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Sachverhalt:
Freigabe der Haushaltsmittel
gemäß § 4 Ziffer 2 Buchstabe f der Hauptsatzung der Stadt Hildesheim
Die Elzer Straße soll grundlegend aus- und umgebaut werden. Ziel ist die Beseitigung des technisch und funktional schlechten Zustandes, eine bessere Ausnutzung und Verteilung des vorhandenen Straßenraumes und eine dadurch bedingte Erhöhung der Verkehrssicherheit.
Die Vorplanung wurde sowohl in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr am 19.06.2019 als auch im Ortsrat Moritzberg/Bockfeld im Februar und Mai 2019 als Information vorgestellt.
Diese Ausbaumaßnahmen lösen eine Beitragspflicht für die Anliegerinnen und Anlieger nach dem Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz (NKAG) in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 NKAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Stadt Hildesheim (Straßenausbaubeitragssatzung) vom 04.06.2012 aus, da es sich hierbei insgesamt um eine Verbesserung der öffentlichen Anlage handelt.
Des Weiteren führt die Stadtentwässerung Hildesheim (SEHi) vor den Straßenbaumaßnahmen die Erneuerung der Abwasseranlage einschließlich der Hausanschlüsse durch.
In § 4 der Straßenausbaubeitragssatzung wird im Rahmen der sogenannten Vorteilsbemessung der Anteil der Beitragspflichtigen am Aufwand geregelt. Maßgebend für die Einstufung sind die Verhältnisse zum Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht, also nach Ende der Ausbaumaßnahmen.
Es ist davon auszugehen, dass die Elzer Straße in ihrer Funktion dem Straßentyp des § 4 II Nr. 2 der Satzung zuzuordnen und als Straße mit starkem innerörtlichen Verkehr einzustufen ist.
Die voraussichtlichen Gesamtkosten belaufen sich nach einer aktualisierten Kostenschätzung auf ca. 2.680.000,- €. Beitragsfähig nach dem NKAG sind ca. 1.955.000,- €, wodurch Beiträge in Höhe von ca. 1.000.000,- € zu erwarten sind. Auf städtische Grundstücke entfallen voraussichtlich ca. 65.000,- €. Die Maßnahme wird mit Mitteln nach dem Nds. Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (NGVFG) i.H.v. voraussichtlich ca. 850.000,- € gefördert. Insgesamt verbleibt bei der Stadt somit ein Anteil von ca. 895.000,- €.
Dementsprechend beträgt der Anteil der Anliegerinnen und Anlieger am beitragsfähigen Aufwand:
Teileinrichtung | Beitragsfähiger Aufwand | Anteil Anlieger in % | Anteil Anlieger in EUR |
Fahrbahn | 750.000,00 | 40% | 300.000,00 |
Oberflächenentwässerung/ Beleuchtung | 340.000,00 | 50% | 170.000,00 |
Parkflächen | 100.000,00 | 70% | 70.000,00 |
Rad- und Gehwege, Begleitgrün | 765.000,00 | 60% | 460.000,00 |
Summe | 1.955.000,00 |
| 1.000.000,00 |
Beitrag pro m² Grundstücksfläche:
Grundstücke mit | 1 | Vollgeschoss ohne Artzuschlag | ca. | 25,00 | €/m² |
Grundstücke mit | 1 | Vollgeschoss mit Artzuschlag * | ca. | 38,00 | €/m |
Grundstücke mit | 2 | Vollgeschossen ohne Artzuschlag | ca. | 31,00 | €/m² |
Grundstücke mit | 2 | Vollgeschossen mit Artzuschlag * | ca. | 47,00 | €/m |
Grundstücke mit | 3 | Vollgeschossen | ca. | 38,00 | €/m² |
Grundstücke mit | 4 | Vollgeschossen | ca. | 44,00 | €/m² |
* Artzuschlag für überwiegend gewerblich oder in ähnlicher Weise genutzte Grundstücke
Die Anliegerinnen und Anlieger werden am 28.10.2019 über die geplante Aus- und Umbaumaßnahme sowie die beitragsrechtlichen Auswirkungen im Rahmen einer Anliegerversammlung informiert. Über das Ergebnis wird mündlich berichtet.
Beschlussvorschlag:
Die Haushaltsmittel für die Straßenbaumaßnahme Elzer Straße unter der Investitions-Maßn.-Nr. 5410120 13001002 werden vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltplanes 2020 durch den Rat freigegeben.
Aufgrund der Vorfinanzierung durch die Stadt ist nach § 9 der Straßenausbaubeitragssatzung eine am Baufortschritt orientierte Vorausleistung von bis zu 80 % zu erheben.
Finanzielle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein |
Anlage/n:
- Abrechnungsgebiet
- Folgekostenabschätzung
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Abrechnungsgebiet (486 KB) | ||||
2 | öffentlich | Folgekostenschätzung (111 KB) |