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Vorlage - 20/041  

Betreff: Städtebauförderprogramm "Sozialer Zusammenhalt - Nördliche Nordstadt"
- Aufnahme der Einzelmaßnahme "Spielhof Grundschulen Nord"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Köster, Marco
Federführend:61.1 Stadterneuerung Bearbeiter/-in: Merz, Sabine
Beratungsfolge:
Ortsrat Nordstadt Anhörung
27.02.2020 
Sitzung des Ortsrates Nordstadt zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Schule/Bildung und Sport Vorberatung
Ausschuss für Soziales, Jugend und Integration Vorberatung
03.03.2020 
Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jugend und Integration und des Ausschusses für Schule/Bildung und Sport zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Vorberatung
04.03.2020 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
09.03.2020 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
16.03.2020 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
23.03.2020 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Abgrenzung Projektgebiet  
Entwurf Projektdatenblatt  
Gesamtkostenrahmen  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Hintergrund

 

Seit Mitte 2017 sind Teile der Nordstadt in das Städtebauförderprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ (ehem.: „Soziale Stadt“) aufgenommen. Im Fördergebiet „Nördliche Nord­stadt“ sind seither neben einigen kleineren Umbaumaßnahmen auch schon größere Vor­haben wie der Go20-Spielhof oder die umfangreiche Schulwegeplanung für die Grund­schulen an der Justus-Jonas-Straße begonnen worden. Seit 2018 arbeitet darüber hinaus ein im Quartier verankertes Quartiersmanagement eng mit den Bürgerinnen und Bürgern an einer nachhaltigen Stadtteilentwicklung.

 

Eines der wesentlichen Leitziele des Städtebauförderprogramms besteht in der Sanierung und Aufwertung von Grün- und Freiflächen sowie die Attraktivitätssteigerung von beste­henden Naherholungsräumen. Hierzu gehören auch die Sanierungsvorhaben von bestehen­den Grün-, Frei- oder Spielflächen. Insbesondere aufgrund des Mangels an Bewegungs­räumen und auf Basis von verschiedenen Untersuchungen der letzten Jahre (insb. Schuleingangsuntersuchung, Teilaspekte des Sozialberichts der HAWK) ist deutlich gewor­den, dass das Thema Sport und Bewegung einen neuen Stellwert in der Nordstadt erreichen sollte. Zuletzt ist das Thema auch in Einzelmaßnahmen wie der Schulwegeplanung oder auch im Rahmen der „AG Nordstadt“ verdeutlicht und der Handlungsbedarf formuliert worden. Das Ziel „Nordstadt – Sportstadt“ fungiert seither als Arbeitstitel für eine umfassende Neubetrachtung der öffentlichen Grün- und Freiräume.

 

Freiraumentwicklungskonzept

 

Mitte 2019 entschied die Stadtverwaltung aufgrund der neu vorliegenden Erkenntnisse, im Rahmen des Städtebauförderprogramms ein Freiraumentwicklungskonzept (FEK) zu beauf­tragen. Ziel war es, bestehende Freiräume in der Nordstadt zu betrachten, eine Bestands­analyse durchzuführen und mögliche Potenzialräume innerhalb der Nordstadt aufzuzeigen. Das FEK wird Ende 2020 abschließend fertiggestellt sein und dem Rat der Stadt Hildesheim vorgestellt werden. Vorab wurde deutlich, dass eine Fläche, hier die Grün- und Freifläche an den zwei Grundschulen an der Justus-Jonas-Straße (Ganztagsgrundschule Nord und Johannesschule) eine besondere Beachtung erhalten müssen.

 

Das FEK stellte schon Anfang 2019 fest, dass der Mangel an öffentlich zugänglichen Freiräumen dazu führt, dass zum einen der Bewegungsmangel bei Kindern gefördert wird und zunehmend (auch gesundheitliche) Probleme entstehen (die erfolgreiche Teilnahme an den Bundesjugendspielen gelingt nur der Minderheit der Kinder, und es werden negative Abweichungen bei den Ergebnissen der Schuleingangsuntersuchungen zur altersgerechten Grob- und Feinmotorik sowie Übergewicht beobachtet). Gleichzeitig sind die wenigen Flächen in der Nordstadt (insb. der Friedrich-Nämsch-Park) völlig überlastet und überfordert. Ergebnis ist eine Übernutzung, eine nicht mehr zu leistende Pflege der Flächen und die Attraktivitätsabnahme für viele Bürgerinnen und Bürger.

 

Projektidee

 

Im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchung (VU) 2015 sind die Flächen an den Grund­schulen bereits betrachtet worden. Bereits damals wies das mit der VU beauftragte Planungsbüro ANP (Kassel) darauf hin, dass es sich hierbei um eine Potenzialfläche zur Entwicklung einer Multifunktionsfläche handelt. Die mit der Entwicklung einhergehende Öff­nung des Schulhofs für die Öffentlichkeit ist seinerzeit von den Schulleitungen abgelehnt worden.

 

Aufgrund des zunehmenden Drucks auf die Grünflächen und auf Basis der neuen Erkennt­nisse ist Ende 2019 erneut das Gespräch mit den Grundschulen gesucht worden. Die mög­liche Abgrenzung eines Teilbereichs der Schulhofflächen (s. Anlage) sowie die nur partielle Öffnung zu bestimmten Nutzungszeiten wurde von den Schulleitungen begrüßt. Die Ball­wiese am nördlichen Ende des Schulgrundstücks steht nun im Fokus der Entwicklung. Mögliche Planungsziele wurden seither bereits grob skizziert. Grundlegend geht es um eine naturnahe Entwicklung der Freifläche zu einem multifunktional nutzbaren Spiel- und Sport­hof, der bestimmte Schulhoffunktionen erhält und hier auf die Wünsche und Notwendigkeiten der Schule reagiert. Die Fläche soll zur Bewegung spielerisch einladen und motivieren und so zur einer nachhaltigen Entwicklung der Gesundheit und Motorik von Kindern beitragen.

 

Städtebaulich soll die Fläche in das Vernetzungskonzept eingebunden werden. Unerlässlich ist dabei eine attraktive Anbindung an die Justus-Jonas-Straße, an die Richthofenstraße und an den westlichen Eingangsplatz zum Nordfriedhof. Die Einfriedung von den übrigen Schul­hofflächen, die nicht im Rahmen der Städtebauförderung saniert werden, würde bestehen bleiben bzw. erneuert werden. Die Sanierung der Böden, in denen Altlasten vermutet werden (Laufbahn), ist notwendig.

 

Die Leitungen der Schulen haben der Projektidee und dem weiteren Vorgehen zugestimmt.

 

Größe und Kosten

 

Die Größe der Fläche beträgt rd. 5.166 m². Auf Basis von bisher durchgeführten Projekten in der Stadt Hildesheim wurde ein mittlerer m²-Preis i.H.v. 100 Euro/m² angenommen. Dieser basiert im Wesentlichen auf vergleichbaren Projekten wie z.B. dem 2. Bauabschnitt der Grünanlage Steingrube in der Hildesheimer Oststadt und beinhaltet dabei auch Puffer für unvorhergesehene Sanierungsnotwendigkeiten. Auf die Fläche bezogen ergibt sich eine Baukostenannahme i.H.v. rd. 520.000 Euro. Auf Basis dieser Baukostenannahme lässt sich ein Planungshonorar gem. HOAI i.H.v. rd. 100.000 Euro annehmen. Für das Gesamtprojekt sind damit rd. 620.000 Euro einzuplanen. Etwaige Mittel werden in der Haushaltplanung zunächst über den Themenspeicher berücksichtigt. Hierbei werden auch Puffer i.H.v. 20 % für unvorhergesehene Baukostensteigerungen eingeplant.

 

Der Gesamtkostenrahmen des Städtebauförderprogramms sieht für die Sanierung im Fördergebiet insg. rd. 5,3 Mio. Euro vor. Dieser muss entsprechend der neuen Kosten für die hinzuzufügende Maßnahme auf insg. rd. 5,92 Mio. Euro erhöht werden.

 

Der Anteil der Städtebaufördermittel (2/3) erhöht sich von rd. 2,6 Mio. Euro auf rd. 3 Mio. Euro (Erhöhung um 410.000 Euro). Der Eigenanteil der Stadt Hildesheim (1/3) steigt von rd. 1,3 Mio. Euro auf rd. 1,5 Mio. Euro (Erhöhung um rd. 210.000 Euro). Die Werte können der Anlage zum Gesamtkostenrahmen entnommen werden.

 

Weiteres Vorgehen

 

Um das Projekt beginnen zu können, muss es als Einzelmaßnahme in das Integrierte Stadt­entwicklungskonzept (ISEK) aufgenommen werden. Dies kann immer jährlich zur Programm­anmeldung (01.06.) bei dem Fördergeber angemeldet werden. Gleichzeitig muss damit der angepasste Gesamtkostenrahmen dem Fördergeber vorgelegt werden. Das vorgestellte Projekt wird zum 01.06.2020 und damit zum Programmjahr 2021 angemeldet werden. Eine Entscheidung zur Aufnahme erfolgt Anfang 2021. Im Anschluss kann eine Planung begon­nen werden.

 

Im Rahmen der Haushaltsplanung wird das Projekt in den „Themenspeicher“ aufgenommen, um in den kommenden Jahren Kosten in die Haushaltsplanung anmelden zu können.

 

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Das Projekt „Multifunktionsflächen Grundschulen Nord“ wird als Einzelmaßnahme in das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) „Nördliche Nordstadt“ aufgenommen.
  2. Der Erhöhung des Gesamtkostenrahmens bzw. der Kosten- und Finanzierungsübersicht (KoFi) von rd. 5,3 Mio. Euro auf rd. 5,92 Mio. Euro wird zugestimmt.
  3. Der von rd. 1,3 Mio. Euro auf rd. 1,5 Mio. Euro erhöhte Eigenanteil der Stadt Hildesheim wird in den Jahren der Laufzeit der Sanierung (bis 2025) aufgebracht.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 

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Anlage/n:

 

- Abgrenzung Projektgebiet

- Entwurf Projektdatenblatt ISEK für 2021

- Gesamtkostenrahmen für Programmanmeldung 2021

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Abgrenzung Projektgebiet (245 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Entwurf Projektdatenblatt (955 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Gesamtkostenrahmen (6 KB)      
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