Stadt Hildesheim

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Vorlage - 19/375  

Betreff: Aus- und Umbau der Elzer Straße
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Kantelhardt, Frank
Federführend:66 Fachbereich Tiefbau und Grün Bearbeiter/-in: Merz, Sabine
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Entscheidung
06.11.2019 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr zurückgestellt   
20.11.2019 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Abrechnungsgebiet  
Folgekostenschätzung  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Freigabe der Haushaltsmittel

gemäß § 4 Ziffer 2 Buchstabe f der Hauptsatzung der Stadt Hildesheim

 

Die Elzer Straße soll grundlegend aus- und umgebaut werden. Ziel ist die Beseitigung des technisch und funktional schlechten Zustandes, eine bessere Ausnutzung und Verteilung des vorhandenen Straßenraumes und eine dadurch bedingte Erhöhung der Verkehrssicherheit.

 

Die Vorplanung wurde sowohl in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr am 19.06.2019 als auch im Ortsrat Moritzberg/Bockfeld im Februar und Mai 2019 als Information vorgestellt.

 

Diese Ausbaumaßnahmen lösen eine Beitragspflicht für die Anliegerinnen und Anlieger nach dem Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz (NKAG) in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 NKAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Stadt Hildesheim (Straßenausbaubeitragssatzung) vom 04.06.2012 aus, da es sich hierbei insgesamt um eine Verbesserung der öffentlichen Anlage handelt.

 

Des Weiteren führt die Stadtentwässerung Hildesheim (SEHi) vor den Straßenbau­maßnahmen die Erneuerung der Abwasseranlage einschließlich der Hausanschlüsse durch.

 

In § 4 der Straßenausbaubeitragssatzung wird im Rahmen der sogenannten Vorteils­bemessung der Anteil der Beitragspflichtigen am Aufwand geregelt. Maßgebend für die Einstufung sind die Verhältnisse zum Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitrags­pflicht, also nach Ende der Ausbaumaßnahmen.

 

Es ist davon auszugehen, dass die Elzer Straße in ihrer Funktion dem Straßentyp des § 4 II Nr. 2 der Satzung zuzuordnen und als Straße mit starkem innerörtlichen Verkehr einzustufen ist.

 

Die voraussichtlichen Gesamtkosten belaufen sich nach einer aktualisierten Kosten­schätzung auf ca. 2.680.000,- . Beitragsfähig nach dem NKAG sind ca. 1.955.000,- , wodurch Beiträge in Höhe von ca. 1.000.000,-  zu erwarten sind. Auf städtische Grund­stücke entfallen voraussichtlich ca. 65.000,- . Die Maßnahme wird mit Mitteln nach dem Nds. Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (NGVFG) i.H.v. voraussichtlich ca. 850.000,-  gefördert. Insgesamt verbleibt bei der Stadt somit ein Anteil von ca. 895.000,- .

 

Dementsprechend beträgt der Anteil der Anliegerinnen und Anlieger am beitragsfähigen Aufwand:

 

Teileinrichtung

Beitragsfähiger Aufwand

Anteil Anlieger in %

Anteil Anlieger in EUR

Fahrbahn

         750.000,00   

40%

                                 300.000,00   

Oberflächenentwässerung/ Beleuchtung

         340.000,00   

50%

                                 170.000,00   

Parkflächen

         100.000,00   

70%

                                   70.000,00   

Rad- und Gehwege, Begleitgrün

         765.000,00   

60%

                                 460.000,00   

Summe

      1.955.000,00   

 

                              1.000.000,00   

 

Beitrag pro m² Grundstücksfläche:

 

Grundstücke mit

1

Vollgeschoss ohne Artzuschlag

ca.

25,00

€/m²

Grundstücke mit

1

Vollgeschoss mit Artzuschlag *

ca.

38,00

€/m

Grundstücke mit

2

Vollgeschossen ohne Artzuschlag

ca.

31,00

€/m²

Grundstücke mit

2

Vollgeschossen mit Artzuschlag *

ca.

47,00

€/m

Grundstücke mit

3

Vollgeschossen

ca.

38,00

€/m²

Grundstücke mit

4

Vollgeschossen

ca.

44,00

€/m²

* Artzuschlag für überwiegend gewerblich oder in ähnlicher Weise genutzte Grundstücke

 

Die Anliegerinnen und Anlieger werden am 28.10.2019 über die geplante Aus- und Umbaumaßnahme sowie die beitragsrechtlichen Auswirkungen im Rahmen einer Anlieger­versammlung informiert. Über das Ergebnis wird mündlich berichtet.

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Haushaltsmittel für die Straßenbaumaßnahme Elzer Straße unter der Investitions-Maßn.-Nr. 5410120 13001002 werden vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltplanes 2020 durch den Rat freigegeben.

 

Aufgrund der Vorfinanzierung durch die Stadt ist nach § 9 der Straßenausbaubeitrags­satzung eine am Baufortschritt orientierte Vorausleistung von bis zu 80 % zu erheben.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

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Anlage/n:

 

- Abrechnungsgebiet

- Folgekostenabschätzung

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Abrechnungsgebiet (486 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Folgekostenschätzung (111 KB)      
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