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Sachverhalt:
Von 2010 - 2012 wurde mit allen relevanten gesellschaftlichen Gruppen in Arbeitsgruppen mit mehr als 80 Beteiligten, Bürgermeistern und Experten das Klimaschutzprogramm für den Landkreis Hildesheim, seine Städte und Gemeinden erarbeitet. Es beschreibt die Ausgangssituation mit den bisherigen Klimaschutz-Aktivitäten des Landkreises, seiner Städte und Gemeinden sowie Privatinitiativen.
Nach der Definition der Zielsetzungen für den Klimaschutz für den Landkreis Hildesheim sind die Ergebnisse der Energie- und CO2-Bilanz dargestellt. Dabei wurde für die Stadt Hildesheim eine detaillierte Energiebilanz auf Grundlage der Abgabedaten der Stadtwerke Hildesheim erstellt. Nach einer Potentialanalyse und der Beschreibung verschiedener Szenarien zum Klimaschutz stellt ein Maßnahmenkonzept, gegliedert nach Handlungsfeldern (z.B. erneuerbare Energien, Siedlungsentwicklung und Gebäude, Mobilität …), Maßnahmenvorschläge zur Erreichung des Klimaschutzziels, 2050 klimaneutral zu sein, vor. Abschließend werden, nach der Abschätzung der regionalen Wertschöpfung, Empfehlungen für das weitere Vorgehen ausgesprochen.
Die Stadt Hildesheim ist dem o.g. Klimaschutzprogramm mit Beschluss vom 04.03.2013 (Vorlage 13/056) beigetreten. Da die Aufgabe Klimaschutz als Querschnittsaufgabe der Verwaltung von den Fachbereichen eigenverantwortlich und eigenständig wahrgenommen wird, wurden die Fachbereiche entsprechend dem Beschluss gebeten, die im Klimaschutzprogramm aufgeführten Maßnahmen zu prüfen und gegebenenfalls umzusetzen.
Auswahl beispielhafter Projekte, von denen bereits vieles bekanntermaßen umgesetzt ist bzw. sich in der Umsetzung befindet:
- die Nutzung von Klärgas (SEHI) und Deponiegas (ZAH) sowie die angestrebte Vergärung von Bioabfällen (E-03),
- die Nutzung von erneuerbaren Energien auf eigenen Liegenschaften durch Verpachtung (E-08),
- Betrieb eines Holzenergiehofes, hier das Holzheizkraftwerk (E-09),
- Errichtung von Fahrradschutzstreifen im Rahmen des IVEP (M-01),
- Mitgliedschaft in der AG fahrradfreundliche Kommunen in Niedersachsen (M-06),
- Optimierung des Verkehrs durch verkehrslenkende Maßnahmen im Rahmen des IVEP (M-07),
- Ausbau der E-Mobilität (M-13),
- Bauberatung für zukünftige Hauseigentümer (S-08),
- Realisierung von Stromeinsparpotentialen in städtischen Gebäuden und der Straßenbeleuchtung (S-10),
- kostenlose Energieberatung für Verbraucher (V-06).
- Klimaschutzagentur, gegründet im Jahr 2015
- Klimaschutzmanager - 2,0 Stellen (3 Personen) sind angestellt beim Landkreis Hildesheim und in die Klimaschutzagentur abgeordnet
- Klimaschutzbeirat; die Stadt Hildesheim ist Mitglied im Beirat
- Förderverein; die Stadt Hildesheim ist zahlendes Mitglied im Förderverein und stellt einen Beisitzer
- Energieberatungszentrum; mit dem EBZ wurde 2016 ein Kommunal-Partner-Vertrag abgeschlossen.
Im Anschluss an die Vorstellung dieser Sitzungsvorlage stellt der Geschäftsführer der Klimaschutzagentur Landkreis Hildesheim gGmbH eine exemplarische Auswahl an Projekten der Klimaschutzagentur Landkreis Hildesheim gGmbH und die des Fördervereins vor.
Das Jahr 2017 mit dem Hochwasserereignis sowie die aktuellen Temperaturrekorde und die des Jahres 2018 zeigen uns, dass der Klimawandel im vollen Gange ist und dass an einem konsequenten, vorausschauenden und rechtzeitigen Handeln zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen kein Weg vorbeiführt. Die Stadt Hildesheim hat früh angefangen, sich dem Klimaschutz zu widmen und bereits vieles erreicht. Trotzdem möchte die Verwaltung ihre Anstrengungen verstärken.
Um ein umfassendes Bild über die Wirksamkeit der bisher durchgeführten Maßnahmen zu bekommen, schlägt die Verwaltung daher im Sinne eines Klima-Checks die Einführung eines Qualitätsmanagementsverfahrens vor: der European-Energy-Award (eea) der Bundesgeschäftsstelle European-Energy-Award in Berlin (https://www.european-energy-award.de/).
Heute steht der European-Energy-Award europaweit für ausgezeichneten Klimaschutz und einen für jede Kommune maßgeschneiderten Weg dorthin. Mittlerweile nehmen mehr als 1.500 Kommunen in 16 Ländern am European-Energy-Award teil; mehr als 780 Kommunen wurden mit dem European-Energy-Award ausgezeichnet.
Der European-Energy-Award orientiert sich an dem in der Wirtschaft üblichen Managementzyklus. Hinzu kommen die Zertifizierung und Auszeichnung als European-Energy-Award-spezifische Prozessschritte.
- Analysieren - Durchführung der Ist-Analyse
- Planen - Erstellung des Arbeitsprogramms
- Durchführen - Umsetzung der Projekte
- Prüfen - Audit
- Anpassen - Aktualisierung der Ist-Analyse
- Zertifizierung und Auszeichnung
Da für die Zertifizierung im European-Energy-Award-Verfahren ein sogenanntes Energie-Team gebildet werden muss, ist es selbstverständlich, an die Strukturen, die zur Erstellung des Klimaschutzkonzeptes 2010/2012 gebildet worden sind, anzuknüpfen. Daher ist bei der Aufgabenwahrnehmung eine enge Abstimmung mit den in Hildesheim wirkenden Institutionen, die klimarelevante Themen bearbeiten, erforderlich, um Doppelstrukturen zu vermeiden. Die Teilnahme der Stadt Hildesheim am European-Energy-Award kann auch ein Impuls für den Kreis Hildesheim sein.
Bei der Zertifizierung entstehen Kosten, die leider in Niedersachsen nicht vom Land übernommen werden. Nach einer Kostenermittlung fallen externe Kosten im 1. Jahr und 2. Jahr von je ca. 12.000,00 Euro, im 3. Jahr von ca. 9.000,00 Euro, im 4.Jahr von 13.000,00 Euro und im 5. Jahr von 11.000,00 Euro, also insgesamt von 57.000,00 Euro an.
Um die Maßnahmenumsetzung für die Stadt Hildesheim passgenau in Zusammenarbeit mit allen Akteurinnen und Akteuren zu bearbeiten, für die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes und die Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen, ist die Einstellung einer Klimaschutzmanagerin / eines Klimaschutzmanagers notwendig. Eine Prüfung der Verwaltung hat ergeben, dass die Stelle nach der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld selber nicht förderfähig ist; jedoch sind unter bestimmten Voraussetzungen (u.a. Stelle einer Klimaschutzmanagerin / eines Klimaschutzmanagers in der Kommune) die Anschlussvorhaben, die sich aus dem zu erarbeitenden Klimaschutzkonzept der Stadt Hildesheim ergeben, förderfähig. Darüber hinaus soll die Einrichtung der Stelle einer Managerin bzw. eines Managers erneut mit der Förderbehörde erörtetet und geprüft werden.
Schwerpunkte der Tätigkeit der Klimaschutzmanagerin / des Klimaschutzmanagers sind:
- Erarbeitung eines Klimaschutzkonzeptes für die Stadt Hildesheim auf Grundlage des Klimaschutzprogramms für den Landkreis Hildesheim, seiner Städte und Gemeinden (Beschluss des Rates am 20.05.2019, Strategiepapier Ziffer 1.4)
- Öffentlichkeitsarbeit
- Evaluation und Controlling
- Vernetzung aller Fachbereiche der Verwaltung und ihrer Beteiligungen (ZAH, SEHI, Stadtwerke…) bei Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen sowie Unterstützung bei der Stellung von Förderanträgen / Aufbau des Netzwerkes auf kommunaler Ebene
- Ansprechpartner der Stadt für die KEAN, der Klimaschutzagentur Landkreis Hildesheim, des Energieberatungszentrums und der Verbraucherschutzzentrale
- Management zur Umsetzung des Gesamtkonzeptes und Initiierung sowie Unterstützung einzelner Klimaschutzmaßnahmen
- Federführung und Ansprechpartner bei der Umsetzung des Qualitätsmanagementsystems und Zertifizierungsverfahren für kommunale Energieeffizienz und Klimaschutz, European Energy Award
Entsprechend der erforderlichen Qualifikation für die vorstehend beschriebenen Aufgaben ist – vorbehaltlich der noch durchzuführenden Stellenbewertung – mit einer Eingruppierung nach EG 11 TVöD zu rechnen. Dafür entstehen im Produkt 561006 jährliche Personalkosten i.H.v. 80.600,00 Euro, die zunächst nicht gefördert werden können.
Beschlussvorschlag:
1. Die Verwaltung wird beauftragt das Qualitätsmanagementverfahren der European-Energie-Award der Bundesgeschäftsstelle European-Energie-Award in Berlin anzumelden und durchzuführen. Vor Beginn der ersten Arbeitsschritte wird der Ausschuss über das konkrete Verfahren und den Projektablauf informiert.
2. Im Weiteren wird der Einrichtung einer Stelle mit der voraussichtlichen Wertigkeit EG 11 TVöD im Produkt 5610006 zugestimmt. Die Zustimmung wird nicht unter den Vorbehalt einer Förderung gestellt. Die entstehenden Personalkosten i.H.v. insg. 80.600,00 Euro sind aus dem zum Haushalt 2020 angemeldeten Personalkostenbudget zu finanzieren. Die Zustimmung zur Einrichtung der Stelle wird vorbehaltlich der noch folgenden Abstimmung über den gesamten Stellenplan erteilt. Die Finanzierung der Stelle wird zudem erst mit der Abstimmung über den gesamten Haushaltsplan 2020 gesichert. Die Verwaltung wird beauftragt, die Kosten für die Stelle durch Förderung der Anschlussvorhaben teilweise zu refinanzieren.
Finanzielle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
Personelle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlage/n: ///
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