Stadt Hildesheim

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Vorlage - 20/373  

Betreff: Vorbereitung einer Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Hildesheim Goslar Peine
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Blume, Florian
Federführend:18 Fachkräfte, Smart City und Beteiligungen Bearbeiter/-in: Wulfes, Laura
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
25.11.2020 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung
14.12.2020 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Anlagen:
Nr. 01/2020  
Nr. 02/2020  
Nr. 03/2020  

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Sachverhalt:

 

hier: Entlastung des Verwaltungsrates der Sparkasse Hildesheim Goslar Peine für das Geschäftsjahr 2019 und Information über die Verwendung des Jahresüberschusses der Sparkasse Hildesheim Goslar Peine

 

Die beigefügten Vorlagen (siehe Anlagen):

 

Nr. 01/2020 Verwendung des Jahresüberschusses

 

Nr. 02/2020 Entlastung des Verwaltungsrates der Sparkasse Hildesheim Goslar Peine für das Geschäftsjahr 2019

 

Nr. 03/2020 Zustimmung zur Bestellung des Herrn Ingmar Müller als Vorstandsmitgliedes der Sparkasse Hildesheim Goslar Peine

 

werden der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes in ihrer Sitzung am 17.12.2020 vorgelegt.

 

Die Beschlussfassung über die Verwendung der an den Zweckverband abgeführten Überschüsse der Sparkassen obliegt gemäß § 6 Nr. 10 der Verbandsordnung der Verbandsversammlung. Der Jahresüberschuss zum 31.12.2019 soll in diesem Jahr der Sicherheitsrücklage zugeführt werden.

 

Die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Hildesheim in der Verbandsversammlung sind gemäß § 12 Abs. 2 Niedersächsisches Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) i.V.m. § 138 Abs. 1 Satz 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) an die Beschlüsse des Rates und des Verwaltungsausschusses gebunden. Gemäß § 76 Abs. 3 Satz 1 hat der Rat der Stadt Hildesheim durch § 4 Nr. 1. Bstb. a) dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften die Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses für Anweisungsbeschlüsse an die städt. Vertreterinnen und Vertreter in der Verbandsversammlung teilweise übertragen.

 

Mitglieder des zu entlastenden Verwaltungsrates dürfen an der Entscheidung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften nicht mitwirken.

 

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Beschlussvorschlag:

 

Beschlussvorschlag für den Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften:

 

Die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Hildesheim in der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Hildesheim Goslar Peine werden beauftragt, der Vorlagen Nr. 01/2020 und Nr. 02/2020 des Sparkassenzweckverbandes zuzustimmen.

 

Beschlussvorschlag für den Verwaltungsausschuss:

 

Die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Hildesheim in der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Hildesheim Goslar Peine werden beauftragt, der Vorlage Nr. 03/2020 des Sparkassenzweckverbandes zuzustimmen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

 

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 

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Anlagen:

 

- Nr. 01/2020

- Nr. 02/2020

- Nr. 03/2020

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 2 1 öffentlich Nr. 01/2020 (235 KB)      
Anlage 1 2 öffentlich Nr. 02/2020 (365 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Nr. 03/2020 (54 KB)      
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