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Diese Drucksache ist übergeleitet aus der
Ursprungsdrucksache-Nr. 186/06
Sachverhalt:
Die Gemeinnützige Baugesellschaft zu Hildesheim AG beabsichtigt, demnächst eine ordentliche Hauptversammlung durchzuführen (Anlage 1).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Ausübung des Stimmrechts ist die Stadt Hildesheim als Alleinaktionärin berechtigt. Der Vertreter der Stadt muss in der Hauptversammlung zu folgenden Tagesordnungspunkten beschließen:
TOP 2 - Beschlussfassung über das Jahresergebnis
TOP 3 - Entlastung des Vorstandes
TOP 4 - Entlastung des Aufsichtsrates, Neuwahl von sechs Mitgliedern des Aufsichtsrates
TOP 5 - Wahl des Abschlussprüfers für das Jahr 2006
Dabei ist er nach § 111 NGO an die Weisung des Verwaltungsausschusses
bzw. des Rates gebunden.
Die Bilanz per 31.12.2005, die Gewinn- und Verlustrechnung 2005 sowie der Bestätigungsvermerk sind der Sitzungsvorlage als Anlagen 2, 3 und 4 beigefügt. Die mit Beschluss der Drucksache 217/2004 über Maßnahmen zur Umsetzung eines effektiven Beteiligungsmanagements bei der Stadt Hildesheim geforderte Jahresergebnisübersicht und die Kennzahlenberechnung sind als Anlage 5 und 6 beigefügt.
Insgesamt erwirtschaftete die Gesellschaft 2005 einen Bilanzgewinn in Höhe von 356.562 € (Vorjahr 355 T€). Dieser ergibt sich nach Betriebsfunktionen gegliedert wie folgt:
2005 2004
T€ T€
Hausbewirtschaftung 975,3 1.090,2
Verwaltungsbetreuung 32,0 9,3
Baubetreuung, Vertrieb von Verkaufsobjekten 0,9 0,4
Sonstige Betriebsleistungen 75,9 57, 1
Betriebsergebnis 1.084,1 1.157,0
Finanzergebnis 152,2 132,1
Neutrales Ergebnis - 768,5 - 915,8
Steuern vom Einkommen - 92,5 0,0
Bilanzgewinn 375,3 373,3
Die Lage auf dem Hildesheimer Wohnungsmarkt war im Geschäftsjahr 2005 entspannt. Die gbg hatte hierdurch weniger Leerstandsverluste und geringere
Abschreibungen auf Mietforderungen zu verzeichnen. Den Mietern steht ein breites Angebot differenzierter Wohnungen zur Verfügung. Wohnungen mit nicht mehr zeitgemäßer Ausstattung sind weiterhin schwer zu vermieten. Im Rahmen des Modernisierungsprogramms der Gesellschaft wurden auch weiterhin erhebliche Anstrengungen unternommen, um Wohnungen auch in Zukunft marktfähig anbieten zu können.
Die Fluktuationsrate ging leicht von 13,78 % in 2004 auf 13,43 % zurück. Die Leerstandverluste betrugen 745,2 T€ (Vorjahr 1.058,0 T€) und konnten somit deutlich gesenkt werden. Die Gewerbeobjekte waren trotz eines entspannten Marktes in 2005 alle vermietet. Allerdings mussten im Berichtsjahr Abschreibungen auf Mietforderungen in Höhe von 206,4 T€ (Vorjahr 302,6 T€) vorgenommen werden. Ein Großteil dieser Abschreibungkosten ist auf die finanzielle Lage der betroffenen Mieterinnen und Mieter zurückzuführen. Durch die angespannten wirtschaftlichen Umstände eines Teils der Kunden ist eine problematische Zahlungsmoral festzustellen. Auch hier zeigen sich Auswirkungen durch die Umstellung auf Hartz IV. Durch die intensive Zusammenarbeit mit dem Job-Center, mit Schuldnerberatungsstellen, mit der Stadt Hildesheim und anderen sozialen Einrichtungen konnten jedoch viele Räumungsklagen und daraus resultierende Abschreibungen abgewendet werden. Seit 2005 wurden die Aktivitäten der gbg im sozial Management noch verstärkt. So bietet die gbg inzwischen in Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern eine Schuldnerberatung, Lebens- und Krisenberatung, Familienberatung, Krankenpflege-Service, Umzugshilfen, Wohnberatung und viele weitere Hilfen an.
Im Bereich der Leerstandsverluste und Abschreibungen auf Mietforderungen wirkte sich besonders der Verkauf des Fahrenheitgebietes zum 31.12.2004 positiv aus
Der Wohnungsbestand der gbg wurde im Berichtsjahr um 40 Wohneinheiten reduziert. Ein Hochhaus in Drispenstedt wurde abgerissen.
Der Vorstand erwartet für das Jahr 2006 eine weitere leichte Verbesserung der Marktsituation. Hierzu sollen neben den kontinuierlichen Verbesserungen des Wohnungsbestands und der Wahrnehmung der Aufgaben eines sozialorientierten Wohnungsunternehmens auch die weitere Konsolidierung der Gesellschaft sowie die Erschließung und Konsolidierung weiterer Geschäftsfelder beitragen. Ein großes Modernisierungsvolumen (geplant 9,3 Mio. € ) trägt darüber hinaus zu ständigen Werterhaltung des Wohnungsbestandes bei. Angesichts der demographischen Entwicklung wird die gbg bei ihren Modernisierungs- und Baumaßnahmen die Bedürfnisse der älteren Mieterinnen und Mieter noch stärker in den Mittelpunkt ihrer Anstrengungen rücken.
Aufsichtsrat und Vorstand
schlagen vor, von dem Bilanzgewinn 2005 in Höhe von 356.561,73 € eine
Dividende in Höhe von 5 % des Grundkapitals (5 % von 2.048.000,00 € = 102.400,00€) auszuschütten und den
restlichen Bilanzgewinn 2005 in Höhe von 254.161,73€ gemäß § 11 der
Satzung in die Bauerneuerungsrücklage einzustellen.
Nach § 20 Aktiengesetz
beschließt die Hauptversammlung alljährlich über die Entlastung des Vorstandes
für das vergangene Geschäftsjahr. Durch die Entlastung billigt die Hauptversammlung
die Führung der Gesellschaft durch den Vorstand. Die Entlastung enthält keinen
Verzicht auf Ersatzansprüche.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, dem Vorstand Entlastung zu erteilen.
Es wird die Entlastung des Aufsichtsrates vorgeschlagen.
Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates richtet sich nach § 95 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 8 der Satzung und mit § 76 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz 1952. Die Amtsdauer des jetzigen Aufsichtsrates endet mit der Beschlussfassung der Entlastung für das Geschäftsjahr 2005. Die Neubesetzung des Aufsichtrates erfolgt mit den noch vom Rat der Stadt Hildesheim in seiner konstituierenden Sitzung zu benennenden Personen. (Die Hauptversammlung der gbg wird erst nach der entsprechenden Ratssitzung stattfinden.)
Die Gesellschaft schlägt vor, den Verband der Wohnungswirtschaft in Niedersachsen und Bremen e.V. zum Abschlussprüfer für das Jahr 2006 zu wählen und in die Prüfung § 53 HGrG und § 125 NGO einzubeziehen. Die Stadt Hildesheim als Alleinaktionärin hat bei der Bestellung des Abschlussprüfers 2006 die Vorschriften des § 124 Abs. 1 NGO zu beachten, nach der, wenn der Jahresabschluss aufgrund anderer Rechtsvorschriften zu prüfen ist, die Gemeinde einen Abschlussprüfer nach § 319 HGB zu wählen und die Rechte nach § 53 HGrG auszuüben hat.
Die Bestellung des Verbandes der Wohnungswirtschaft in Niedersachsen und Bremen e.V. zum Abschlussprüfer für das Jahr 2006 ist daher mit der Auflage zu verbinden, dass die Bestimmungen der §§ 124 NGO und 53 HGrG beachtet werden.
Beschlussvorschlag:
Es wird gebeten, wie folgt zu beschließen:
Der Vertreter der Stadt Hildesheim wird ermächtigt, in der in Kürze stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Gemeinnützigen Baugesellschaft zu Hildesheim AG
1. der vom Aufsichtsrat und Vorstand vorgeschlagenen Verwendung des Bilanzgewinns,
2. der Entlastung des Vorstandes,
3. der Entlastung des Aufsichtsrates,
der noch vom Rat in einem separaten Beschluss festzulegenden Besetzung des Aufsichtsrates und
4. der Bestellung des Verbandes der Wohnungswirtschaft in Niedersachsen und Bremen e.V. zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2005 mit der Auflage, dass die Bestimmungen der §§ 124 NGO und 53 HGrG beachtet werden,
zuzustimmen.
Finanzielle Auswirkungen: |
X |
ja, in anliegender |
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nein |
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Vorlage erläutert |
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Anlage/n:
Anlage 1: Entwurf einer
Einladung zur Hauptversammlung der gbg
Anlage 2: Bilanz zum
31.12.2005
Anlage 3: Gewinn- und
Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2005
Anlage 4: Wiedergabe des
Bestätigungsvermerks
Anlage 5: Jahresergebnis
der gbg Immobilien GmbH
Anlage 6: Kennziffern der
gbg Immobilien GmbH
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Einladung Hauptversammlung 2005 (27 KB) | ||||
2 | öffentlich | Bilanz 2005 (57 KB) | ||||
3 | öffentlich | GuV 2005 (37 KB) | ||||
4 | öffentlich | Bestätigungsvermerk 2005 (72 KB) | ||||
5 | öffentlich | Jahresergebniss 2005 Immobilien GmbH (25 KB) | ||||
6 | öffentlich | Kennzahlen 2005 Immobilien GmbH (29 KB) |