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Sachverhalt:
In seiner Sitzung am 20.05.2019 hat der Rat der Stadt Hildesheim der Neufassung der Satzung der Johannishofstiftung zugestimmt.
§ 2 Absatz 4 dieser Satzung regelt, dass für die Vergabe der Zuwendungen aus den Stiftungsmitteln die von der Stadt Hildesheim erlassenden Richtlinien, in der jeweils gültigen Fassung gelten.
Entsprechend dem Ratsbeschluss (19/105) ist der Rat bei der Vergabe der Zuwendungsmittel zu beteiligen. Diese Beteiligung erfolgt gem. Ziffer 1 der Richtlinien durch die Mitgliedschaft der Vorsitzenden des Ausschusses für Schule/Bildung und Sport sowie des Ausschusses für Soziales, Jugend und Integration im Stiftungsrat.
Beschlussvorschlag:
Der Richtlinie wird zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlage:
- Richtlinie
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Richtlinie (91 KB) |