Stadt Hildesheim

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Vorlage - 06/261  

Betreff: Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht auf Nutzungsberechtigte von Grundstücken mit Kleinkläranlagen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:66.4 Stadtentwässerung Beteiligt:Dezernat B
Bearbeiter/-in: Hoffmann, Michael   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung Vorberatung
26.02.2007 
Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz und Recht und Innere Angelegenheiten ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Vorberatung
14.03.2007 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
19.03.2007 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   
Anlagen:
5_Aenderung_Satzung_Uebertragung_Abwasserbeseitigung PDF-Dokument

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Hildesheim hat in seiner Sitzung am 10. November 1997 die Satzung über die Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht auf Nutzungsberechtigte von Grundstücken mit Kleinkläranlagen auf Grundlage des § 149 Abs. 4 des Niedersächsischen Wassergesetzes vom 10.06.2004 (Amtsblatt für den Landkreis Hildesheim, Nr. 49 vom 03.12.1997) und zuletzt entsprechend der mit Drucksachen-Nr. 235/04 vorgelegten Sitzungsvorlage am 21.02.2005 eine Ergänzung beschlossen.

 

Aufgrund einer zwischenzeitlich eingetretenen Veränderung ist die 5. Anpassung der Satzung notwendig:

 

Auf dem Grundstück „Sorsumer Hauptstraße 148“ haben die heutigen Eigentümer  auf Betreiben der Unteren Wasserbehörde die von ihnen unterhaltene Kleinkläranlage hinsichtlich derer biologischer Nachbehandlung modifiziert und dem Stand der Technik nach Maßgabe der DIN 4261 angepasst, indem sie anstelle der bisherigen Untergrundverrieselung nunmehr ein Pflanzenklärbeet errichtet haben. Das gereinigte Abwasser hieraus wird schließlich in das am Grundstück verlaufende Gewässer 2. Ordnung „Rössingbach“ eingeleitet.

 

Die bisherige Formulierung aus § 2 der Satzung, wonach die Ableitung in den Untergrund zugelassen war, ist demzufolge zu ändern.

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die dieser Drucksache als Anlage I beigefügte 5. Änderung der Satzung über die Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht auf Nutzungsberechtigte einzelner Grundstücke im Stadtgebiet der Stadt Hildesheim wird beschlossen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage

X

nein

 

 

     erläutert

 

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

Anlage I:  5. Änderung der Satzung über die Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht auf Nutzungsberechtigte einzelner Grundstücke im Stadtgebiet der Stadt Hildesheim

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 5_Aenderung_Satzung_Uebertragung_Abwasserbeseitigung (21 KB) PDF-Dokument (5 KB)    
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