|
|
Sachverhalt:
Die im Zuge der COVID-19-Pandemie verhängten Beschränkungen des öffentlichen Lebens haben ganz besonders auch auf den Kulturbereich gravierende Auswirkungen. Die Schließung von Kultureinrichtungen und die Absage von Veranstaltungen führen seit März 2020 zu drastischen Einnahmeausfällen bei Kulturschaffenden. Mit Blick auf die weiterhin andauernden Kontaktbeschränkungen wird die künstlerische Arbeit auch in den kommenden Monaten nur unter deutlich erschwerten und angepassten Bedingungen möglich sein.
Mit der Einrichtung des Kulturhilfsfonds sollen Kulturschaffende, deren künstlerische Arbeit aktuell und in der kommenden Zeit nicht wie geplant möglich ist, in die Lage versetzt werden, auch während der Corona-Pandemie das gesellschaftliche Leben in der Stadt weiter mitzugestalten.
Der Kulturhilfsfonds ist ein Sonderfonds zur Projektförderung. Damit unterscheidet er sich vom Corona-Sonderprogramm des Landes Niedersachsen, das gemeinnützigen Kultureinrichtungen, die in Folge der Covid-19-Pandemie in eine existenzbedrohliche Wirtschaftslage geraten sind, Unterstützungsleistungen gewährt, um Zahlungs-verpflichtungen nachkommen zu können. Ebenso ist der Kulturhilfsfonds vom Existenzsicherungsfonds „HI Zukunft“ abzugrenzen, der Hildesheimer Betriebe unterstützt, die aufgrund der Corona-Krise einen erheblichen, existenzbedrohenden Schaden erlitten haben.
Mithilfe der Förderung durch den Kulturhilfsfonds der Stadt Hildesheim sollen vielmehr künstlerische Formate bzw. Formate zur Vermittlung künstlerischer Inhalte entwickelt werden, die auf eine schnelle Wiederaufnahme der Arbeit abzielen. Über die reine Unterstützung von Kulturschaffenden hinaus soll der Kulturhilfsfonds damit vor allem einen Beitrag dazu leisten, dass auch in Zeiten von Kontaktbeschränkungen ein Erleben von Kultur in der Stadt möglich wird.
Der Kulturhilfsfonds ist mit einem Gesamtvolumen i.H.v. 100.000 Euro ausgestattet, die aus den für den Existenzsicherungsfonds „HI Zukunft“ (Vorlage 20/092) zur Verfügung gestellten Finanzbudget stammen. Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen.
Antragsberechtigt sind:
A. Professionell und hauptberuflich arbeitende, freischaffende Künstlerinnen, Künstler und Kulturschaffende (Solo-Selbständige) der Sparten Theater, Tanz, Soziokultur und Musik mit Wohnsitz und wesentlichem Arbeitsschwerpunkt in der Stadt Hildesheim.
B. Professionell arbeitende Kultureinrichtungen, -vereine und -gruppierungen sowie Einrichtungen und Vereine der kulturellen Bildung mit Sitz in Hildesheim.
Die Förderung erfolgt im Rahmen eines einmaligen nicht rückzahlbaren Zuschusses in Höhe von bis zu 10.000 Euro.
Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet ein Auswahlgremium, das sich zusammensetzt aus dem Oberbürgermeister, der Vorsitzenden des Ausschusses für Kultur und Demographie, der Leiterin der Stabstelle Kultur und Stiftungen sowie dem Geschäftsführer des IQ-Interessengemeinschaft Kultur. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Das Auswahlgremium entscheidet auf Grund seines Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Bewertung der Anträge trifft das Auswahlgremium auf Grundlage der künstlerischen Arbeit des Antragstellers und dessen Corona-Pandemie bedingten erheblichen Arbeitsausfälle sowie insbesondere auf Grundlage der Qualität des geplanten Vorhabens, das auch in Zeiten von Kontaktbeschränkungen ein Erleben von Kultur ermöglichen bzw. auf eine schnelle Wiederaufnahme der Arbeit nach der Pandemie abzielen soll.
Weitere Einzelheiten zur Förderung sind der Anlage zu entnehmen.
Beschlussvorschlag:
Der Einrichtung des Kulturhilfsfonds in Höhe von 100.000 Euro wird mit den dargestellten Kriterien einschließlich der als Anlage beigefügten Fördergrundsätzen zugestimmt
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
|
|
|
|
|
Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
|
| (dann FB 11 beteiligen) |
|
|
Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
|
| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
|
|
Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
|
|
voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlage:
- Fördergrundsätze Kulturhilfsfonds der Stadt Hildesheim
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Fördergrundsätze für den Kulturhilfsfonds der Stadt Hildesheim (226 KB) |