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Sachverhalt:
Von März bis Oktober 2018 fand eine überörtliche Kommunalprüfung des Niedersächsischen Landesrechnungshofs (LRH) zur Umsetzung des EU-Beihilferechts nach dem Freistellungsbeschluss der Europäischen Kommission, hier beschränkt auf die Prüfung der Betrauungsakte nach dem Freistellungsbeschluss, statt.
Für die Prüfung wurden insgesamt 15 Kommunen ausgewählt, die für ihre kommunalen Unternehmen bereits einen oder mehrere Betrauungsakte erlassen hatten. Insgesamt wurden hierbei 47 Betrauungsakte untersucht, einer davon bei der Stadt Hildesheim für die Hildesheim Marketing Gesellschaft mbH.
Gemäß § 5 Abs. 1 NKPG ist die Zusammenfassung der Prüfungsergebnisse dem Hauptorgan der geprüften kommunalen Körperschaft bekanntzugeben.
Im Wesentlichen ging die Prüfung den folgenden Fragen nach:
- Aufbau der Betrauungsakte
- Ob und wie die beihilferechtlichen Anforderungen von den Kommunen bzw. den betrauten Unternehmen in der Praxis umgesetzt wurden
Auf Grundlage der gewonnenen Prüfungserkenntnisse schlägt der LRH den Kommunen in seinen Handlungsempfehlungen - sofern nicht schon umgesetzt – die anschließenden Maßnahmen vor:
a) Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI) sind im Betrauungsakt transparent und nachvollziehbar von solchen Dienstleistungen abzugrenzen, die nicht von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse sind.
b) Die Informationen über die Beihilfegewährung sind nicht nur während des Betrauungszeitraums, sondern mindestens für zehn Jahre nach Ende des Betrauungszeitraums verfügbar zu halten.
c) Die unterlassenen Überkompensationskontrollen zur Sicherstellung, dass die Höhe der Ausgleichsleistungen unter Berücksichtigung eines angemessenen Gewinns nicht über das hinausgehen, was erforderlich ist, um die verursachten Nettokosten abzudecken, sollen unverzüglich nachgeholt werden.
d) Alle beihilferelevanten Informationen sind durch die Kommune für den Fall einer Übermittlung an die Europäische Kommission vorzuhalten.
e) Die im Betrauungsakt vorgesehenen Testate beispielsweise für Trennungsrechnungen und Beihilfeberichte sollen unverzüglich beigebracht werden.
f) Die Kommunen sollen sich – auch bei Inanspruchnahme externer Beratung – mit den beihilferechtlichen Regelungen intensiv auseinandersetzen.
Anliegend befindet sich das vollständige Prüfungsergebnis.
Anlage/n:
- Prüfungsmitteilung Betrauungsakte
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Prüfungsmitteilung Betrauungsakte (675 KB) |