Stadt Hildesheim

Inhaltsbereich

Kartenanwendung

Sie sind hier: Rathaus & Verwaltung / Bürger- und Ratsinfo

Ratsinformationssystem

Vorlage - 19/187  

Betreff: Bebauungsplan HT 201.2 und örtliche Bauvorschrift HT 201.2 "An der Pauluskirche"
- Beschlüsse zur öffentlichen Auslegung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Heineke, Sina
Federführend:61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren Bearbeiter/-in: Merz, Sabine
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Entscheidung
19.06.2019 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Entwurf Bebauungsplan und örtliche Bauvorschrift  
Entwurf Begründung  
Stellungnahme UNB  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Die Ladenzeile östlich der Pauluskirche ist im Bebauungsplan HT 224 bzw. in der 3. Ände­rung des Bebauungsplans HT 201 festgesetzt als Kerngebiet bzw. als Mischgebiet. In den letzten Jahren zeichnet sich dort eine instabile Entwicklung ab. Zur Sicherung und Weiter­entwicklung der Ladenzeile soll daher ein neuer Bebauungsplan aufgestellt werden.

 

Um sogenannte Trading-Down-Effekte zu vermeiden, sollen insbesondere Vergnügungs­stätten wie z. B. Spielhallen, Wettbüros und ähnliche Einrichtungen ausgeschlossen werden, und das Einzelhandelskonzept der Stadt Hildesheim von 2015 soll bezüglich der innenstadt­relevanten Sortimente der „Hildesheimer Liste“ umgesetzt werden.

 

Die Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB hat in der Zeit vom 18.09.2018 bis 15.10.2018 stattgefunden. Dazu wurden keine Stellungnahmen abgegeben.

 

Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden in der Zeit vom 10.09.2018 bis zum 12.10.2018 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig beteiligt. Dabei wurden keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen abgegeben. Ein Hinweis der Unteren Denkmal­schutzbehörde auf den Umgebungsschutz der Pauluskirche wurde in den Bebauungsplan übernommen.

 

Als nächster Verfahrensschritt ist die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch­zuführen. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden im Parallelverfahren gemäß § 4 Abs. 2 BauGB dazu beteiligt.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Der Entwurf des Bebauungsplans HT 201.2 und der örtlichen Bauvorschrift HT 201.2 „An der Pauluskirche“ wird einschließlich der Entwurfsbegründungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2


Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

 

- Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschrift

- Entwurf der Begründung

- Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Entwurf Bebauungsplan und örtliche Bauvorschrift (778 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Entwurf Begründung (63 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Stellungnahme UNB (31 KB)      
Seitenanfang