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Sachverhalt:
1. Bisherige
Beschlusslage
Mit Erlass der Haushaltssatzung 2002 hat der Rat der Stadt Hildesheim die Verwaltung beauftragt, bei der Abwasser-Beseitigung die Möglichkeiten der Beteiligung privater Partner unter wirtschaftlichen und haushaltsmäßigen Kriterien zu prüfen und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen. Dabei sollten alternative Privatisierungsmodelle (z. B. Kooperationsmodell mit Übergang des wirtschaftlichen Eigentums am Vermögen, Betreibermodelle mit und ohne Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an neuen Investitionen) untersucht werden.
Die SPD- und CDU-Fraktion haben mit Antrag vom 4.11.2005 die Bildung einer Lenkungsgruppe Abwasserbewirtschaftung beantragt. Der Verwaltungsausschuss hat daraufhin in seiner Sitzung am 14.11.2005 die Bildung einer Projektgruppe Stadtentwässerung beschlossen.
Diese Projektgruppe wurde seit Dezember 2005 über den Status der Hildesheimer Stadtentwässerung und mögliche Umstrukturierungsmodelle ausführlich informiert.
Der Rat der Stadt Hildesheim hatte bereits im Dezember 2001 einen Auftrag über eine gutachtliche Stellungnahme zur etwaigen Gründung eines Eigenbetriebs und die Auswirkungen auf den städtischen Haushalt in Auftrag gegeben. Dieses wurde auf Basis 2003 erstellt und hat ergeben, dass eine Ausgliederung der Stadtentwässerung im Rahmen eines Eigenbetriebs im Vermögenshaushalt eine Verbesserung von 1,937 Mio. € und im Verwaltungshaushalt eine Verschlechterung von ca. 3,364 Mio. € ergeben würde. Die Zahlen haben sich für die Gegenwart nur unerheblich verändert. Die Gründung eines Eigenbetriebs Stadtentwässerung bedeutet also eine deutliche Haushaltsverschlechterung. Gleiches gilt für jegliche Ausgliederungskonstrukte aus dem städtischen Haushalt ohne eine Kaufpreiszahlung zum Ausgleich der Haushaltsverschlechterung.
In einem weiterer Gutachten wurden alle weiteren möglichen Modelle und deren rechtliche und steuerliche Bewertung betrachtet. Nach Würdigung aller rechtlich relevanten Modelle wurde in dieser gutachterlichen Stellungnahme die Gründung einer Anstalt des öffentlichen Rechts mit einem modifizierten Kooperationsmodell als vorrangiger Option empfohlen.
2. Ausgangslage
Die Aufgabe der Hildesheimer Stadtentwässerung ist die strategische und operative Wahrnehmung der Aufgabe „Abwasserableitung und –behandlung“ und auch die Übernahme von Dienstleistungen gegen Kostenersatz.
In Niedersachsen ist die Abwasserbeseitigung kommunale Pflichtaufgabe. Es besteht jedoch die Möglichkeit der Einbeziehung Dritter in die Erfüllung der Abwasserbeseitigungsaufgabe nach § 149 Abs. 9 NWG (Niedersächsisches Wassergesetz). Die Möglichkeit zur Aufgabenübertragung nach § 18 a Abs. 2 a WHG (Wasserhaushaltsgesetz) ist in Niedersachsen bisher nicht umgesetzt, so dass die Abwasserbeseitigungspflicht bei der Stadt Hildesheim verbleibt. Eine Ausnahme gilt nur für eine Aufgabenübertragung auf eine kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts nach 113c NGO (Niedersächsische Gemeindeordnung) oder eine kommunale Körperschaft nach § 150 NWG.
Bei der Stadtentwässerung handelt es sich zurzeit um einen wirtschaftlich gesunden Regiebetrieb mit stabilen Gebühren seit 1998. Nach Aussage der Fachleute verfügt der Betrieb über eine hohe Umweltqualität.
Als mögliche Organisationsform der Stadtentwässerung käme es durchaus in Frage, den Betrieb in der bisherigen Form weiterzuführen. Weitere Möglichkeiten wären ein Umwandlung in einen Netto-Regiebetrieb mit kaufmännischer Buchführung, einen Eigenbetrieb oder Zweckverband, die Überführung in eine Anstalt öffentlichen Rechts oder die Umwandlung in eine privatrechtliche Gesellschaftsform mit oder ohne die Einbindung eines privaten Dritten.
Zielsetzung jeglicher Organisationsformen muss es sein, die wirtschaftliche Stabilität des Betriebes und die Umweltqualität auf Dauer zu erhalten. Die Bürger müssen langfristig weiterhin Gebührenstabilität erwarten können. Und letztendlich muss es auch das Ziel sein, die Haushaltslage der Stadt Hildesheim durch eine evtl. Umorganisation zu verbessern. Hierbei muss der städtische Einfluss gesichert werden. Auch muss eine Sicherung der Arbeitsplätze gewährleistet sein.
3. Gründe
für eine Umstrukturierung
Als Gründe für eine mögliche Umstrukturierung können steigende Personalkosten im öffentlichen Dienst und vor allem eine drohende Verschlechterung der Lage des städtischen Haushaltes genannt werden. Auch die anstehende Verwaltungsmodernisierung mit der Einführung der Doppik wird sich rein haushaltstechnisch wie eine Ausgliederung der Stadtentwässerung im Rahmen eines Eigenbetriebes (siehe oben), also haushaltsbelastend, auswirken. Die drohende Mehrwertsteuerpflicht für hoheitliche Tätigkeiten, hier also auf die Abwassergebühren, würde für den Bürger eine unabwendbare Gebührenerhöhung nach sich ziehen. Auch eine Ausweisung der tatsächlichen Kosten und der buchhalterischen Gewinne im Rahmen einer Umstrukturierung wären positiv zu werten. Die Einbindung eines strategischen Partners bietet die Möglichkeit der Erweiterung des unternehmerischen und technischen Know-hows. Aus der Nutzung von Größen- und Verbundvorteilen können sich deutliche Synergien mit nicht unerheblicher positiver finanzieller Auswirkung ergeben. Auch können unter Beteiligung eines privaten Partners weitere Geschäftsfelder erschlossen werden.
Hinzu kommt, dass nach Ansicht der Experten derzeit eine günstige Marktsituation zur Gewinnung privater Investoren gegeben ist.
4. Weitere
Verfahrensweise für eine mögliche Umstrukturierung
· In der Eingangs erwähnten gutachterlichen Stellungnahme wurden verschiedene Modelle geprüft und die Gründung einer Anstalt öffentlichen Rechts mit einem modifizierten Kooperationsmodell positiv bewertet. Der Stadt Hildesheim wird in dieser Stellungnahme empfohlen, die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung des „Kooperationsmodells“ mit einem privaten Partner einzuleiten.
· Für die Vorbereitung und Durchführung des Vergabeverfahrens und die weiteren Maßnahmen wäre dann eine externe Beratung hinzuzuziehen. Zunächst sollte im Rahmen eines freihändigen Vergabeverfahrens die Auswahl eines juristischen Beraters erfolgen. Dieser leitet, falls erforderlich, im Rahmen einer EU-weiten Ausschreibung die Auswahl eines betriebswirtschaftlichen Beraters ein. Das gewünschte Umstrukturierungsverfahren wird dann im Rahmen eines EU-weiten Vergabeverfahrens eingeleitet.
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Der Prozess wird
durch eine Lenkungsgruppe begleitet, der der Oberbürgermeister, der
Baudezernent, der Stadtkämmerer (bzw. dessen Vertreter/-in), Vertreter der
Fraktionen, ein Vertreter des Personalrates und die Gleichstellungsbeauftragte
angehören. Die Lenkungsgruppe befindet über die Auswahl und den Umfang der
externen Beratung, die Festlegung und
Bewertung der Beurteilungskriterien für die Umstrukturierung, die Festlegung
der Ausstiegkriterien aus dem Vergabeverfahren und alle sonstigen für den
Prozess erforderlichen Entscheidungen.
· Der private Kooperationspartner wird im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens (Teilnahmewettbewerb mit anschließendem Verhandlungsverfahren) ermittelt.
· Nach Abschluss des Vergabeverfahrens erfolgt eine endgültige Entscheidung des Rates über die Gründung der Abwasser-Gesellschaft, die Vergabe von Gesellschaftsanteilen, den Abschluss des Abwasserbeseitigungsvertrags und über die Organisationsform, in der die bei der Stadt Hildesheim verbleibenden Aufgaben wahrgenommen werden, wenn und soweit ein wirtschaftliches Angebot unter Berücksichtigung der noch festzulegenden Ausschluss- und Zuschlagskriterien vorliegt.
· Der Ablauf und die Phasen eines solchen Bieterverfahrens sind in der Anlage dargestellt. Wichtig für die Entscheidung im Laufe eines solchen Verfahrens sind definierte Ausstiegspunkte, damit ein solcher Prozess abgebrochen werden kann, sobald sich abzeichnet, dass die wirtschaftlichen oder inhaltlichen Vorgaben von keinem Bieter erfüllt werden. Der Prozess ist deshalb so zu strukturieren, dass die Stadt bei unbefriedigender Angebotslage
- ohne weitergehende Ansprüche seitens der Bieter und
- ohne weitere Honoraransprüche der Berater
das Bieterverfahren abbrechen kann.
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Die finanziellen
Mittel für die Durchführung eines Bieterverfahrens stehen für die Startphase
(bis zur Auswertung der indikativen Angebote) im HH-Plan 2006 zur Verfügung.
Für 2007 müssen entsprechende Ansätze gebildet und sollen aus dem Verfahren
erwirtschaftet werden.
Beschlussvorschlag:
Das Verfahren nach Ziffer 4 dieser Vorlage wird in Gang gesetzt. Der Rat hat am Ende einzelner Verfahrensschritte auf Vorschlag der Lenkungsgruppe über die Fortsetzung des Verfahrens zu entscheiden. Die erste Ratsentscheidung ist zu treffen
- nach Abschluss der Marktanalyse, wenn das Verfahren danach beendet werden soll,
- ansonsten nach Auswertung der indikativen Angebote.
Finanzielle
Auswirkungen: |
X |
ja, in der Vorlage |
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nein |
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erläutert |
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Anlage/n:
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Ablauf u Phasen eines Bieterverfahrens Stadtentwässerung (4 KB) | ||||
2 | öffentlich | Gutachterliche Stellungnahme Abwasser (220 KB) | ||||
3 | öffentlich | Antwort Fragenkatalog (48 KB) |