Stadt Hildesheim

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Vorlage - 19/088  

Betreff: 2. Änderung des Bebauungsplans HN 135 mit örtlicher Bauvorschrift "Gropiusstraße"
- Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Kraaz, Herwart
Federführend:61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren Bearbeiter/-in: Merz, Sabine
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Vorberatung
15.05.2019 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
20.05.2019 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
20.05.2019 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Bebauungsplanänderung  
Begründung  
Grünordnerischer Fachbeitrag  
Stellungnahme UNB  

Sachverhalt:

 

Das im Gewerbegebiet am Lerchenkamp an der Gropiusstraße ansässige Eventcatering­unternehmen benötigt aufgrund der aktuell wachsenden Bedarfe zur Ausrichtung von Ver­anstaltungen - insbesondere für Hochzeitsgesellschaften – weitere Nutzflächen sowie Veran­staltungsräume an seinem Standort.

 

Da die Nutzungen im baulichen Bestand des Unternehmens nicht realisiert werden können, wird vom Eigentümer angestrebt, im nordöstlichen Teil des Grundstücks ein zusätzliches Gebäude mit einem Veranstaltungsraum sowie ergänzenden Service- und Dienstleistungs­bereichen zu errichten.

 

Die gewünschten Baumaßnahmen erfordern ein förmliches Änderungsverfahren für den Bebauungsplan HN 135 mit örtlicher Bauvorschrift „Gropiusstraße“. Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB hat dazu in der Zeit vom 02.01.2019 bis 04.02.2019 stattgefunden. Dabei wurden keine Stellungnahmen abgegeben.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden parallel dazu gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Eingegangene Hinweise der Unteren Naturschutzbehörde und der Unteren Denkmalschutzbehörde wurden berücksichtigt.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die 2. Änderung des Bebauungsplans HN 135 mit örtlicher Bauvorschrift „Gropiusstraße“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB bzw. gemäß § 84 Abs. 6 NBauO i.V.m. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung zu der Bebauungsplanänderung mit örtlicher Bau­vorschrift wird beschlossen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 


Anlage/n:

 

- Bebauungsplanänderung

- Begründung

- Grünordnerischer Fachbeitrag

- Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Bebauungsplanänderung (485 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Begründung (68 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Grünordnerischer Fachbeitrag (994 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Stellungnahme UNB (48 KB)      
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