|
|
Sachverhalt:
Die Stadt und der Landkreis Hildesheim, der Landkreis Peine sowie die Stadt und der Landkreis Goslar sind Verbandsmitglieder des Sparkassenzweckverbandes Hildesheim Goslar Peine. Anlässlich der Fusion der Sparkassen wurde zwischen den Verbandsmitgliedern ein öffentlich-rechtlicher Vertrag geschlossen, der u.a. folgende Regelungen über die Besetzung der Organe des als Träger fungierenden Sparkassenzweckverbandes sowie der Organe der Sparkasse enthält:
a) Geschäftsführung und stellv. Geschäftsführung und Wahl von Herrn Dr. Meyer zum Mitglied des Verwaltungsrates
Das Amt des Geschäftsführers des Sparkassenzweckverbandes soll jeweils für die Dauer von 2½ Jahren (Hälfte der Wahlperiode) im Wechsel vom Oberbürgermeister der Stadt Hildesheim und vom Landrat des Landkreises Hildesheim wahrgenommen werden. Der rechtlich an die Funktion des Geschäftsführers des Verbandes gekoppelte Vorsitz im Verwaltungsrat wechselt ebenfalls. Der jeweils andere Hauptverwaltungsbeamte wird zum stellvertretenden Verwaltungsratsvorsitzenden gewählt.
Die Amtszeit von Herrn Oberbürgermeister Dr. Meyer hat anlässlich der Sparkassenfusion erst im Januar 2017 begonnen, sodass sie bis zum 30.06.2019 läuft. Zum 01.07.2019 ist Herr Landrat Levonen für den Rest der laufenden allgemeinen Wahlperiode zum Geschäftsführer des Sparkassenzweckverbandes zu wählen. Parallel findet der Wechsel in der stellvertretenden Geschäftsführung statt. Diese soll von Frau Finanzdezernentin Kuhne auf Frau Erste Kreisrätin Evelin Wißmann übergehen.
Da Herr Dr. Meyer mit seinem Ausscheiden aus dem Amt des Geschäftsführers auch aus dem Vorsitz des Verwaltungsrates ausscheidet, muss er von der Verbandsversammlung zum Mitglied des Verwaltungsrates gewählt werden.
Die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes soll in ihrer Sitzung am 28.06.2019 die entsprechenden Beschlüsse herbeiführen. Die entsprechenden Vorlagen an die Verbandsversammlung Nr. 1/2019, 2/2019 und 3/2019 sind als Anlagen beigefügt.
b) Zusammensetzung der Verbandsversammlung
Die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes besteht nach § 4 der Verbandsordnung aus den fünf Hauptverwaltungsbeamten der Verbandsmitglieder und fünf weiteren von den jeweiligen Vertretungen zu benennenden Vertreterinnen und Vertretern. Jeweils zwei der weiteren Mitglieder werden von der Stadt und vom Landkreis Hildesheim benannt, ein weiteres Mitglied vom Landkreis Peine. Die Vertretung des Verbandsmitglieds, dessen Hauptverwaltungsbeamter ehrenamtlicher Geschäftsführer des Verbandes ist, entsendet ein anderes ihrer Mitglieder in die Verbandsversammlung (da der Geschäftsführer der Verbandsversammlung nicht angehören darf). Die Mitgliedschaft des weiteren Mitglieds in der Verbandsversammlung endet mit dem Ausscheiden des Hauptverwaltungsbeamten aus dem Amt der Geschäftsführung. Gleiches gilt für die Tätigkeit des stellvertretenden Mitglieds.
Sobald Herr Landrat Levonen zum ehrenamtlichen Geschäftsführer gewählt wurde, scheidet Herr Oberbürgermeister Dr. Meyer aus dieser Funktion aus. Sodann ist Herr Dr. Meyer allerdings in die Verbandsversammlung zu entsenden. Außerdem ist für den der Verbandsversammlung angehörenden Oberbürgermeister eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu benennen, § 4 Abs. 1 und 3 VerbO. Vorgeschlagen wird hier, Herrn Ersten Stadtrat Malte Spitzer als Stellvertreter zu benennen. Die Entsendungsbeschlüsse sind vom Rat der Stadt Hildesheim herbeizuführen.
Herr Levonen scheidet dementsprechend mit seiner Wahl zum Geschäftsführer aus der Verbandsversammlung aus. Für ihn ist ein Kreistagsmitglied in die Verbandsversammlung zu entsenden und außerdem eine Ersatzperson zu benennen. Der Entsendungsbeschluss ist vom Kreistag des Landkreises Hildesheim herbeizuführen.
Die vom Träger entsandten Mitglieder müssen nach § 13 Abs. 2 des Niedersächsischen Sparkassengesetzes (NSpG) zur Vertretung eines der Verbandsmitglieder wählbar sein. Von den Mitgliedern des Verwaltungsrates, die von der Vertretung des Trägers entsandt werden, darf nicht mehr als die Hälfte dieser Vertretung (= Verbandsversammlung) angehören.
Neben den vier Hauptverwaltungsbeamten, die neben dem Vorsitzenden (= Geschäftsführer) dem Verwaltungsrat angehören, darf folglich nur ein weiteres Mitglied der Verbandsversammlung ebenfalls dem Verwaltungsrat angehören. Vorsorglich ist deshalb zwischen den benennungsberechtigten Verbandsmitgliedern vereinbart worden, dass jeweils das den Geschäftsführer stellende Verbandsmitglied (Stadt oder Landkreis Hildesheim) in dieser Zeit eine Person in die Verbandsversammlung entsenden kann, die gleichzeitig auch dem Verwaltungsrat angehört, folglich nunmehr also ab dem 01.07.2019 der Landkreis Hildesheim.
Aktuell hat die Stadt Hildesheim Herrn Wodsack sowohl in die Verbandsversammlung als auch in den Verwaltungsrat entsandt. Des Weiteren wird hier Herr Dr. Meyer durch diesen zu fassenden Beschluss Mitglied in beiden Vertretungen werden.
Aufgrund der o.g. Regelung wäre anstelle von Herrn Wodsack hier ein anderes Mitglied in die Verbandsversammlung zu entsenden, um dem Landkreis Hildesheim die Möglichkeit zu geben, ein Mitglied in die Verbandsversammlung zu entsenden, welches ebenfalls Mitglied im Verwaltungsrat ist.
Der Landkreis Hildesheim hat derzeit Frau Tönnies und Herrn Dr. Bruns auf Vorschlag der Gruppe SPD/CDU in die Verbandsversammlung entsandt. In den Verwaltungsrat hingegen wurden Herr Prior (CDU) und Frau Siekiera (SPD) entsandt, sodass hier aktuell keine Doppelfunktion und damit Überschreitung des Kontingents vorliegt.
Das Vorschlagsrecht für das zum 01.07.2019 zusätzlich zu entsendende Mitglied der Verbandsversammlung anstelle von Herrn Landrat Levonen wird jedoch durch die Grünen und die AfD per Losentscheid wahrgenommen werden. Sowohl die Grünen als auch die AfD haben, wie oben genannt, keine Mitglieder, die ebenfalls dem Verwaltungsrat angehören. Demzufolge würde, sofern keine personellen Veränderungen durch die Gruppe CDU/SPD beim Landkreis vorgenommen werden, keine Kontingentsüberschreitung vorliegen, und Herr Wodsack könnte weiterhin Mitglied in beiden Vertretungen bleiben.
Da zum jetzigen Zeitpunkt die personellen Entscheidungen des Landkreises noch nicht feststehen, jedoch eine Umbesetzung zwingend zum 01.07.2019 erfolgen müsste, soll hier durch den Rat ein Vorbehaltsbeschluss für den Fall, dass es aufgrund oben dargestellter Konstellationen zu einer Kontingentsüberschreitung kommen sollte, gefasst werden.
Demzufolge soll Herr Wodsack vorbehaltlich der möglichen Kontingentsüberschreitung in der Verbandsversammlung aus selbiger abberufen und ein neues Mitglied entsendet werden.
Das Vorschlagsrecht für ein neues Mitglied der Verbandsversammlung verbleibt bei der CDU.
c) Vorsitz in der Verbandsversammlung
Im öffentlich-rechtlichen Vertrag ist außerdem vorgesehen, dass der Vorsitz in der Verbandsversammlung nach Ablauf der Amtszeit von 2 ½ Jahren zwischen den beiden Hauptverwaltungsbeamten von Landkreis Goslar und Landkreis Peine wechselt.
In der konstituierenden Sitzung der Verbandsversammlung im Januar 2017 wurde Herr Landrat Brych zum Vorsitzenden und Herr Landrat Einhaus zum stellvertretenden Vorsitzenden der Verbandsversammlung gewählt, jeweils für die Zeit von 2 ½ Jahren.
Mittlerweile wurde zwischen den Verbandsmitgliedern verabredet, von einem Wechsel der Positionen abzusehen. Herr Landrat Brych und Herr Landrat Einhaus sollen deshalb erneut in ihre bisherigen Positionen gewählt werden. Eine erneute Wahl wird notwendig, weil die Wahlzeit demnächst abläuft.
Die zum 01.07.2019 verändert zusammengesetzte Verbandsversammlung soll in der ersten Sitzung nach diesem Zeitpunkt Herrn Landrat Brych erneut zum Vorsitzenden und Herrn Landrat Einhaus erneut zum stellvertretenden Vorsitzenden der Verbandsversammlung wählen.
Beschlussvorschlag:
Des Weiteren wird, sofern es zu einer Kontingentsüberschreitung kommt, Herr Wodsack mit Wirkung zum 01.07.2019 aus der Verbandsversammlung abberufen.
Neu entsendet für diesen Fall wird .
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
|
| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
|
|
Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
|
| (dann FB 11 beteiligen) |
|
|
Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
|
|
|
|
|
Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
|
|
voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlage/n:
Anlage 1: Vorlage Verbandsversammlung Nr. 1/2019
Anlage 2: Vorlage Verbandsversammlung Nr. 2/2019
Anlage 3: Vorlage Verbandsversammlung Nr. 3/2019
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Vorlage Verbandsversammlung Nr. 1/2019 (618 KB) | ||||
2 | öffentlich | Vorlage Verbandsversammlung Nr. 2/2019 (569 KB) | ||||
3 | öffentlich | Vorlage Verbandsversammlung Nr. 3/2019 (756 KB) |