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Sachverhalt:
Im September 2018 verunfallten der planmäßige Rettungswagen und der für den Rettungsdienst vorgehaltene Reserve-Rettungswagen. Beide Fahrzeuge erlitten Totalschäden. Zwischenzeitlich wurde ein Fahrzeug wiederbeschafft (Vorlage 18/345) und wird in Kürze in den Dienst genommen.
Auch für das Reservefahrzeug muss Ersatz beschafft werden. Geeignete Gebrauchtfahrzeuge sind am Markt nur zu unwirtschaftlichen Preisen erhältlich. Aus diesem Grunde haben auch die Kostenträger des Rettungsdienstes ausnahmsweise einen Zuschuss für ein Neufahrzeug genehmigt (s.u.).
Für die dringend notwendige Beschaffung des Ersatzfahrzeuges konnten aufgrund des unfallbedingten Ausfalls keine Haushaltsmittel für 2019 angemeldet werden.
Mithin stehen diese Haushaltsmittel aktuell bei der Investitionsmaßnahme 127002011001 „Rettungswagen“ nicht zur Verfügung. Bei der Neubeschaffung des Rettungswagens handelt es sich somit um eine außerplanmäßige Ausgabe.
Auswirkungen auf den Haushalt 2019:
Die Kosten für einen neuen Rettungswagen belaufen sich auf ca. 169.000,00 Euro inkl. eines neuen Tragensystems. Von der Versicherung sind für das zweite verunfallte Fahrzeug (HI-BF 213) aufgrund eines vorliegenden Gutachtens ca. 31.400,00 Euro geflossen. Der Verkauf des Unfallfahrzeuges erbrachte einen zusätzlichen Erlös in Höhe von 4.400,00 Euro. Die Einzahlungen werden entsprechend für die Neubeschaffung verwendet.
Für die Deckung der fehlenden Haushaltsmittel in Höhe von 133.200,00 Euro stehen Restmittel aus 2018 in Höhe von 44.000,00 Euro bei der Investitionsmaßnahme 127002011002 „Geräte / Ausrüstung Rettungsdienst“ zur Verfügung. Diese Mittel waren ursprünglich für die Rettungsdienstausbildung vorgesehen. Nach Abstimmung mit der ärztlichen Leitung Rettungsdienst werden sie jedoch nicht mehr für diesen Zweck benötigt.
Im Rahmen der Budgetverhandlungen für den Rettungsdienst haben die Kostenträger eine Gesamtsumme in Höhe von 90.000,00 Euro für die Ersatzbeschaffung zugesagt. Diese Summe fließt jedoch nicht unmittelbar, sondern wird im Rahmen einer vereinbarten Abschreibung (AfA) im vorgenannten Budget berücksichtigt und entlastet somit den Ergebnishaushalt über mehrere Jahre. Zur Deckung der investiven Beschaffung können diese Mittel somit nicht genutzt werden.
Die fehlenden Deckungsmittel in Höhe von 89.200,00 Euro werden wie folgt zur Verfügung gestellt:
- Investitionsmaßnahme 122022018001 „Dienstfahrzeuge Stadtordnungsdienst“, Haushaltsreste aus 2018 i.H.v. 38.400,00 Euro
- Investitionsmaßnahme 541012013006 „Erneuerung Lichtsignalanlagen Gemeindestraßen“, Haushaltsreste aus 2018 i.H.v. 50.800,00 Euro
Beschlussvorschlag:
Der außerplanmäßigen Ausgabe für die Beschaffung eines Rettungswagens in Höhe von 169.000,00 Euro wird mit der vorgeschlagenen Deckung zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlage/n:
- Folgekostenabschätzung
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Folgekostenabschätzung (193 KB) |