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Sachverhalt:
Hintergrund
Seit Mitte 2017 sind Teile der Nordstadt in das Städtebauförderprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ (ehem.: „Soziale Stadt“) aufgenommen. Im Fördergebiet „Nördliche Nordstadt“ sind seither neben einigen kleineren Umbaumaßnahmen auch schon größere Vorhaben wie der Go20-Spielhof oder die umfangreiche Schulwegeplanung für die Grundschulen an der Justus-Jonas-Straße begonnen worden. Seit 2018 arbeitet darüber hinaus ein im Quartier verankertes Quartiersmanagement eng mit den Bürgerinnen und Bürgern an einer nachhaltigen Stadtteilentwicklung.
Eines der wesentlichen Leitziele des Städtebauförderprogramms besteht in der Sanierung und Aufwertung von Grün- und Freiflächen sowie die Attraktivitätssteigerung von bestehenden Naherholungsräumen. Hierzu gehören auch die Sanierungsvorhaben von bestehenden Grün-, Frei- oder Spielflächen. Insbesondere aufgrund des Mangels an Bewegungsräumen und auf Basis von verschiedenen Untersuchungen der letzten Jahre (insb. Schuleingangsuntersuchung, Teilaspekte des Sozialberichts der HAWK) ist deutlich geworden, dass das Thema Sport und Bewegung einen neuen Stellwert in der Nordstadt erreichen sollte. Zuletzt ist das Thema auch in Einzelmaßnahmen wie der Schulwegeplanung oder auch im Rahmen der „AG Nordstadt“ verdeutlicht und der Handlungsbedarf formuliert worden. Das Ziel „Nordstadt – Sportstadt“ fungiert seither als Arbeitstitel für eine umfassende Neubetrachtung der öffentlichen Grün- und Freiräume.
Freiraumentwicklungskonzept
Mitte 2019 entschied die Stadtverwaltung aufgrund der neu vorliegenden Erkenntnisse, im Rahmen des Städtebauförderprogramms ein Freiraumentwicklungskonzept (FEK) zu beauftragen. Ziel war es, bestehende Freiräume in der Nordstadt zu betrachten, eine Bestandsanalyse durchzuführen und mögliche Potenzialräume innerhalb der Nordstadt aufzuzeigen. Das FEK wird Ende 2020 abschließend fertiggestellt sein und dem Rat der Stadt Hildesheim vorgestellt werden. Vorab wurde deutlich, dass eine Fläche, hier die Grün- und Freifläche an den zwei Grundschulen an der Justus-Jonas-Straße (Ganztagsgrundschule Nord und Johannesschule) eine besondere Beachtung erhalten müssen.
Das FEK stellte schon Anfang 2019 fest, dass der Mangel an öffentlich zugänglichen Freiräumen dazu führt, dass zum einen der Bewegungsmangel bei Kindern gefördert wird und zunehmend (auch gesundheitliche) Probleme entstehen (die erfolgreiche Teilnahme an den Bundesjugendspielen gelingt nur der Minderheit der Kinder, und es werden negative Abweichungen bei den Ergebnissen der Schuleingangsuntersuchungen zur altersgerechten Grob- und Feinmotorik sowie Übergewicht beobachtet). Gleichzeitig sind die wenigen Flächen in der Nordstadt (insb. der Friedrich-Nämsch-Park) völlig überlastet und überfordert. Ergebnis ist eine Übernutzung, eine nicht mehr zu leistende Pflege der Flächen und die Attraktivitätsabnahme für viele Bürgerinnen und Bürger.
Projektidee
Im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchung (VU) 2015 sind die Flächen an den Grundschulen bereits betrachtet worden. Bereits damals wies das mit der VU beauftragte Planungsbüro ANP (Kassel) darauf hin, dass es sich hierbei um eine Potenzialfläche zur Entwicklung einer Multifunktionsfläche handelt. Die mit der Entwicklung einhergehende Öffnung des Schulhofs für die Öffentlichkeit ist seinerzeit von den Schulleitungen abgelehnt worden.
Aufgrund des zunehmenden Drucks auf die Grünflächen und auf Basis der neuen Erkenntnisse ist Ende 2019 erneut das Gespräch mit den Grundschulen gesucht worden. Die mögliche Abgrenzung eines Teilbereichs der Schulhofflächen (s. Anlage) sowie die nur partielle Öffnung zu bestimmten Nutzungszeiten wurde von den Schulleitungen begrüßt. Die Ballwiese am nördlichen Ende des Schulgrundstücks steht nun im Fokus der Entwicklung. Mögliche Planungsziele wurden seither bereits grob skizziert. Grundlegend geht es um eine naturnahe Entwicklung der Freifläche zu einem multifunktional nutzbaren Spiel- und Sporthof, der bestimmte Schulhoffunktionen erhält und hier auf die Wünsche und Notwendigkeiten der Schule reagiert. Die Fläche soll zur Bewegung spielerisch einladen und motivieren und so zur einer nachhaltigen Entwicklung der Gesundheit und Motorik von Kindern beitragen.
Städtebaulich soll die Fläche in das Vernetzungskonzept eingebunden werden. Unerlässlich ist dabei eine attraktive Anbindung an die Justus-Jonas-Straße, an die Richthofenstraße und an den westlichen Eingangsplatz zum Nordfriedhof. Die Einfriedung von den übrigen Schulhofflächen, die nicht im Rahmen der Städtebauförderung saniert werden, würde bestehen bleiben bzw. erneuert werden. Die Sanierung der Böden, in denen Altlasten vermutet werden (Laufbahn), ist notwendig.
Die Leitungen der Schulen haben der Projektidee und dem weiteren Vorgehen zugestimmt.
Größe und Kosten
Die Größe der Fläche beträgt rd. 5.166 m². Auf Basis von bisher durchgeführten Projekten in der Stadt Hildesheim wurde ein mittlerer m²-Preis i.H.v. 100 Euro/m² angenommen. Dieser basiert im Wesentlichen auf vergleichbaren Projekten wie z.B. dem 2. Bauabschnitt der Grünanlage Steingrube in der Hildesheimer Oststadt und beinhaltet dabei auch Puffer für unvorhergesehene Sanierungsnotwendigkeiten. Auf die Fläche bezogen ergibt sich eine Baukostenannahme i.H.v. rd. 520.000 Euro. Auf Basis dieser Baukostenannahme lässt sich ein Planungshonorar gem. HOAI i.H.v. rd. 100.000 Euro annehmen. Für das Gesamtprojekt sind damit rd. 620.000 Euro einzuplanen. Etwaige Mittel werden in der Haushaltplanung zunächst über den Themenspeicher berücksichtigt. Hierbei werden auch Puffer i.H.v. 20 % für unvorhergesehene Baukostensteigerungen eingeplant.
Der Gesamtkostenrahmen des Städtebauförderprogramms sieht für die Sanierung im Fördergebiet insg. rd. 5,3 Mio. Euro vor. Dieser muss entsprechend der neuen Kosten für die hinzuzufügende Maßnahme auf insg. rd. 5,92 Mio. Euro erhöht werden.
Der Anteil der Städtebaufördermittel (2/3) erhöht sich von rd. 2,6 Mio. Euro auf rd. 3 Mio. Euro (Erhöhung um 410.000 Euro). Der Eigenanteil der Stadt Hildesheim (1/3) steigt von rd. 1,3 Mio. Euro auf rd. 1,5 Mio. Euro (Erhöhung um rd. 210.000 Euro). Die Werte können der Anlage zum Gesamtkostenrahmen entnommen werden.
Weiteres Vorgehen
Um das Projekt beginnen zu können, muss es als Einzelmaßnahme in das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) aufgenommen werden. Dies kann immer jährlich zur Programmanmeldung (01.06.) bei dem Fördergeber angemeldet werden. Gleichzeitig muss damit der angepasste Gesamtkostenrahmen dem Fördergeber vorgelegt werden. Das vorgestellte Projekt wird zum 01.06.2020 und damit zum Programmjahr 2021 angemeldet werden. Eine Entscheidung zur Aufnahme erfolgt Anfang 2021. Im Anschluss kann eine Planung begonnen werden.
Im Rahmen der Haushaltsplanung wird das Projekt in den „Themenspeicher“ aufgenommen, um in den kommenden Jahren Kosten in die Haushaltsplanung anmelden zu können.
Beschlussvorschlag:
Finanzielle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlage/n:
- Abgrenzung Projektgebiet
- Entwurf Projektdatenblatt ISEK für 2021
- Gesamtkostenrahmen für Programmanmeldung 2021
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Abgrenzung Projektgebiet (245 KB) | ||||
2 | öffentlich | Entwurf Projektdatenblatt (955 KB) | ||||
3 | öffentlich | Gesamtkostenrahmen (6 KB) |