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Sachverhalt:
Die Politik schlägt vor, die Entwicklung des Baugebietes ehemaliges Phönix Gelände durch die Erarbeitung eines städtebaulichen Entwurfs zu realisieren. Hierzu soll ein Planungsbüro bis Ende 2020 beauftragt werden
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Dieses ist der richtige Weg, um zu einem umsetzbaren und von Bürgerbeteiligung getragenen Entwurf zu kommen.
Allerdings sollte der Beauftragung ein städtebauliches Zielekonzept zugrunde liegen, andernfalls kann es zu Fehlentwicklungen kommen. Zu berücksichtigen in diesem Zielekonzept sind die verabschiedeten Stadtstrategien, die Leitlinien für ökologisches Bauen und weitere Beschlüsse zu Baugebieten der letzten Jahre.
Beispielhaft genannt seien hier die Ausweisung von Flächen, die sozialen Wohnungsbau ermöglichen, wie die Begrenzung der Überbaubarkeit der Grundstücke gemäß der Leitlinie.
Der bestehende Beschlussvorschlag ist demzufolge zu ergänzen.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung entwickelt entsprechend der oben genannten Konzepte ein städtebauliches Zielkonzept, das vor Vergabe des Auftrags dem Ausschuss für Stadtentwicklung zur Beschlussfassung vorgelegt wird.
Anlage/n:
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