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Sachverhalt:
Es ist beabsichtigt, Herrn Söhnke Meinrenken, geb. 22.10.1964, zum Prüfer des Rechnungsprüfungsamtes zu berufen.
Herr Meinrenken ist zunächst für die Zeit vom 01.07.2006 bis zum 30.06.2007 als nicht vollbeschäftigter Arbeitnehmer mit der Hälfte der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit bei der Stadt Hildesheim tätig. Er nimmt seit Juli 2006 im Rechnungsprüfungsamt die Aufgabe eines Prüfers wahr. Aufgrund der von Herrn Meinrenken in diesem Bereich gezeigten Leistungen wird die Berufung zum Prüfer uneingeschränkt befürwortet.
Prüfer bzw. Prüferinnen des Rechnungsprüfungsamtes werden gem. § 118 Abs. 2 Nds. Gemeindeordnung (NGO) vom Rat berufen.
Beschlussvorschlag:
Herr Söhnke Meinrenken wird zum Prüfer des Rechnungsprüfungsamtes berufen.
Finanzielle
Auswirkungen: |
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ja, in der Vorlage |
x |
nein |
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erläutert |
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