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Vorlage - 19/091  

Betreff: Aufhebung des Sperrvermerks gemäß der Ratsbeschlüsse zu den Vorlagen 17/106-1 und 17/398
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Wagner, Lene
Federführend:Stabsstelle Kultur und Stiftungen Beteiligt:20 Fachbereich Finanzen
Bearbeiter/-in: Merz, Sabine   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
08.05.2019 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
20.05.2019 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
20.05.2019 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   

Sachverhalt:

 

Mit Beschluss vom 03.04.2017 (Vorlage 17/106-1) wurde die Verwaltung beauftragt, die Bewerbung um den Titel Kulturhauptstadt Europas 2025 vorzubereiten.

 

Hierzu wurde für die Jahre 2017 bis 2019 eine Personalstelle aus dem Personal der Stabs­stelle Kultur und Stiftungen sowie ein Betrag von 30.000,00 Euro jährlich zur Finanzierung der Sachkosten bereitgestellt (Produktkonto 2810101 4431000). Für die Jahre 2018 und 2019 wurde der Betrag jeweils mit einem Sperrvermerk vorbehaltlich der Einbringung weiterer Beteiligungen dritter Partnerinnen und Partner in Höhe von 120.000,00 Euro ver­sehen. Dieser Sperrvermerk wurde mit Haushaltsbegleitbeschluss (Vorlage 17/398) vom 18.12.2017 bestätigt.

 

Am 01.03.2018 wurde von 18 Landkreisgemeinden einschließlich der Stadt Hildesheim sowie dem Landkreis Hildesheim eine Kooperationsvereinbarung zur Förderung der inter­kommunalen Zusammenarbeit im Bereich Kultur (IKV) unterzeichnet, die die Zusammen­arbeit und die finanzielle Beteiligung der Partnerinnen und Partner regelt.

 

Für das Jahr 2019 verpflichten sich die neben der Stadt Hildesheim beteiligten Kommunen zu Zahlungen in Höhe von 0,30 Euro pro melderechtlich erfasster Einwohnerin bzw. erfass­tem Einwohner. In der Summe sind dies 51.912,90 Euro.

 

Im Februar 2019 hat sich außerdem die Gemeinde Söhlde dazu entschlossen, sich an der Bewerbung gemäß der IKV finanziell zu beteiligen.

 

Auch der Landkreis Hildesheim hat sich für das Jahr 2019 zur Zahlung von 100.000,00 Euro verpflichtet und diese bereits geleistet.

 

Das Zahlungsverfahren für die Verpflichtungen aus der Interkommunalen Vereinbarung ist eingeleitet.

 

Durch die der Stadt Hildesheim vorliegenden verbindlichen Zahlungsverpflichtungen in Höhe von insg. 151.912,90 Euro für das Jahr 2019 ist die mit dem o.g. Sperrvermerk verbundene Auflage erfüllt. Somit kann der Sperrvermerk aufgehoben werden.

 

Unter Federführung der ehrenamtlichen Unterstützerinnen und Unterstützer im Freundes­kreis Hildesheim 2025 werden auch für 2019 zusätzliche Zuschüsse eingeworben. Hier ist mit einem Betrag in Höhe von ca. 100.000,00 Euro zu rechnen, sodass die ursprünglichen Erwartungen erneut übertroffen werden.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der vom Rat beschlossene Sperrvermerk auf dem Betrag in Höhe von 30.000,00 Euro zur Beteiligung an der Bewerbung um den Titel Kulturhauptstadt Europas (Produktkonto 2810101 4431000, Beschluss vom 03.04.2017, Vorlage 17/106-1 sowie Beschluss vom 18.12.2017, Vorlage 17/398, lfd. Nr. 23 der Vorlage) wird für das Jahr 2019 aufgehoben.

 


Finanzielle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 


Anlage/n: ///

 

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