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Sachverhalt:
Das Überpflügen von Wegrändern in der Feldmark ist im Kontext des Artensterbens nicht akzeptabel. Die früher häufig bis zu 9 m breiten Wegeparzellen sind zum Teil mittlerweile deutlich schmaler geworden.
Deshalb ist zu klären, ob es sich hierbei um eine gefühlte oder tatsächliche Veränderung handelt. Allerdings ist dieses Vorhaben möglicherweise mit einem nicht unerheblichen Aufwand verbunden, obwohl bereits einige Luftaufnahmen, wenn auch nicht offiziellen Charakters, existieren. In einem Pilotstadtteil sollte deshalb der Sachverhalt belastbar überprüft werden.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverwaltung überprüft bis zum Jahresende 2019 in einem von ihr festzusetzenden Stadtteil, inwieweit Ackerränder im öffentlichen Besitz überpflügt werden. Dazu wird ein Bericht mit belastbaren Fakten vorgelegt.
Anlage/n:
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