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Sachverhalt:
Gemeinsam mit dem Landkreis Hildesheim und den Kommunen im Landkreis hat die Stadt Hildesheim in den Jahren 2017 bis 2020 am Bewerbungsverfahren um den Titel „Kulturhauptstadt Europas 2025“ teilgenommen. Auch wenn der Titel knapp verfehlt wurde, sind wertvolle Netzwerke und zahlreiche innovative kulturelle Konzepte entstanden. Das kulturelle Zusammenwachsen und -wirken von Stadt und Landkreis war eines der zentralen Themen der Bewerbung.
Die Bewerbung wurde auf der rechtlichen Grundlage einer Interkommunalen Vereinbarung durchgeführt. Diese Vereinbarung wurde nach dem Ende des Verfahrens zunächst nicht verlängert. Die Stadt Hildesheim stellte auch weiterhin ein Budget sowie eine Personalstelle für die Weiterführung des Prozesses zur Verfügung – stets mit der Absicht, auch die übrigen Partnerinnen und Partner zur weiteren Zusammenarbeit zu gewinnen. Und auch mehrere Landkreiskommunen hielten weiterhin Budgets zur Finanzierung einer möglichen Zusammenarbeit vor. Mit Haushaltsbegleitbeschluss 20/440 vom 21.12.2020 Ziff. VIII.4 wird die Verwaltung gebeten, „kurzfristig in Gespräche mit der Landkreisverwaltung ggf. auch der Landkreispolitik einzutreten, um sicherzustellen, dass für die Umsetzung der o. g. gemeinsamen Projekte auf Seiten des Landkreises und der Landkreiskommunen auch weiterhin ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden („Provinzansatz“). Hierzu sollte möglichst kurzfristig ein Nachtrag zu der bisherigen Kooperationsvereinbarung zur Bewerbung von Hildesheim als Europäische Kulturhauptstadt 2025 erstellt werden.“ Diese Gespräche sind nunmehr abgeschlossen. Auch konnte gemeinschaftlich ein erster Förderantrag ausgearbeitet werden, der über den Landkreis Hildesheim eingereicht wurde und der zur Förderung des Projekts „Stadt-Land-Kuss. Kulturerlebnistage im Hildesheimer Land 2021“ führte.
Vor diesem Hintergrund schlagen Stadt- und Landkreisverwaltung nun den politischen Gremien vor, die Interkommunale Zusammenarbeit ab dem Jahr 2022 weiterzuführen. Auch viele Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamte im Landkreis haben bereits signalisiert, dies zur Beschlussfassung vorzulegen.
Grundlage für die Zusammenarbeit soll die beigefügte „Vereinbarung zur Interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich Kultur“ werden, die die erfolgreiche Struktur der Bewerbungsphase im Wesentlichen fortführt. Die Vereinbarung soll für zunächst drei Jahre geschlossen werden (2022-2024). Eine finanzielle Beteiligung ist wie in den Jahren 2018 und 2019 vorgesehen. Die Stadt Hildesheim beteiligt sich mit einer Personalstelle iHv. ca. 70.000,- € / Jahr sowie mit 30.000,- € / Jahr für Sachkosten und Infrastruktur. Wie auch in der Bewerbungsphase betreibt die Stadt das Projektbüro und vereinnahmt hierfür die Beiträge von Landkreis und Landkreiskommunen. Der Beitrag des Landkreises beträgt 100.000,- € / Jahr. Der Beitrag der sich beteiligenden Kommunen im Landkreis beträgt 0,30 € / Einwohnerin bzw. Einwohner / Jahr.
Die Personalstelle ist bereits in der Stabsstelle Kultur und Stiftungen vorhanden und auch derzeit mit der Aufgabe der Fortführung des Kulturhauptstadt-Prozesses betraut. Hier entstehen keine bislang nicht kalkulierten Mehrkosten. Der Finanzierungsanteil der Stadt Hildesheim ist in der bisherigen Haushaltsplanung 2021ff. mit 60.000,- € / Jahr als Differenz zwischen erwarteten Einnahmen und Ausgaben eingerechnet. Hier ergibt sich nunmehr eine Einsparung in Höhe von 30.000,- € / Jahr für die Jahre 2022 bis 2024.
Beschlussvorschlag:
Dem Abschluss der Vereinbarung zur Interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich Kultur wird unter dem Vorbehalt der Beteiligung des Landkreis Hildesheim zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlagen:
- Kooperationsvereinbarung zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich Kultur
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Kooperationsvereinbarung zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich Kultur (313 KB) |