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Vorlage - 19/131  

Betreff: 1. Änderung des Bebauungsplans HW 55 "Schützenwiese"
- Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Kraaz, Herwart
Federführend:61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren Bearbeiter/-in: Merz, Sabine
Beratungsfolge:
Ortsrat Moritzberg/Bockfeld Anhörung
21.05.2019 
Sitzung des Ortsrates Moritzberg/Bockfeld ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Entscheidung
19.06.2019 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr geändert beschlossen   
Anlagen:
Geltungsbereich  

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Sachverhalt:

 

Die Michelsenschule an der Schützenwiese hat im Laufe der letzten Jahre wachsenden Zuspruch gefunden. Trotz der Außenstelle in der Brauhausstraße ist die Schule in ihren räumlichen Kapazitäten beschränkt und kann durchgängig kaum vierzügig aufnehmen. Mit Einführung der Inklusiven Schule ist zusätzlicher Raumbedarf entstanden. Es fehlen Gruppen- und Differenzierungsräume, die auch für fachleistungsdifferenzierten Unterricht benötigt werden.

 

Vor diesem Hintergrund hat die Schule Anfang des Jahres 2015 bereits vier mobile Klassen­räume erhalten, die allerdings bei Weitem nicht den notwendigen Bedarf decken und derzeit und auch in Zukunft voll ausgelastet sein werden. Weiterer zusätzlicher Raumbedarf ergibt sich mit den Änderungen des Nds. Schulgesetzes im Jahre 2015. Mit der Umstellung von G8 auf G9 umfasst die Oberstufe nunmehr die Jahrgänge 11 bis 13, also einen kompletten Jahrgang mehr.

 

Um den wachsenden Anforderungen gerecht werden zu können, ist in absehbarer Zeit ein Anbau unverzichtbar. Ausreichender Platz für einen ersten Anbau wäre zwischen dem alten Schulgebäude und der südlich angrenzenden Wohnbebauung. Die in dem derzeitigen Bebauungsplan festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen sowie die Grundflächen-zahl und die Geschossflächenzahl reichen dafür aber nicht aus, sodass es erforderlich ist, den Bebauungsplan zu ändern.

 

Ziel und Zweck der Planung ist die Ermöglichung einer Schulerweiterung.

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans HW 55 „Schützenwiese“ wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

 

Die Aufstellung ist im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Umweltprüfung und ohne Umweltbericht durchzuführen

 

Die Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist durch vierwöchigen Aushang im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung durchzuführen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 

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Anlage/n:

 

- Geltungsbereich

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Geltungsbereich (268 KB)      
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