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Vorlage - 20/170  

Betreff: Sprachlernprojekt Stiftung Universität Hildesheim - Kofinanzierung für den Zeitraum 2021-2025

Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Wutke, Sonja
Federführend:Dezernat D Bearbeiter/-in: Merz, Sabine
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales, Jugend und Integration Vorberatung
23.06.2020 
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jugend und Integration ungeändert beschlossen     
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
24.06.2020 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
06.07.2020 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
09.07.2020 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anschreiben  
Konzept Verstetigung  
Sachbericht 2019  
Folgekostenabschätzung  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Seit dem Wintersemester 2015/2016 qualifiziert die Universität Hildesheim mit einem Sprachlernprojekt Lehramtsstudierende und Studierende anderer Studienfächer für den Sprachunterricht von geflüchteten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Die Studierenden unterrichten in einer Praxisphase Schülerinnen und Schüler aus den Sprach­lernklassen der Walter-Gropius-Berufsschule (WGS) und der Grundschule Nord (GS). Durch das Projekt erhalten geflüchtete Kinder und Jugendliche Unterstützung beim Spracherwerb und bei der Integration in Schule, Alltag und die Arbeitswelt. Die Studierenden werden im Umgang mit Menschen, die durch Flucht und Verfolgung psychisch belastet bzw. traumatisiert sind, qualifiziert. Pro Standort (WGS und GS) arbeiten im Unterricht 10 - 12 Studierende, sodass eine sehr intensive und individuelle Betreuung der Schülerinnen und Schüler erfolgt. Wöchentlich werden pro Standort ca. 70 Schülerinnen und Schüler erreicht und pro Jahr ca. 100 - 120 Studierende qualifiziert. Die Studierenden, die ehrenamtlich tätig sind, erbringen im Anschluss an den Regelunterricht jährlich insgesamt 6480 Unterrichts­stunden.

 

Sowohl die Durchführung, als auch die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts wird dauerhaft von einer qualifizierten Lehrkraft für Deutsch als Zweitsprache begleitet.

 

Die Zusatzausbildung zertifiziert zum Unterrichten in Sprachlernklassen in Niedersachsen.

 

Die Finanzierung des Projektes erfolgt für die Jahre 2019 und 2020 über Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Die Kofinanzierung übernahmen die Johannishofstiftung der Stadt Hildesheim und der Landkreis Hildesheim in Höhe von jeweils 5.000,-  pro Jahr. Ferner erhält das Projekt seit 2019 eine sog. Dauerfinanzierung des Nds. Ministeriums für Wissenschaft und Kultur (MWK) in Höhe von jährlich 40.000,- €.

 

Nach dem Laufzeitende des Projektes entfällt ab 2021 die ESF-Förderung. Das Projekt wird von allen Beteiligten als außerordentlich erfolgreich – auch und gerade mit Blick auf die Sprachförderung der Kinder und Jugendlichen bewertet. Die Universität Hildesheim strebt nunmehr die Fortsetzung des Projektes für die Zeit 2021 - 2025 an und hat in diesem Zuge einen Kostenplan aufgestellt (sh. Anlage 2). Die Gesamtkosten für das Projekt werden mit jährlichen Kosten von 173.766,- € veranschlagt.

 

Hierbei wurden der Universität Hildesheim zur Fortsetzung des Angebotes für die kommen­den Jahre folgende Mittel zugesagt bzw. in Aussicht gestellt:

 

-            40.000,-  p.a. Dauerfinanzierung, Zusage durch das MWK

-            40.000,-  p.a. für 2021-2022, Zusage Studienqualitätsmittel der Universität Hildesheim (Fortsetzung der Förderung in Aussicht gestellt)

-            30.000,-  p.a. für 2021-2025, Zusage durch Evangelische Landeskirche

-            35.000,-  p.a. für 2021-2025, in Aussicht gestellt durch Lotto-Sport-Stiftung

 

Ferner wird für die Jahre 2022 und 2023 zusätzlich die Möglichkeit einer erneuten ESF-Förderung geprüft.

 

Zur Fortführung des Projektes beantragt die Universität Hildesheim nach Planungsstand vom 06.02.2020 bei Stadt und Landkreis Hildesheim jeweils 10.000,- € p.a. für den Zeitraum 2021 - 2025.

 

In Anbetracht der o.g. Bewerbung um ESF-Fördermittel für 2022 und 2023 wird empfohlen, zunächst für die Jahre 2021 und 2022 jeweils 10.000,-  zur Verfügung zu stellen. Für die Jahre 2023 - 2025 ist dann nach Bewertung der Jahre 2021 und 2022 ein neuer Beschluss zu fassen.

 

Die nötigen Haushaltsmittel sollen im Produkt 3156000 4318000 berücksichtigt werden.

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Hildesheim beteiligt sich an der Durchführung des Sprachlernprojektes der Univer­sität Hildesheim mit einem Betrag in Höhe von 10.000,-  für das Jahr 2021. Für das Jahr 2022 soll die Förderung in Höhe von 10.000,-  nur zur Verfügung gestellt werden, wenn sich die Auszahlung der ESF-Förderbeträge verzögert. Die Förderung ist zurückzuzahlen, sobald die ESF-Mittel ausgezahlt wurden.

 

Voraussetzung für die Auszahlung der Mittel ist sowohl die Genehmigung der Haushalte der Haushaltsjahre 2021 und 2022 als auch die bestätigte Förderung des Projektes durch den Kreis Hildesheim in gleichem Umfang.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 

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Anlage/n:

 

Anlage 1: Anschreiben an die Stadt vom 06.02.2020

Anlage 2: Konzept zur Verstetigung ab 2021 (mit Kostenplan)

Anlage 3: Sachbericht, Berichtszeitraum 01.01. - 31.12.2019

Anlage 4: Folgekostenschätzung

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anschreiben (119 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Konzept Verstetigung (608 KB)      
Anlage 4 3 öffentlich Sachbericht 2019 (448 KB)      
Anlage 3 4 öffentlich Folgekostenabschätzung (193 KB)      
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