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Sachverhalt:
Die Stiftung Universität Hildesheim beabsichtigt in mehreren Ausbaustufen umfassende Modernisierungs- und Umstrukturierungsmaßnahmen auf dem Samelson-Campus. Dies soll sowohl dazu dienen, die Nutzung der vorhandenen Räumlichkeiten zu effektivieren, als auch dem zusätzlichen Raumbedarf durch die steigenden Studierendenzahlen gerecht zu werden.
Das bisherige Planungsrecht sieht umfangreiche Erweiterungsmöglichkeiten auf der Südseite der vorhandenen Gebäude vor, die bislang nicht genutzt werden konnten, da diese Flächen durch die bestehenden Universitätsgebäude quasi abgeschnitten sind. Auf dem Samelsonplatz selbst, d.h. im „Eingangsbereich“ des Campus jedoch sind im rechtsverbindlichen Bebauungsplan große Stellplatzflächen festgesetzt, die hier nie realisiert wurden. Aus städtebaulicher Sicht ist daher eine räumliche Neuorganisation der Baufelder und Stellplatzflächen sinnvoll, um eine adäquate Struktur sowie eine optimierte und nachhaltige Ausnutzung des Geländes zu ermöglichen.
Hierbei geht es nicht darum, das Maß der baulichen Nutzung wesentlich zu verändern, sondern Baufelder und Stellplatzflächen städtebaulich sinnhafter zu positionieren.
Die Unterrichtung und Erörterung zur 2. Änderung des Bebauungsplans HO 27 „Samelson-Campus“ hat in der Zeit vom 02.01.2019 bis 29.01.2019 stattgefunden. Seitens der Öffentlichkeit wurden dabei 5 Stellungnahmen abgegeben, die in dem anliegenden Beschlussvorschlag zur Abwägung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit behandelt werden.
Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden in der Zeit vom 10.12.2018 bis 18.01.2019 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig beteiligt. Seitens der Unteren Naturschutzbehörde wurden keine Anmerkungen gegeben. Von der Stadtentwässerung Hildesheim AöR gegebene Hinweise wurden in den Bebauungsplan aufgenommen.
Als nächster Verfahrensschritt ist nun die Öffentliche Auslegung durchzuführen. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden im Parallelverfahren dazu noch einmal offiziell beteiligt.
Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit werden im Sinne der Beschlussvorschläge berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt.
Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans HO 27 „Samelson-Campus“ und die Entwurfsbegründung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlage/n:
- Entwurf der Bebauungsplanänderung
- Entwurf der Begründung
- Schalltechnisches Gutachten zur Bebauungsplanänderung
- Bebauungsentwurf Ausbaustufe 1
- Bebauungsentwurf Ausbaustufe 2
- Beschlussvorschlag zur Abwägung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit
- Eingabe Lfd. Nr. 1
- Eingabe Lfd. Nr. 2
- Eingabe Lfd. Nr. 3
- Eingabe Lfd. Nr. 4
- Eingabe Lfd. Nr. 5
- Stellungnahme der UNB
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Entwurf Bebauungsplanänderung (1119 KB) | ||||
2 | öffentlich | Entwurf Begründung (81 KB) | ||||
3 | öffentlich | Schalltechnisches Gutachten (2026 KB) | ||||
4 | öffentlich | Bebauungsentwurf Ausbaustufe 1 (972 KB) | ||||
5 | öffentlich | Bebauungsentwurf Ausbaustufe 2 (978 KB) | ||||
6 | öffentlich | Beschlussvorschlag Abwägung Stellungnahmen Öffentlichkeit (45 KB) | ||||
7 | öffentlich | Eingabe Ldf. Nr. 1 (149 KB) | ||||
8 | öffentlich | Eingabe Lfd. Nr. 2 (227 KB) | ||||
9 | öffentlich | Eingabe Lfd. Nr. 3 (84 KB) | ||||
10 | öffentlich | Eingabe Lfd. Nr. 4 (157 KB) | ||||
11 | öffentlich | Eingabe Lfd. Nr. 5 (117 KB) | ||||
12 | öffentlich | Stellungnahme UNB (31 KB) |