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Vorlage - 21/116  

Betreff: Überpflügen von Weg- bzw. Ackerrändern
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Döring, Andrea
Federführend:Dezernat C Bearbeiter/-in: Wulfes, Laura
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Information
05.05.2021 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr zur Kenntnis genommen   

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Sachverhalt:

 

Stellungnahme zum Antrag der SPD Fraktion vom 23.05.2019 (Vorlage 19/166), Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 24.06.2019:

 

Mit dem Antrag der SPD-Fraktion zur Überprüfung der Acker- bzw. Wegränder in der Feldmark sollte dem Erhalt und der Wiederherstellung von artenreichen Rändern an den landwirtschaftlichen Flächen Rechnung getragen werden. Sehr breite Wegeparzellen im Außenbereich, die für den landwirtschaftlichen Verkehr in der Breite nicht gebraucht werden, können durch einen natürlichen Rand zur Biotopvernetzung einen wichtigen Beitrag leisten und den Artenschutz unterstützen.

 

Der Antrag der SPD-Fraktion strebte eine Überprüfung in einem von der Stadtverwaltung festzusetzenden Stadtteil bis zum Ende des Jahres 2019 an. Dazu sollte ein Bericht mit belastbaren Fakten vorgelegt werden. Es wurde der Stadtteil Sorsum als Referenzstadtteil ausgewählt. Dabei sind ausgewählte Flächen, die sich im öffentlichen Besitz befinden, überprüft worden. Ein mündlicher Zwischenbericht erfolgte am 05.02.2020 im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr durch den Fachbereichsleiter Wirtschaftsförderung und Liegenschaften, Herrn Wolfram Fischer.

 

Des Weiteren wurde dem Ausschuss am 23.11.2020 (Vorlage 20/405) ein schriftlicher Sachstandsbericht vorgelegt. Hinsichtlich des Referenzstadtteils Sorsum kann dieser Sachstandsbericht als Abschlussbericht bewertet werden. Nach der Erfahrung mit Sorsum sollen nunmehr die anderen Stadtteile festgelegt und das zukünftige Verfahren hinsichtlich der Sicherstellung der Weg- bzw. Ackerränder bearbeitet werden.

 

Zurzeit werden nach der Überprüfung der Flächen in Sorsum die Gemarkungsflächen im Außenbereich in Itzum überprüft. Es bestehen bei 23 Flurstücken von zwölf privaten Eigentümerinnen und Eigentümern leichte bis starke Verdachtsmomente der Überpflügung der angrenzenden städtischen Wege - Parzellen. Die Eigentümerinnen und Eigentümer sind über die beabsichtigte Überprüfung informiert worden. Im Anschluss daran erfolgt eine Vermessung der Bereiche, um die Verdachtsmomente zu konkretisieren. Erst danach werden die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer abermals angeschrieben und aufgefordert, die Überschreitung der Grundstücksgrenzen zu unterlassen.

 

Schon im Antrag der SPD-Fraktion aus 2019 wird deutlich, dass eine regelmäßige Überprüfung mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden ist. Dennoch möchte die Stadtverwaltung ihrer Verantwortung gerecht werden, den Arbeitsauftrag auch zukünftig annehmen und die Erfahrungen der Bearbeitung aus dem Stadtteil Sorsum nutzen, um eine regelmäßige Bearbeitung durchführen zu können.

 

Aus der Erfahrung aus dem Referenzstadtteil ergeben sich folgende Bearbeitungsschritte:

 

-                 Bestandsanalyse

Anhand von Luftbildern und Hinweisen aus der Öffentlichkeit werden die Verdachtsflächen identifiziert. Darauf folgend erfolgt eine Vermessung, um die Grenzen exakt darstellen zu können und die Verdachtsfälle zu verifizieren.

 

-                 Verfahren zur Kontaktaufnahme mit den Eigentümerinnen und Eigentümern bzw. Pächterinnen und Pächtern. Die Eigentümerinnen und Eigentümer bzw. die Pächterinnen und Pächter werden durch Anschreiben über die Vermessung und den Grund der Vermessung informiert. Nach Vorliegen der Ergebnisse werden die Eigentümerinnen und Eigentümer aufgefordert, das grundstücksüberschreitende Überpflügen zu beenden und die Grundstücksgrenzen zukünftig einzuhalten. Um mit den Betroffenen im Kontakt zu bleiben und ggf. Hilfestellung zu geben, können vor Ort Termine angeboten werden.

 

Dabei sind drei verschiedene Fallgestaltungen zu beachten:

 

1)             Eine städtische Wegeparzelle grenzt an ein städtisches Grundstück, das als landwirtschaftliche Fläche genutzt wird. Diese Fallgestaltung ist aufgrund der Datenlage und des Zugriffes auf die Pächterinnen und Pächter am einfachsten zu bearbeiten. Die Stadtverwaltung verfügt über alle Daten und die Pächterinnen und Pächter können in der laufenden Liegenschaftsverwaltung auf die Einhaltung der Grundstücks- bzw. Flurstücksgrenzen hingewiesen werden. Es handelt sich um ca. 70 Verträge.

 

2)             Eine städtische Wegeparzelle grenzt an ein fremdes Grundstück, das als landwirtschaftliche Fläche genutzt wird. Dieser Fall ist aus liegenschaftlicher Sicht weitaus schwieriger zu bearbeiten. Daher nimmt sich die Stadtverwaltung vor, diese Fallkonstellation alle vier Jahre im Stadtgebiet zu überprüfen. Die nächste Überprüfung findet im Jahr 2024 statt. Dieser Überprüfungszeitraum wird hinsichtlich der Veränderungen vor Ort und des Verwaltungsaufwandes als sachgerecht angesehen. Es wird dann wie in Sorsum exemplarisch bearbeitet, vorgegangen. D.h. nach einer Bestandsanalyse werden die Eigentümerinnen und Eigentümer angeschrieben und informiert. Daraufhin folgt die Vermessung sowie weitere Informationen der Eigentümerinnen und Eigentümer, gegebenenfalls Gespräche mit den Anliegerinnen und Anliegern und bei Überschreiten der Flurstücksgrenzen die Aufforderung der Unterlassung.

 

3) Eine Wegeparzelle grenzt an ein Grundstück, beide Flächen gehören nicht der Stadt. Diese Fallkonstellation ist für die Stadtverwaltung aus liegenschaftlicher Sicht nicht zu bearbeiten. Auch aus umweltrechtlicher Sicht ist hier ein Einschreiten nur möglich, wenn ein Überpflügen des Wegerandes ein Umweltvergehen darstellt. Ein Umweltvergehen liegt dann vor, wenn beispielsweise eine streng geschützte Art oder ein Biotop als Lebensraum zerstört wird, für den ein rechtlicher Schutz besteht. Die Stadtverwaltung (Untere Naturschutzbehörde) wird nur in den Fällen des Umweltvergehens nach konkreter Anzeige tätig. Für eine turnusmäßige Überprüfung des gesamten Außenbereiches des Stadtgebietes Hildesheims hat die Stadtverwaltung keine Personalkapazitäten.

 

Die Stadtverwaltung wird selbstverständlich konkret geäußerten Verdachtsfällen jederzeit nachgehen. Das gilt für eigene Flächen genauso wie für die privaten Flächen.

 

Mit dieser Informationsvorlage ist der Antrag der SPD-Fraktion aus dem Jahr 2019 abschließend bearbeitet.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlagen:

 

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