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Sachverhalt:
Gemäß § 12 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) muss jede Kommune eine Hauptsatzung erlassen. Die bestehende Hauptsatzung der Stadt Hildesheim ist bereits im Jahr 2011 erlassen worden, daher wird nunmehr eine Neufassung der Satzung empfohlen.
Aufgrund des § 76 Abs. 3 des NKomVG kann der Rat Entscheidungszuständigkeiten des Verwaltungsausschusses auf Fachausschüsse übertragen. Von dieser Bestimmung wurde Gebrauch gemacht, der Rat der Stadt Hildesheim hat für verschiedene Gruppen von Angelegenheiten die Beschlusszuständigkeit auf die Ausschüsse für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften sowie Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr übertragen. Die einzelnen Angelegenheiten sind detailliert im § 4 der Hauptsatzung formuliert worden. Die Übertragung ist bis zum 31.10.2021 befristet, so dass nun erneut zu beschließen ist.
Weitere Änderungen in der Neufassung der Hauptsatzung sind der Synopse zu entnehmen.
Beschlussvorschlag:
Die Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Hildesheim wird beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlage:
- Synopse der Hauptsatzung
- Entwurf der Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Hildesheim
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Synopse der Hauptsatzung (353 KB) | ||||
2 | öffentlich | Entwurf der Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Hildesheim (322 KB) |