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Sachverhalt:
Vorlage für den Ausschuss für Feuerschutz, Recht und Innere Angelegenheiten am 06.12.2006
Umstrukturierung des Katastrophenschutzes nach § 6 Niedersächsisches Katastrophenschutzgesetz
Durch verschiedene Strukturänderungen im Katastrophenschutz ergab sich die Notwendigkeit, die bisher bestehenden Strukturen der Leitung im Katastrophenfall zu verändern.
Bisher wurde davon ausgegangen, dass der Hauptverwaltungsbeamte von einem Katastro-phenschutzstab bei der Leitung des Katastrophenschutzeinsatzes unterstützt wird. Diesem Katastrophenschutzstab, der sich aus Mitarbeitern der Verwaltung und aus Vertretern der im Katastrophenschutz mitwirkenden Behörden, Dienststellen und Hilfsorganisationen zusammensetzt, oblag die gesamte Einsatzleitung. Dies führte bei Katastrophen-schutzübungen in der Regel dazu, dass der Katastrophenschutzstab sich im operativen Geschäft festfuhr und für die übergreifenden Entscheidungen keine Kapazitäten frei waren.
Da diese Entwicklung grundsätzlich festzustellen war, ist bei der Überarbeitung der entsprechenden Dienstvorschriften eine Trennung zwischen der operativ-taktischen Komponente und der administrativ-organisatorischen Komponente vorgenommen worden. Diese neue Struktur hat sich in der Feuerwehrdienstvorschrift (FwDV) 100 niedergeschlagen, die in Niedersachsen auch für den Katastrophenschutz eingeführt worden ist.
Vor diesem Hintergrund soll die Struktur der Leitung im Katastrophenfall den neuen Erkenntnissen angepasst werden. Die Leitung im Katastrophenfall besteht danach in Zukunft aus dem Einsatzstab und dem Verwaltungsstab.
Der Einsatzstab (Stab SAE) besteht aus der Führungsorganisation unterhalb der Katastrophenschutzschwelle. Dabei wird davon ausgegangen, dass sich ein Schadensereignis in der Regel zur Katastrophe auswächst. Damit wird aus der Technischen Einsatzleitung der Führungsstab. Dieser setzt sich zusammen aus Einsatzkräften der Feuerwehr, evtl. beteiligter Hilfsorganisationen, der Polizei sowie weiterer operativ tätiger Einrichtungen. Die Aufgabe ist die operativ-taktische Leitung aller Einsatzmaßnahmen der Gefahrenabwehr.
Der Einsatzstab und der Verwaltungsstab bilden nach § 16 Nieders. Katastrophen-schutzgesetz den Katastrophenschutzstab; der Oberbürgermeister übernimmt in diesem Fall die Gesamteinsatzleitung, der Fachbereichsleiter Feuerwehr wird Leiter des Stabes.
Diese Struktur ist durch Dienstanweisung Nr. 23/06 vom 06.09.2006 für einen Gefahren-abwehrplan für die Stadt Hildesheim umgesetzt worden. Der Gefahrenabwehrplan steht allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung im Intranet (Laufwerk I/FB37/ Gefahrenabwehrplan) zur Verfügung.