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Vorlage - 19/197  

Betreff: Förderung von investiven Maßnahmen in der außerschulischen Bildung 2019
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Dr. Schütz, Michael
Federführend:42.1 Stadtarchiv und wissenschaftliche Bibliotheken Bearbeiter/-in: Merz, Sabine
Beratungsfolge:
Ausschuss für Schule/Bildung und Sport Vorberatung
03.09.2019 
Sitzung des Ausschusses für Schule/Bildung und Sport ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
18.09.2019 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften geändert beschlossen   
18.09.2019 
Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Schule/Bildung und Sport und des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
23.09.2019 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
23.09.2019 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim geändert beschlossen   
Anlagen:
Übersichtsblatt  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Die Stadt Hildesheim stellt 2019 erneut einen Fonds in Höhe von 50.000,00 Euro für inves­tive Maßnahmen im Bereich der außerschulischen Bildung (Vorlage 17/399) zur Verfügung. Mit diesem Fonds sollen der Ausbau der Infrastruktur und die Anschaffung von Aus­stattungsgegenständen für die außerschulische Bildungsarbeit gefördert werden (Vorlage 18/141). Bisher waren notwendige Investitionen an Gebäuden und investive Beschaffungen mit dem Ziel, in außerschulischen Bildungseinrichtungen eine moderne, sichere und barriere­freie Infrastruktur zu fördern und die Anschaffung regelmäßig benötigter Ausstattungsgegen­stände zu unterstützen, nicht oder nur in Ausnahmefällen möglich.

Es liegen 6 Anträge mit einem Antragsvolumen i.H.v. insgesamt 79.013,21 Euro vor. Eine Abgrenzung zwischen der Förderung von Investitionen in der Kultur- und in der Bildungs­arbeit ist oftmals schwierig. Auch scheint eine Bezuschussung derselben Maßnahme sowohl aus dem Investitionsfonds Kultur als auch aus dem Investitionsfonds Bildung in begründeten Ausnahmefällen gerechtfertigt zu sein.

Die Verwendung des Förderbetrags wird wie folgt vorgeschlagen:

 

 

a) Zur Förderung vorgeschlagene Investitionszuschüsse

 

3.000,00 Euro Evangelische Familienbildungsstätte – Materialschrank für den Bewegungsraum

 

Die Evangelische Familienbildungsstätte des Diakonischen Werks des Ev.-luth. Kirchenkreises Hildesheim-Sarstedt bietet mit ihrem vielfältigen Pro­gramm eine grundlegende Möglichkeit zur frühkindlichen Bildung in Hildesheim an. Die Räumlichkeiten befinden sich seit Juli 2017 in der 3. Etage des Gemeinschaftshauses 19 A in der Oststadt. Der Bewegungs­raum wird tagsüber für Eltern-Kind-Gruppen und in den Nachmittags- und Abendstunden für Gesundheitskurse genutzt. Die multifunktionale Nutzung hat zur Folge, dass mehrfach am Tag Materialien und Matten auf- und wieder abgebaut werden müssen.

 

Der beantragte Einbau eines Materialschranks hätte den Vorteil, dass die Materialien direkt vor Ort und schnell zur Hand sind und gleichzeitig (kinder-)sicher verwahrt werden können. Durch die im Raum befindlichen Dachschrägen und Nischen bietet sich der Einbau eines maßangefertigten Schrankes durch einen Tischler an, wodurch die Fläche des nicht sehr großen Raumes optimal genutzt werden könnte.

 

Vorliegende Kostenvoranschläge weisen auf ein Kostenvolumen von min­destens 5.919,06 Euro für diese Maßnahme hin. Das Vorhaben ist sinnvoll und förderungswürdig. Da der Raum nicht ausschließlich für die außer­schulische Bildung genutzt wird, wird vorgeschlagen, die Maßnahme antei­lig mit 3.000,00 Euro zu fördern.

 

(Gesamtkosten = 5.919,06 Euro, Förderquote 51 %).

 

 

10.000,00 Euro Musikschule Hildesheim – Instrumentalausstattung des Musikschulmobils

 

Das Musikschulmobil soll laut Musikschule das musikalische Bildungs­angebot in Stadt und Landkreis ergänzen. In der Stadt Hildesheim und hier insbesondere in den eingemeindeten Ortschaften wie Sorsum, Uppen, Achtum, Itzum etc., aber auch in der Nordstadt, von wo aus v.a. bildungs­benachteiligte Kinder und Jugendliche bzw. deren Familien eher nicht den Weg zur Musikschule in die Oststadt gehen sowie im Landkreis „bis in den hintersten Zipfel“ soll es als ein gemeinschaftliches, von Stadt und Landkreis getragenes Angebot sehr niederschwellig den Zugang zu musi­kalischen Bildungsangeboten ermöglichen.

 

Mit dem Mobil soll kein regelmäßiger Unterricht ermöglicht werden, son­dern ein Kennenlernen, ein „Appetit-machen“ auf Musik und Instrumente angeboten werden, mit dem Ziel, dass daraus weiterführende Unterrichts­interessen entstehen, die bei der oder den Musikschule(n), aber auch bei Musikvereinen oder anderen Anbietern landen können. Das Einsatz­spektrum ist vielfältig. Beispielsweise soll auch die Möglichkeit für Jugend­pflegeeinrichtungen und Schulen angeboten werden, Workshops mit pro­fessionellem Equipment und professioneller Anleitung anbieten zu können.

 

Das Musikschulmobil soll außerdem als Beispielprojekt der gemeinsamen Bewerbung von Stadt und Landkreis zur Kulturhauptstadt Europas 2025 dienen. Der Landkreis stellt momentan Mittel für die Bedarfsanalyse, die Entwicklung eines Konzepts und das Personal des Musikschulmobils zur Verfügung.

 

Das Vorhaben ist grundsätzlich sinnvoll und förderungswürdig. Allerdings entsteht hier ein Projekt, das zu zusätzlichen laufenden Kosten führt, was angesichts der schwierigen Finanzsituation der Musikschule fragwürdig erscheint. Auch kann eine weitere Förderung der Musikschule durch die Stadt Hildesheim nur für diejenigen Aktivitäten erfolgen, von denen auch die Bürgerinnen und Bürger der Stadt profitieren. Da zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar ist, wie häufig das Musikschulmobil im Stadtgebiet eingesetzt werden wird, wird lediglich eine anteilige Förderung vorgeschlagen. Das Gesamtvolumen der Ausstattung mit Instrumenten beträgt 29.000,00 Euro, wovon 14.500,00 Euro beim Investitionsfonds Kultur und 14.500,00 Euro beim Investitionsfonds Bildung beantragt worden sind. Von der Stabsstelle Kultur wurde eine Förderung des Antrags nicht vorgeschlagen. Der Ausschuss für Kultur und Demographie hat die Entscheidung an die Fraktionen verwiesen. Vor diesem Hintergrund wird eine Förderung durch den Investitionsfonds Bildung in Höhe von 10.0000,00 Euro vorgeschlagen.

 

(Gesamtkosten = 29.000,00 Euro, Förderquote 34 %).

 

 

11.684,00 Euro Musikschule Hildesheim – Tonanlage für die Außenbühne/Stadtteilbühne

 

Die Musikschule Hildesheim verfügt über eine Außenbühne, die zu einer Stadtteilbühne mit möglichst vielen eigenen und Gastveranstaltungen weiterentwickelt werden soll. Für Veranstaltungen auf der Bühne bedarf es einer professionellen Tonübertragungsanlage. Von den Mietkosten für diese Anlage würde die Musikschule durch die Investition entlastet werden, auch würde die Anschaffung größtmögliche Flexibilität in der Veranstal­tungsplanung schaffen.

 

Das Vorhaben ist förderungswürdig. Die Maßnahme wurde im letzten Jahr aufgrund der nur noch zur Verfügung stehenden geringeren Fördermittel und des Fehlens einer sinnvollen Reduzierung der Förderung jedoch abge­lehnt. Durch die multifunktionale Nutzung der Bühne auch für Veranstal­tungen außerhalb des Bildungsbereichs wird eine anteilige Förderung vorgeschlagen. Da die Musikschule erklärt, keinen Eigenanteil erbringen zu können und eine 100-prozentige Förderung anstrebt, ist jedoch fraglich, inwieweit eine anteilige Förderung zum Mittelabruf führen wird. Es wird dennoch vorgeschlagen, die Maßnahme in diesem Jahr mit der Summe von 11.684,00 Euro zu fördern.

 

(Gesamtkosten = 23.368,16 Euro, Förderquote 50 %).

 

 

6.985,00 Euro Schulbiologiezentrum Hildesheim – div. elektronische Geräte und Amphibienmodelle sowie ein Balkenmäher

 

Als Schulgarten gegründet, stellt das Schulbiologiezentrum in Ochtersum seit den 80er-Jahren einen wichtigen außerschulischen Bildungsort für Schülerinnen und Schüler aus der Stadt und dem Landkreis Hildesheim dar.

 

Neben diversen Amphibienmodellen werden vor allem technische Geräte (Laptop, Beamer, Dokumentenkamera etc.) sowie Forschungsgeräte (Stereomikroskope, Unterwassersichtgeräte etc.) benötigt, um eine zeit­gemäße Ausstattung zu gewährleisten. Zur Pflege des Geländes wird ein Balkenmäher beantragt.

 

Die Anschaffung dieser Ausstattungsgegenstände für die außerschulische Bildungsarbeit ist sinnvoll und förderungswürdig. Aufgrund der Verein­barung der Stadt mit dem Landkreis, den Trägerverein zu gleichen Teilen mit weiteren Investitionszuschüssen zu unterstützen, wird eine Förderung von 6.985,00 Euro vorgeschlagen.

 

(Gesamtkosten = 13.970,00 Euro, Förderquote 50 %).

 


10.250,00 Euro TPZ Hildesheim e.V. – Kultur- und Bildungszentrum in der Nordstadt

 

Das Theaterpädagogische Zentrum Hildesheim e.V. (TPZ) wird in Koope­ration mit der Lebenshilfe Hildesheim e.V. ein neues Kultur- und Bildungs­zentrum in der ehemaligen Moschee in der Nordstadt aufbauen und kultu­relle Bildung und Theater im Stadtteil anbieten. Hierfür soll eine Theater­werkstatt eingerichtet werden, die vom TPZ betrieben wird. Außerdem werden weitere Workshop-, Büro- und Seminarräume benötigt.

 

Die Theaterwerkstatt soll mit einem Schwingboden ausgestattet werden, der auch hörgeschädigten Menschen durch Resonanzen ermöglicht, an Tanzveranstaltungen teilzunehmen. Das TPZ arbeitet u.a. seit Jahren regelmäßig mit dem Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte zu­sammen.

 

Ziel ist es, mit dem Kultur- und Bildungszentrum einen Begegnungsort zu schaffen, der Nachbarschaft stärkt, soziale Prozesse anschiebt und Inklu­sion lebendig macht. Der Schwerpunkt kulturelle Bildung bietet dabei eine Möglichkeit der Weiterentwicklung der Nordstadt.

 

Für das Umbauprojekt wurden bereits 40.000,00 Euro vom Land zugesagt – unter dem Vorbehalt, dass sich die Stadt mit den vom TPZ beantragten Mitteln beteiligt. 20.500,00 Euro wurden sowohl beim Investitionsfonds Kultur als auch beim Investitionsfonds Bildung beantragt. Das Projekt soll mit 50 % beim Investitionsfonds Kultur gefördert werden. Vorgeschlagen wird deswegen eine Förderung aus dem Investitionsfonds Bildung in Höhe von 10.250,00 Euro

 

(Gesamtkosten = 61.761,93 Euro, Förderquote 17 %).

 

 

1.706,00 Euro Roemer- und Pelizaeusmuseum – Technische Ausstattung für eine Ausstellung

 

Das Roemer- und Pelizaeusmuseum bereitet die Ausstellung „Begeg­nungen: Fünf Kulturen – 5000 Jahre“ zur Keramikkunst vor, die ab Novem­ber 2019 für ein halbes Jahr präsentiert werden wird. Neben Ausgrabungs­gegenständen wie Keramiken, Schmuck und Instrumenten sollen Klänge kontextualisiert werden, die mithilfe dieser Keramiken produziert worden sind. Für die Darstellung ist die Anschaffung audiovisueller Medien not­wendig. Zwei Hörstationen sollen die Möglichkeit bieten, über iPads kurze Videoclips abzurufen und über Monitor und Lautsprecher die Klang­produktionen zu erleben.

 

Das Roemer- und Pelizaeusmuseum verfügt über ein breites museums­pädagogisches Programm. Die Anschaffung audiovisueller Medien für die außerschulische Bildungsarbeit ist sinnvoll und förderungswürdig, sofern die Ausstattungsgegenstände auch nach Ende der Ausstellung weiterhin zu museumspädagogischen Zwecken eingesetzt werden. Dies wäre durch das Museum schriftlich zuzusichern. Es wird vorgeschlagen, das Vorhaben anteilig mit 1.706,00 Euro zu fördern.

 

(Gesamtkosten = 2.275,05 Euro, Förderquote 75 %).

 

 

b) Zur Förderung nicht berücksichtigte Vorhaben

 

0,00 Euro Keine

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwendung des Förderbetrags wird wie vorgeschlagen beschlossen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

 

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 

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Anlage/n:

 

- Übersichtsblatt

 

Anlagen:  
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Anlage 1 1 öffentlich Übersichtsblatt (94 KB)      
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