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Sachverhalt:
Die Flugplatz Hildesheim GmbH beabsichtigt, demnächst eine Gesellschafterversammlung u.a. mit folgender Tagesordnung durchzuführen:
- Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2018 sowie Ergebnisverwendung
- Entlastung der Geschäftsführung
- Entlastung des Aufsichtsrates
- Genehmigung des Wirtschaftsplanes 2020
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 der Flugplatz Hildesheim GmbH wurde gem. § 157 NKomVG in Verbindung mit § 29 Eigenbetriebsverordnung vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Hildesheim (RPA) durchgeführt. Der Flugplatz Hildesheim GmbH wurde vom RPA für das Geschäftsjahr 2018 am 27.06.2019 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt (Anlage 1).
Der Jahresabschluss und die Buchführung entsprechen den Rechtsvorschriften. Die Geschäftsführung erfolgt ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Finanz- und Ertragslage, die Liquidität und der Rentabilität geben keinen Anlass zu Beanstandungen. Die Gesellschaft wird wirtschaftlich geführt.
Der Betrieb des Flugplatzes wurde zum 01.07.2009 auf einen privaten Investor übertragen, sodass auch im Geschäftsjahr 2018 keine operative Tätigkeit ausgeführt wurde.
Der Jahresabschluss 2018 weist eine Bilanzsumme von 34.467,25 € aus.
Den Umsatzerlösen von 10.000,- € standen ein Personalaufwand von 6.297,60 € und sonstige betriebliche Aufwendungen von insgesamt 1.910,94 € gegenüber, sodass ein Jahresüberschuss von 1.531,46 € erzielt werden konnte.
Die Abschlussbilanz (Anlage 2) weist zum 31.12.2018 folgende wesentliche Positionen aus:
| 31.12.2014 | ||||
Umlaufvermögen | 34.467 | 32.659 | 31.681 | 29.821 | 28.265 |
Gezeichnetes Kapital | 25.565 | 25.565 | 25.565 | 25.565 | 25.565 |
Gewinnrücklagen | 6.323 | 78.527 | 78.527 | 78.527 | 78.527 |
Bilanzgewinn, davon Verlustvortrag | 0 | -73.736 | -75.269 | -76.955 | -78.480 |
Rückstellungen | 1.699 | 1.699 | 1.958 | 1.650 | 1.650 |
Verbindlichkeiten | 881 | 604 | 400 | 1.034 | 1.003 |
Bilanzsumme | 34.467 | 32.659 | 31.681 | 29.821 | 28.265 |
Erwähnenswert sind die erheblichen Veränderungen bei den Gewinnrücklagen (-72.204,- €) und dem Verlustvortrag (73.736,- €). Grund ist der Ausgleich des bisher aus der Vergangenheit bestehenden Verlustvortrages. Dadurch ist der Verlustvortrag auf 0 reduziert worden, welches aber entsprechend die Reduzierung der Gewinnrücklagen zur Folge hatte.
Die Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 3) weist zum 31.12.2018 folgende wesentliche Ergebnisse aus:
| 31.12.2014 | ||||
Umsatzerlöse | 10.000 | 12.043 | 11.207 | 11.990 | 10.000 |
Personalaufwand | 6.298 | 6.302 | 6.308 | 6.298 | 6.287 |
sonst. betr. Aufwendungen | 1.911 | 3.931 | 3.015 | 4.105 | 1.711 |
Steuern vom Ein. u. Ertrag | 260 | 277 | 308 | 62 | 0 |
Jahresüberschuss | 1531 | 1.534 | 1.686 | 1.524 | 2.001 |
Mit der Gründung der Flugplatzbetriebsgesellschaft und der damit einhergehenden Übertragung des operativen Geschäftes (zum 01.07.2009) sind sämtliche Einnahmequellen (Verpachtungen, Landeplatzentgelte etc.) auf die Betriebsgesellschaft übergegangen. Der Flugplatz Hildesheim GmbH verbleibt als Einnahmequelle einzig die Einnahme aus der Überlassung der Genehmigung zur Anlage und zum Betrieb eines Landeplatzes in Höhe von 10.000,- € p.a.
Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss in Höhe von 1.531,46 € auf die neue Rechnung vorzutragen.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat in seiner Sitzung am 24.10.2019 der Feststellung des vorliegenden Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2018 und der Ergebnisverwendung zugestimmt und folgende Beschlussempfehlung gegeben:
„Die Gesellschafter werden gebeten, der Feststellung des vorliegenden Jahresabschlusses der Flugplatz Hildesheim GmbH für das Geschäftsjahr 2018 und der Ergebnisverwendung zuzustimmen.
Weiterhin mögen die Gesellschafter dem Geschäftsführer und dem Aufsichtsrat der Flugplatz Hildesheim GmbH für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilen.“
Wirtschaftsplan 2020
Gem. § 14 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages bedarf der von der Geschäftsführung vorzulegende Wirtschafts- und Finanzplan der Zustimmung des Aufsichtsrats und der Gesellschafterversammlung.
Der Wirtschaftsplan 2020 (Anlage 4) prognostiziert ein Jahresergebnis von 640,- €. Den Erträgen in Höhe von 11.900 € stehen dabei Aufwendungen in Höhe von 11.260 € entgegen.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat in seiner Sitzung am 24.10.2019 dem Wirtschaftsplan 2020 zugestimmt und folgende Beschlussempfehlung gegeben:
„Die Gesellschafter werden gebeten, dem vorliegenden Wirtschaftsplan der Flugplatz Hildesheim GmbH für das Geschäftsjahr 2020 zuzustimmen.“
Beschlussvorschlag:
Die Vertreterin / der Vertreter der Stadt Hildesheim wird ermächtigt, in der demnächst stattfindenden Gesellschafterversammlung der Flugplatz Hildesheim GmbH,
- der Feststellung des Jahresabschlusses 2018
- der Ergebnisverwendung des Geschäftsjahres 2018
- der Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2018
- der Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018 und
- der Genehmigung des Wirtschaftsplanes 2020
zuzustimmen.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlage/n:
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Bestätigungsvermerk RPA (85 KB) | ||||
2 | öffentlich | Bilanz 2018 (48 KB) | ||||
3 | öffentlich | GuV 2018 (39 KB) | ||||
4 | öffentlich | Wirtschaftsplan 2020 (113 KB) |