Stadt Hildesheim

Inhaltsbereich

Kartenanwendung

Sie sind hier: Rathaus & Verwaltung / Bürger- und Ratsinfo

Ratsinformationssystem

Vorlage - 19/384  

Betreff: Stellungnahme und Beschlussvorschlag der Verwaltung zum Antrag der AfD-Fraktion: Asphalt als Vorzugsmaterial für Radwege

Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Hauck, Kai-Uwe
Federführend:66 Fachbereich Tiefbau und Grün Bearbeiter/-in: Merz, Sabine
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Vorberatung
06.11.2019 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr zurückgestellt   
04.12.2019 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung
11.11.2019 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
09.12.2019 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Die Stadt Hildesheim baut derzeit keine neuen Radwege, sondern bessert lediglich die Ober­flächen aus. Der Innerste-Radweg steht hier zurzeit im Fokus und wird von der "THW-Brücke" (nördliche Stadtgrenze) bis zur "Kuhbrücke“ (Domäne Marienburg) saniert.

 

Auf der gesamten Länge dieses Radweges ändert sich häufig die Belagsoberfläche. Folgen­de Beläge sind anzutreffen: Betonverbundpflaster, Asphalt und wassergebundener Belag. Die unterschiedlichen Belagsarten wurden seinerzeit für die unterschiedlichen Einbauorte zweckmäßig gewählt. In den meisten Abschnitten wurde ein wassergebundener Belag einge­setzt. Der Vorteil dieser Belagsart ist die dauerhafte Wasserdurchlässigkeit. Diese Flächen gelten als nicht versiegelte Flächen. In den Bereichen, in denen der Radweg bei Innerste-Hochwasser überströmt wird, wurde Verbundpflaster in gebundener Bauweise (in Betonbett) eingebaut. Diese Bauweise hat sich als sehr robust und widerstandsfähig erwiesen. Nach Hochwasserereignissen müssen immer größere Reinigungsaktionen mit schwereren Gerä­ten erfolgen, um die zurückgebliebenen Ablagerungen zu entfernen. Das asphaltierte Teil­stück des Radweges erstreckt sich über den Abschnitt vom "Wäldchen" (Pumpstation der SEHi) bis zur Beusterstraße. In diesem Teilabschnitt befindet sich der Radweg in Dammlage. Im Damm und somit unter dem Radweg liegt eine Leitung der SEHi. Um an dieser Leitung Unterhaltungsarbeiten durchführen zu können und um die Anfahrbarkeit der Pumpstation zu gewährleisten, wurde hier ein bituminöser Belag gewählt.

 

Asphaltierte Radwege sind zwar leichter zu befahren, der Belag bringt jedoch auch Gefahren mit sich. Asphalt altert mit den Jahren, d.h. die "Weichmacher" verdunsten, und der Belag wird in der Oberfläche rauer. Um diesem Alterungsprozess entgegenzuwirken, werden asphaltierte Radwege in der Regel mit einem sehr feinen Asphalt (Körnung 0/5) hergestellt. Dadurch erhält der Asphalt eine glatte Oberfläche, die jedoch bei feuchtem Wetter keine Griffigkeit mehr zeigt. "Glätteunfälle" treten nicht nur bei Frost, sondern auch bei Feuchtigkeit auf. Da auf asphaltierten Radwegen die Fahrgeschwindigkeit in der Regel höher ist, kann es leicht zu Stürzen kommen.

 

Die meisten Radwege befinden sich in der freien Natur und entlang von Bäumen. Im Bereich von Bäumen können Asphaltaufwölbungen durch den Wuchs des Wurzelwerkes auftreten. Der Asphalt wird angehoben, er bricht, und in die Risse dringt Wasser ein. Bei Frost ent­stehen zusätzliche Schäden. Ferner wird dem Baum durch die Versiegelung in unmittelbarer Nähe die „Luft“ genommen.

 

Auch die Auflagen der Naturschutzbehörden sind zu berücksichtigen. Bei zusätzlichen Versiegelungen von Flächen in der Natur sind zwingend die Zustimmungen der Naturschutz­behörden einzuholen. Sollte tatsächlich eine Genehmigung erteilt werden, wären hier er­höhte Auflagen zu erwarten, mindestens die Entsiegelung von Ausgleichsflächen.

 

Bei einer möglichen Ertüchtigung eines Radweges in Asphaltbauweise benötigt die glatte Asphaltdecke einen entsprechenden bituminösen Unterbau. Der gesamte bituminöse Aufbau liegt in der Regel bei 10 - 14 cm, um auch die Lasten der Unterhaltungsfahrzeuge aufneh­men zu können. Um eine nutzbare Asphaltfläche von 2,50 m zu erlangen, wären ggf. sogar die vorhandenen ungebundenen Tragschichten zu ertüchtigen, um den Lastabtrag aus den Reifen von Unterhaltungsfahrzeugen im Winkel abführen zu können (d.h. die ungebundenen Tragschichten wären in der Regel zu verbreitern). Sollten Radwegsertüchtigungen im Retentionsraum der Innerste erfolgen, so wäre hier ein Volumenausgleich vorzunehmen, um das Retentionsvolumen nicht zu verändern. Im Bereich der Innerste würden dann belastete Böden zur Entsorgung anfallen.

 

Bei versiegelten Wegeflächen kann es bei Starkregenereignissen zu Auswaschungen im Bankettbereich kommen, da Oberflächenwasser konzentriert an geeigneten Stellen die Böschungen herunterfließt. Auf Farbunterschiede und die erhöhten Unterhaltungskosten bei Reparaturmaßnamen an Asphaltbelägen sei ebenfalls hingewiesen.

 

Die vorgenannten Argumente zeigen, dass die Materialwahl für den Radwegebau differen­ziert betrachtet werden muss. Je nach örtlicher Begebenheit muss das entsprechende Oberflächenmaterial mit funktionalen Unterboden gewählt werden.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Für die Fortentwicklung des Hildesheimer Radwegenetzes sind die Materialien zu wählen, die für die jeweilige örtliche Situation angemessen sind, finanziert werden können und das Radfahren komfortabel und bequem ermöglichen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n: ///

 

Seitenanfang