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Sachverhalt:
Nach § 61 Abs. 1 S. 3 NKomVG hat der Rat über die Stellvertretung der oder des Vorsitzenden zu beschließen. Das Verfahren der Beschlussfassung nach § 66 NKomVG (Abstimmung) oder § 67 NKomVG (Wahl) ist durch den Rat festzulegen. Die Verwaltung schlägt die Beschlussfassung durch einfache Mehrheit nach § 66 NKomVG vor.
Beschlussvorschlag:
Dem Verfahren nach § 66 NKomVG zur Beschlussfassung über die Stellvertretung wird zugestimmt.
Als stellvertretender Ratsvorsitzender wird benannt: Herr Paasch.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlage/n:
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