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Sachverhalt:
In der Ortschaft Itzum liegt zwischen Schlehenweg, Fuchsberg und St.-Georg-Straße ein Grundstück, auf dem bis vor einigen Jahren noch ein Spielplatz bestand. Der Rat der Stadt Hildesheim hatte bereits mit der Vorlage 12/445 in seiner Sitzung am 04.02.2013 beschlossen, diesen Spielplatz aufzugeben und im Sinne der Innenentwicklung und des integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK) einer Wohnbebauung als Nachnutzung zuzuführen.
Inzwischen wurden alle Geräte und Befestigungen zurückgebaut und dort eine Rasenfläche angelegt. Aufgrund des stark abfallenden Geländes zur Straße Fuchsberg und zur St.-Georg-Straße eignet sich nur ein relativ kleiner Grundstücksteil für den Bau eines eingeschossigen freistehenden Einfamilienhauses, welches sich hier gut in die Nachbarschaft der vorhandenen Wohnhäuser einfügen würde.
Da die Fläche in der rechtsverbindlichen 1. Änderung des Bebauungsplans IZ 196 Teil B noch als Spielplatz festgesetzt ist, ist der Plan zugunsten einer entsprechenden Wohnbebauung zu ändern. Die Hangseite an der St.-Georg-Straße ist noch festgesetzt als Gemeinbedarfsfläche für ein Ortsgemeinschaftshaus. Hier soll künftig öffentliche Grünfläche festgesetzt werden, da der Hang für eine wirtschaftliche Bebauung zu steil ist und der vorhandene Baumbestand sich weiterentwickeln sollte. Die örtliche Bauvorschrift über Gestaltung im Bereich des Bebauungsplans IZ 196 „Itzumer Hausberg“ aus dem Jahre 1994 soll weiter fortbestehen.
Bereits vor Verfahrensbeginn sind die ersten Äußerungen aus der unmittelbaren Nachbarschaft zu der beabsichtigten Änderung des Bebauungsplans erfolgt. Es hat eine intensive Auseinandersetzung mit den Anregungen (Fuß-Wegeverbindungen erhalten, Flora und Fauna, Plätze zum Verweilen schaffen, nachbarrechtliche Interessen berücksichtigen etc.) stattgefunden, als deren Ergebnis sie, soweit als möglich, in den Entwurf des Bebauungsplanes eingehen sollen. Im Rahmen eines Bebauungsplanänderungsverfahrens wird es dann, beginnend mit der Unterrichtung und Erörterung, Möglichkeiten zur (formalen) Äußerung von Anregungen zu diesem Entwurf geben.
Die Planänderung kann im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden, da eine Neuversiegelung von nur ca. 250 m² ermöglicht werden soll, und vorhandene Baurechte in wesentlich größerem Umfang zurückgenommen würden.
Finanzielle Auswirkungen entstehen durch Einnahmen beim späteren Verkauf eines Baugrundstücks.
Ziel und Zweck der Planung ist die Zulassung einer Wohnbebauung.
Beschlussvorschlag:
Die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans IZ 196 „Am Fuchsberg“ wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die Änderung ist im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB unter Verzicht auf eine Umweltprüfung und einen Umweltbericht durchzuführen.
Die Unterrichtung und Erörterung ist durch vierwöchigen Aushang im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung durchzuführen.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlage/n:
- Präsentation zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans IZ 196
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Präsentation (2240 KB) |
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