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Sachverhalt:
Die Stadt Hildesheim stellt 2019 erneut einen Fonds in Höhe von 50.000,00 Euro für investive Maßnahmen im Bereich der außerschulischen Bildung (Vorlage 17/399) zur Verfügung. Mit diesem Fonds sollen der Ausbau der Infrastruktur und die Anschaffung von Ausstattungsgegenständen für die außerschulische Bildungsarbeit gefördert werden (Vorlage 18/141). Bisher waren notwendige Investitionen an Gebäuden und investive Beschaffungen mit dem Ziel, in außerschulischen Bildungseinrichtungen eine moderne, sichere und barrierefreie Infrastruktur zu fördern und die Anschaffung regelmäßig benötigter Ausstattungsgegenstände zu unterstützen, nicht oder nur in Ausnahmefällen möglich.
Es liegen 6 Anträge mit einem Antragsvolumen i.H.v. insgesamt 79.013,21 Euro vor. Eine Abgrenzung zwischen der Förderung von Investitionen in der Kultur- und in der Bildungsarbeit ist oftmals schwierig. Auch scheint eine Bezuschussung derselben Maßnahme sowohl aus dem Investitionsfonds Kultur als auch aus dem Investitionsfonds Bildung in begründeten Ausnahmefällen gerechtfertigt zu sein.
Die Verwendung des Förderbetrags wird wie folgt vorgeschlagen:
a) Zur Förderung vorgeschlagene Investitionszuschüsse
3.000,00 Euro Evangelische Familienbildungsstätte – Materialschrank für den Bewegungsraum
Die Evangelische Familienbildungsstätte des Diakonischen Werks des Ev.-luth. Kirchenkreises Hildesheim-Sarstedt bietet mit ihrem vielfältigen Programm eine grundlegende Möglichkeit zur frühkindlichen Bildung in Hildesheim an. Die Räumlichkeiten befinden sich seit Juli 2017 in der 3. Etage des Gemeinschaftshauses 19 A in der Oststadt. Der Bewegungsraum wird tagsüber für Eltern-Kind-Gruppen und in den Nachmittags- und Abendstunden für Gesundheitskurse genutzt. Die multifunktionale Nutzung hat zur Folge, dass mehrfach am Tag Materialien und Matten auf- und wieder abgebaut werden müssen.
Der beantragte Einbau eines Materialschranks hätte den Vorteil, dass die Materialien direkt vor Ort und schnell zur Hand sind und gleichzeitig (kinder-)sicher verwahrt werden können. Durch die im Raum befindlichen Dachschrägen und Nischen bietet sich der Einbau eines maßangefertigten Schrankes durch einen Tischler an, wodurch die Fläche des nicht sehr großen Raumes optimal genutzt werden könnte.
Vorliegende Kostenvoranschläge weisen auf ein Kostenvolumen von mindestens 5.919,06 Euro für diese Maßnahme hin. Das Vorhaben ist sinnvoll und förderungswürdig. Da der Raum nicht ausschließlich für die außerschulische Bildung genutzt wird, wird vorgeschlagen, die Maßnahme anteilig mit 3.000,00 Euro zu fördern.
(Gesamtkosten = 5.919,06 Euro, Förderquote 51 %).
10.000,00 Euro Musikschule Hildesheim – Instrumentalausstattung des Musikschulmobils
Das Musikschulmobil soll laut Musikschule das musikalische Bildungsangebot in Stadt und Landkreis ergänzen. In der Stadt Hildesheim – und hier insbesondere in den eingemeindeten Ortschaften wie Sorsum, Uppen, Achtum, Itzum etc., aber auch in der Nordstadt, von wo aus v.a. bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche bzw. deren Familien eher nicht den Weg zur Musikschule in die Oststadt gehen – sowie im Landkreis „bis in den hintersten Zipfel“ soll es als ein gemeinschaftliches, von Stadt und Landkreis getragenes Angebot sehr niederschwellig den Zugang zu musikalischen Bildungsangeboten ermöglichen.
Mit dem Mobil soll kein regelmäßiger Unterricht ermöglicht werden, sondern ein Kennenlernen, ein „Appetit-machen“ auf Musik und Instrumente angeboten werden, mit dem Ziel, dass daraus weiterführende Unterrichtsinteressen entstehen, die bei der oder den Musikschule(n), aber auch bei Musikvereinen oder anderen Anbietern landen können. Das Einsatzspektrum ist vielfältig. Beispielsweise soll auch die Möglichkeit für Jugendpflegeeinrichtungen und Schulen angeboten werden, Workshops mit professionellem Equipment und professioneller Anleitung anbieten zu können.
Das Musikschulmobil soll außerdem als Beispielprojekt der gemeinsamen Bewerbung von Stadt und Landkreis zur Kulturhauptstadt Europas 2025 dienen. Der Landkreis stellt momentan Mittel für die Bedarfsanalyse, die Entwicklung eines Konzepts und das Personal des Musikschulmobils zur Verfügung.
Das Vorhaben ist grundsätzlich sinnvoll und förderungswürdig. Allerdings entsteht hier ein Projekt, das zu zusätzlichen laufenden Kosten führt, was angesichts der schwierigen Finanzsituation der Musikschule fragwürdig erscheint. Auch kann eine weitere Förderung der Musikschule durch die Stadt Hildesheim nur für diejenigen Aktivitäten erfolgen, von denen auch die Bürgerinnen und Bürger der Stadt profitieren. Da zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar ist, wie häufig das Musikschulmobil im Stadtgebiet eingesetzt werden wird, wird lediglich eine anteilige Förderung vorgeschlagen. Das Gesamtvolumen der Ausstattung mit Instrumenten beträgt 29.000,00 Euro, wovon 14.500,00 Euro beim Investitionsfonds Kultur und 14.500,00 Euro beim Investitionsfonds Bildung beantragt worden sind. Von der Stabsstelle Kultur wurde eine Förderung des Antrags nicht vorgeschlagen. Der Ausschuss für Kultur und Demographie hat die Entscheidung an die Fraktionen verwiesen. Vor diesem Hintergrund wird eine Förderung durch den Investitionsfonds Bildung in Höhe von 10.0000,00 Euro vorgeschlagen.
(Gesamtkosten = 29.000,00 Euro, Förderquote 34 %).
11.684,00 Euro Musikschule Hildesheim – Tonanlage für die Außenbühne/Stadtteilbühne
Die Musikschule Hildesheim verfügt über eine Außenbühne, die zu einer Stadtteilbühne mit möglichst vielen eigenen und Gastveranstaltungen weiterentwickelt werden soll. Für Veranstaltungen auf der Bühne bedarf es einer professionellen Tonübertragungsanlage. Von den Mietkosten für diese Anlage würde die Musikschule durch die Investition entlastet werden, auch würde die Anschaffung größtmögliche Flexibilität in der Veranstaltungsplanung schaffen.
Das Vorhaben ist förderungswürdig. Die Maßnahme wurde im letzten Jahr aufgrund der nur noch zur Verfügung stehenden geringeren Fördermittel und des Fehlens einer sinnvollen Reduzierung der Förderung jedoch abgelehnt. Durch die multifunktionale Nutzung der Bühne auch für Veranstaltungen außerhalb des Bildungsbereichs wird eine anteilige Förderung vorgeschlagen. Da die Musikschule erklärt, keinen Eigenanteil erbringen zu können und eine 100-prozentige Förderung anstrebt, ist jedoch fraglich, inwieweit eine anteilige Förderung zum Mittelabruf führen wird. Es wird dennoch vorgeschlagen, die Maßnahme in diesem Jahr mit der Summe von 11.684,00 Euro zu fördern.
(Gesamtkosten = 23.368,16 Euro, Förderquote 50 %).
6.985,00 Euro Schulbiologiezentrum Hildesheim – div. elektronische Geräte und Amphibienmodelle sowie ein Balkenmäher
Als Schulgarten gegründet, stellt das Schulbiologiezentrum in Ochtersum seit den 80er-Jahren einen wichtigen außerschulischen Bildungsort für Schülerinnen und Schüler aus der Stadt und dem Landkreis Hildesheim dar.
Neben diversen Amphibienmodellen werden vor allem technische Geräte (Laptop, Beamer, Dokumentenkamera etc.) sowie Forschungsgeräte (Stereomikroskope, Unterwassersichtgeräte etc.) benötigt, um eine zeitgemäße Ausstattung zu gewährleisten. Zur Pflege des Geländes wird ein Balkenmäher beantragt.
Die Anschaffung dieser Ausstattungsgegenstände für die außerschulische Bildungsarbeit ist sinnvoll und förderungswürdig. Aufgrund der Vereinbarung der Stadt mit dem Landkreis, den Trägerverein zu gleichen Teilen mit weiteren Investitionszuschüssen zu unterstützen, wird eine Förderung von 6.985,00 Euro vorgeschlagen.
(Gesamtkosten = 13.970,00 Euro, Förderquote 50 %).
10.250,00 Euro TPZ Hildesheim e.V. – Kultur- und Bildungszentrum in der Nordstadt
Das Theaterpädagogische Zentrum Hildesheim e.V. (TPZ) wird in Kooperation mit der Lebenshilfe Hildesheim e.V. ein neues Kultur- und Bildungszentrum in der ehemaligen Moschee in der Nordstadt aufbauen und kulturelle Bildung und Theater im Stadtteil anbieten. Hierfür soll eine Theaterwerkstatt eingerichtet werden, die vom TPZ betrieben wird. Außerdem werden weitere Workshop-, Büro- und Seminarräume benötigt.
Die Theaterwerkstatt soll mit einem Schwingboden ausgestattet werden, der auch hörgeschädigten Menschen durch Resonanzen ermöglicht, an Tanzveranstaltungen teilzunehmen. Das TPZ arbeitet u.a. seit Jahren regelmäßig mit dem Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte zusammen.
Ziel ist es, mit dem Kultur- und Bildungszentrum einen Begegnungsort zu schaffen, der Nachbarschaft stärkt, soziale Prozesse anschiebt und Inklusion lebendig macht. Der Schwerpunkt kulturelle Bildung bietet dabei eine Möglichkeit der Weiterentwicklung der Nordstadt.
Für das Umbauprojekt wurden bereits 40.000,00 Euro vom Land zugesagt – unter dem Vorbehalt, dass sich die Stadt mit den vom TPZ beantragten Mitteln beteiligt. 20.500,00 Euro wurden sowohl beim Investitionsfonds Kultur als auch beim Investitionsfonds Bildung beantragt. Das Projekt soll mit 50 % beim Investitionsfonds Kultur gefördert werden. Vorgeschlagen wird deswegen eine Förderung aus dem Investitionsfonds Bildung in Höhe von 10.250,00 Euro
(Gesamtkosten = 61.761,93 Euro, Förderquote 17 %).
1.706,00 Euro Roemer- und Pelizaeusmuseum – Technische Ausstattung für eine Ausstellung
Das Roemer- und Pelizaeusmuseum bereitet die Ausstellung „Begegnungen: Fünf Kulturen – 5000 Jahre“ zur Keramikkunst vor, die ab November 2019 für ein halbes Jahr präsentiert werden wird. Neben Ausgrabungsgegenständen wie Keramiken, Schmuck und Instrumenten sollen Klänge kontextualisiert werden, die mithilfe dieser Keramiken produziert worden sind. Für die Darstellung ist die Anschaffung audiovisueller Medien notwendig. Zwei Hörstationen sollen die Möglichkeit bieten, über iPads kurze Videoclips abzurufen und über Monitor und Lautsprecher die Klangproduktionen zu erleben.
Das Roemer- und Pelizaeusmuseum verfügt über ein breites museumspädagogisches Programm. Die Anschaffung audiovisueller Medien für die außerschulische Bildungsarbeit ist sinnvoll und förderungswürdig, sofern die Ausstattungsgegenstände auch nach Ende der Ausstellung weiterhin zu museumspädagogischen Zwecken eingesetzt werden. Dies wäre durch das Museum schriftlich zuzusichern. Es wird vorgeschlagen, das Vorhaben anteilig mit 1.706,00 Euro zu fördern.
(Gesamtkosten = 2.275,05 Euro, Förderquote 75 %).
b) Zur Förderung nicht berücksichtigte Vorhaben
0,00 Euro Keine
Beschlussvorschlag:
Die Verwendung des Förderbetrags wird wie vorgeschlagen beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlage/n:
- Übersichtsblatt
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Übersichtsblatt (94 KB) |