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Sachverhalt:
Mit Beschluss vom 03.04.2017 (Vorlage 17/106-1) wurde die Verwaltung beauftragt, die Bewerbung um den Titel Kulturhauptstadt Europas 2025 vorzubereiten.
Hierzu wurde für die Jahre 2017 bis 2019 eine Personalstelle aus dem Personal der Stabsstelle Kultur und Stiftungen sowie ein Betrag von 30.000,00 Euro jährlich zur Finanzierung der Sachkosten bereitgestellt (Produktkonto 2810101 4431000). Für die Jahre 2018 und 2019 wurde der Betrag jeweils mit einem Sperrvermerk vorbehaltlich der Einbringung weiterer Beteiligungen dritter Partnerinnen und Partner in Höhe von 120.000,00 Euro versehen. Dieser Sperrvermerk wurde mit Haushaltsbegleitbeschluss (Vorlage 17/398) vom 18.12.2017 bestätigt.
Am 01.03.2018 wurde von 18 Landkreisgemeinden einschließlich der Stadt Hildesheim sowie dem Landkreis Hildesheim eine „Kooperationsvereinbarung zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich Kultur“ (IKV) unterzeichnet, die die Zusammenarbeit und die finanzielle Beteiligung der Partnerinnen und Partner regelt.
Für das Jahr 2019 verpflichten sich die neben der Stadt Hildesheim beteiligten Kommunen zu Zahlungen in Höhe von 0,30 Euro pro melderechtlich erfasster Einwohnerin bzw. erfasstem Einwohner. In der Summe sind dies 51.912,90 Euro.
Im Februar 2019 hat sich außerdem die Gemeinde Söhlde dazu entschlossen, sich an der Bewerbung gemäß der IKV finanziell zu beteiligen.
Auch der Landkreis Hildesheim hat sich für das Jahr 2019 zur Zahlung von 100.000,00 Euro verpflichtet und diese bereits geleistet.
Das Zahlungsverfahren für die Verpflichtungen aus der Interkommunalen Vereinbarung ist eingeleitet.
Durch die der Stadt Hildesheim vorliegenden verbindlichen Zahlungsverpflichtungen in Höhe von insg. 151.912,90 Euro für das Jahr 2019 ist die mit dem o.g. Sperrvermerk verbundene Auflage erfüllt. Somit kann der Sperrvermerk aufgehoben werden.
Unter Federführung der ehrenamtlichen Unterstützerinnen und Unterstützer im Freundeskreis Hildesheim 2025 werden auch für 2019 zusätzliche Zuschüsse eingeworben. Hier ist mit einem Betrag in Höhe von ca. 100.000,00 Euro zu rechnen, sodass die ursprünglichen Erwartungen erneut übertroffen werden.
Beschlussvorschlag:
Der vom Rat beschlossene Sperrvermerk auf dem Betrag in Höhe von 30.000,00 Euro zur Beteiligung an der Bewerbung um den Titel Kulturhauptstadt Europas (Produktkonto 2810101 4431000, Beschluss vom 03.04.2017, Vorlage 17/106-1 sowie Beschluss vom 18.12.2017, Vorlage 17/398, lfd. Nr. 23 der Vorlage) wird für das Jahr 2019 aufgehoben.
Finanzielle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlage/n: ///