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Sachverhalt:
Die GHG beabsichtigt, am 01.07.2019 eine Gesellschafterversammlung bei der Anwaltssozietät Seppelt & Müller, Hildesheim, anlässlich einer Änderung ihres Gesellschaftsvertrages abzuhalten. Die Notwendigkeit zur Satzungsanpassung ergab sich nach erfolgter Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
Neben redaktionellen Änderungen in den §§ 5, 13 und 18 soll die Gesellschafterversammlung in § 16 die Kompetenz erhalten, den Aufsichtsrat zu entlasten. Weiterhin wird in § 14 die Regelung eingefügt, dass der Aufsichtsrat nun sämtliche Beschlüsse der Gesellschafterversammlung vorbereitet. Abschließend führt den Vorsitz in der Gesellschafterversammlung (§ 15) nunmehr immer die Vertreterin oder der Vertreter des Mehrheitsgesellschafters (Stadt Hildesheim).
Beschlussvorschlag:
Die Vertreterin oder der Vertreter der Stadt Hildesheim in der Gesellschafterversammlung der GHG wird ermächtigt, der Änderung des Gesellschaftsvertrages in der beigefügten Fassung zuzustimmen.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlage/n:
- Synopse zur Änderung des Gesellschaftsvertrages vom 09.05.2019
- Entwurf zur Änderung des Gesellschaftsvertrages ab 01.07.2019
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Synopse (92 KB) | ||||
2 | öffentlich | Entwurf zur Änderung des Gesellschaftsvertrages (184 KB) |