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Vorlage - 19/163  

Betreff: Prüfungsmitteilung der überörtlichen Kommunalprüfung des Niedersächsischen Landesrechnungshofs: "Betrauungsakte"
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Kreutzkam, Svenja
Federführend:Beteiligungsmanagement Bearbeiter/-in: Merz, Sabine
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Information
12.06.2019 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften zur Kenntnis genommen   
Verwaltungsausschuss Information
24.06.2019 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Information
27.06.2019 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Prüfungsmitteilung Betrauungsakte  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Sachverhalt:

 

Von März bis Oktober 2018 fand eine überörtliche Kommunalprüfung des Niedersächsischen Landesrechnungshofs (LRH) zur Umsetzung des EU-Beihilferechts nach dem Freistellungs­beschluss der Europäischen Kommission, hier beschränkt auf die Prüfung der Betrauungs­akte nach dem Freistellungsbeschluss, statt.

 

Für die Prüfung wurden insgesamt 15 Kommunen ausgewählt, die für ihre kommunalen Unternehmen bereits einen oder mehrere Betrauungsakte erlassen hatten. Insgesamt wurden hierbei 47 Betrauungsakte untersucht, einer davon bei der Stadt Hildesheim für die Hildesheim Marketing Gesellschaft mbH.

 

Gemäß § 5 Abs. 1 NKPG ist die Zusammenfassung der Prüfungsergebnisse dem Haupt­organ der geprüften kommunalen Körperschaft bekanntzugeben.

 

Im Wesentlichen ging die Prüfung den folgenden Fragen nach:

 

-            Aufbau der Betrauungsakte

 

-            Ob und wie die beihilferechtlichen Anforderungen von den Kommunen bzw. den betrau­ten Unternehmen in der Praxis umgesetzt wurden

 

Auf Grundlage der gewonnenen Prüfungserkenntnisse schlägt der LRH den Kommunen in seinen Handlungsempfehlungen - sofern nicht schon umgesetzt – die anschließenden Maß­nahmen vor:

 

a)        Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI) sind im Betrau­ungsakt transparent und nachvollziehbar von solchen Dienstleistungen abzugrenzen, die nicht von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse sind.

 

b)        Die Informationen über die Beihilfegewährung sind nicht nur während des Betrauungs­zeitraums, sondern mindestens für zehn Jahre nach Ende des Betrauungszeitraums verfügbar zu halten.

 

c)        Die unterlassenen Überkompensationskontrollen zur Sicherstellung, dass die Höhe der Ausgleichsleistungen unter Berücksichtigung eines angemessenen Gewinns nicht über das hinausgehen, was erforderlich ist, um die verursachten Nettokosten abzudecken, sollen unverzüglich nachgeholt werden.

 

d)        Alle beihilferelevanten Informationen sind durch die Kommune für den Fall einer Über­mittlung an die Europäische Kommission vorzuhalten.

 

e)        Die im Betrauungsakt vorgesehenen Testate beispielsweise für Trennungsrechnungen und Beihilfeberichte sollen unverzüglich beigebracht werden.

 

f)          Die Kommunen sollen sich – auch bei Inanspruchnahme externer Beratung – mit den beihilferechtlichen Regelungen intensiv auseinandersetzen.

 

Anliegend befindet sich das vollständige Prüfungsergebnis.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

 

-       Prüfungsmitteilung Betrauungsakte

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Prüfungsmitteilung Betrauungsakte (675 KB)      
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