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Vorlage - 21/154  

Betreff: Initiativantrag des Ortsrates Stadtmitte/Neustadt: Erweiterung der Welterbestätten in Hildesheim um die Basilika minor St. Godehard
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Wagner, Lene
Federführend:Stabsstelle Kultur und Stiftungen Beteiligt:61 Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung
Bearbeiter/-in: Wulfes, Laura  61.1 Stadterneuerung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur und Demographie Vorberatung
01.06.2021 
Sitzung des Ausschusses für Kultur und Demographie ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
05.07.2021 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
12.07.2021 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   

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Sachverhalt:

 

Mit Beschluss vom 21.04.2021 schlägt der Ortsrat Stadtmitte/Neustadt die Einleitung eines Verfahrens zur Erweiterung der Welterbestätte "Dom und Michaeliskirche in Hildesheim" um die Basilika minor St. Godehard vor. Der Ortsrat bittet den Rat der Stadt Hildesheim mit dem Träger der Weltkulturerbestätte sowie dem für Welterbeangelegenheiten zuständigem "Ministerium für Wissenschaft und Kunst" und dem "Allgemeinen Hannoverschen Klosterfond" in Gespräche einzutreten mit dem Ziel, die Basilika minor St. Godehard auf die Tentativliste der Kultusministerkonferenz der Länder zu bringen und so die bestehende Welterbestätte zu erweitern.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Auf Grundlage des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt (der sog. Welterbekonvention) vom 16. November 1972 nimmt die UNESCO nach einem geregelten Auswahlverfahren Stätten des Kultur- und Naturerbes aus den 193 unterzeichnenden Staaten in die Liste des Erbes der Welt auf. Mit dem Welterbestatus einher gehen internationale, nationale und lokale Verpflichtungen, das Welterbe zu schützen, zu erhalten und im Sinne des Gedankens eines geteilten Erbes der Menschheit zugänglich zu machen. Zentrales Kriterium zur Aufnahme in die Liste ist der "außergewöhnliche universelle Wert" des Natur- oder Kulturgutes, der nationale Grenzen überschreitet und für gegenwärtige und zukünftige Generationen von Bedeutung ist. Das Nominierungsrecht für Kulturerbegüter liegt in Deutschland aufgrund der Zuständigkeit bei den Ländern, deren Vorschläge durch die KMK-Konferenz zu einer nationalen "Tentativliste" zusammengeführt werden. Die eingereichten Anträge werden von Expertinnen und Experten der Beratungsorganisationen ICOMOS International und IUCN evaluiert. Auf dieser Grundlage entscheidet das zwischenstaatliche Welterbekomitee über die Aufnahme in die Welterbeliste.

Seit 1985 sind die St. Michaeliskirche und der Dom St. Maria nebst einer Anzahl ihrer herausragenden Kunstschätze, insbesondere der Bernwardsäule und der Bernwardstür, dem Heziloleuchter, dem Taufbecken und der Holzdecke von St. Michaelis als eine Welterbestätte auf der Liste des Erbes der Welt der UNESCO verzeichnet. Nach Auskunft des Nds. Ministeriums für Wissenschaft und Kultur wurde das Verfahren für die Einreichung von Anträgen für die nationale Tentativliste auf Landesebene abgeschlossen. Voraussichtlich wird die nationale Tentativliste zum UNESCO-Welterbe in den 2030er Jahren wieder geöffnet. Dann wird über die Kulturministerkonferenz ein Verfahren gewählt, das die Belange der unterschiedlichen Bundesländer berücksichtigt. Wie viele Anträge dann von jedem Bundesland eingereicht werden können, ist zu verhandeln. Es ist vorstellbar, dass das aktuelle Verfahren wieder angestrebt wird. Danach hat jedes Bundesland die Möglichkeit bis zu zwei Anträge einzureichen. Die Anträge werden auf Landesebene geprüft. Dafür wird eine unabhängige Fachjury berufen.

 

Auf der Welterbeliste sind überdurchschnittlich viele europäische und überdurchschnittlich viele Güter des Kulturerbes verzeichnet. Deutschland gehört mit 42 Einträgen zu den fünf Vertragsstaaten mit den meisten Welterbestätten. Bereits 1994 verabschiedete das UNESCO-Welterbekomitee aus diesem Grund die sog. "Global Strategy", die auf eine  ausgewogene,  repräsentative  und  glaubwürdigere Welterbeliste  abzielt,  insbesondere  mit  Blick auf  die geografische Verteilung und auf die verschiedenen  Kategorien  von  Welterbestätten. Dieser Prozess des Nach-  und Umdenkens fand in der im Frühjahr  2004  von  ICOMOS  präsentierten  Studie  "The  World  Heritage  List:  Filling  the  Gaps  -  An  Action  Plan  for  the  Future"  ihren  deutlichen  Niederschlag.  Statt monumentaler Kultur- und Kirchenbauten und historischer  Stadtkerne sollten demnach in Zukunft  beispielsweise  das industrielle Kulturerbe und das Erbe des 20. Jahrhunderts und die landschaftsspezifische Architektur verstärkt berücksichtigt werden. Antwortend auf diese Empfehlungen erklärten sich die Länder per Beschluss der KMK-Konferenz im Jahr 2014 bereit, bei Fortschreibungen der Tentativliste Zurückhaltung zu üben und auch in der inhaltlichen Auswahl für die Tentativliste auf die Empfehlungen zur inhaltlichen Diversifizierung zu achten. Grundsätzlich werden bedeutende Erweiterungen einer Welterbestätte lt. UNESCO als neue Nominierungen bewertet.

 

Vor diesem Hintergrund bedarf das Ansinnen eines möglichen Erweiterungsantrags einer überaus genauen fachlichen und kulturpolitischen Überprüfung und Argumentation. Das Godehardjahr 2022 wird hierzu, insbesondere mit der vom Hornemann-Institut gestalteten Tagung "850 Jahre St. Godehard in Hildesheim", einen hervorragenden Anlass bieten. Auf Grundlage der wissenschaftlichen Erkenntnisse u.a. dieser Tagung sollte der Vorschlag dann unter Einbindung der relevanten Akteure geprüft werden. Die vom Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur vorgezeichnete Zeitschiene lässt dieses Vorgehen zu. Die Verwaltung wird dies aktiv begleiten.

 

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Beschlussvorschlag:

 

Der Initiativantrag des Ortsrats Stadtmitte/Neustadt wird abgelehnt. Sollten die Erkenntnisse und Empfehlungen aus den Aktivitäten im Jahr 2022 es nahelegen, wird der Rat das Thema wieder aufgreifen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 

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Anlagen:

 

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