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Sachverhalt:
Die Stadt Hildesheim beabsichtigt das in der Nähe der BAB 7-Anschlussstelle „Hildesheim“ südlich der B1 gelegene Gewerbegebiet Glockensteinfeld im Südwesten zu erweitern. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür zu schaffen ist die momentane Flächennutzungsplandarstellung von Flächen für die Landwirtschaft in Gewerbegebiets-flächen zu ändern.
Das Planänderungsgebiet umfasst knapp 5 ha und wird bislang landwirtschaftlich genutzt.
Das Bebauungsplanverfahren AU 179 „Glockensteinfeld-Südwest“ lauft parallel, zeitlich leicht nachlaufend.
Der Aufstellungsbeschluss zur 16. Änderung des Flächennutzungsplans wurde am 04.03.2020 gefasst.
Während der Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), die vom 17.03.2020 bis 14.04.2020 stattgefunden hat, wurden keine Stellungnahmen zur Planung abgegeben.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB für diese Flächennutzungsplanänderung wurde in der Zeit vom 16.03.2020 bis zum 20.04.2020 zusammen mit der frühzeitigen Behördenbeteiligung für das Bebauungsplanverfahren AU 179 „Glockensteinfeld-Südwest“ durchgeführt. Die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange sind daher fast ausschließlich für beide Verfahren gemeinsam formuliert und abgegeben worden. Bedenken gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes wurden nicht geäußert. Die eingegangenen Hinweise und Anregungen wurden, soweit sie der Flächennutzungsplanebene entsprechen, zur Kenntnis genommen und berücksichtigt bzw. sind auf der nachfolgenden Ebene des Bebauungsplans zu berücksichtigen.
Als nächster Verfahrensschritt ist nun die öffentliche Auslegung durchzuführen. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden im Parallelverfahren dazu beteiligt.
Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung werden im Sinne der Beschlussvorschläge in der „Abwägung zu den in der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen“ zur Kenntnis genommen oder berücksichtigt.
Der Entwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplans „Glockensteinfeld-Südwest“ und die Entwurfsbegründung, inkl. Umweltbericht werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 1 PlanSiG öffentlich ausgelegt.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlagen:
- Entwurf der 16. Flächennutzungsplanänderung
- Entwurf der Begründung zur 16. FNP-Änderung
- Schalltechnische Machbarkeitsuntersuchung
- Abwägung zu den in der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
- Die in der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Entwurf der 16. Flächennutzungsplanänderung (1669 KB) | ||||
2 | öffentlich | Entwurf der Begründung zur 16. FNP-Änderung (153 KB) | ||||
3 | öffentlich | Schalltechnische Machbarkeitsuntersuchung (4715 KB) | ||||
4 | öffentlich | Abwägung zu den in der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen (52 KB) | ||||
5 | öffentlich | Die in der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen (6783 KB) |