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Vorlage - 19/087  

Betreff: 3. Änderung des Bebauungsplans HN 135 mit örtlicher Bauvorschrift "Gropiusstraße Süd"
- Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Kraaz, Herwart
Federführend:61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren Bearbeiter/-in: Merz, Sabine
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Entscheidung
15.05.2019 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Entwurf Bebauungsplanänderung  
Entwurf Begründung  
Stellungnahme UNB  

Sachverhalt:

 

Die Verwaltungen der Ev.-luth. Kirchenkreise Hildesheimer Land - Alfeld, Hildesheim  Sar­stedt und Peine sollen zum 01.01.2020 in einer Behörde zusammengefasst werden. Der Ev.-luth. Kirchenkreisverband Hildesheim hat zu seinem Bestandsgebäude Gropiusstraße 5 inzwischen auch das nördlich angrenzende Gebäude Gropiusstraße 7 dazu erwerben kön­nen.

 

In den beiden Gebäuden zusammen gibt es genügend Raum, um das gesamte neue Kirchenamt Hildesheim unterzubringen. Allerdings stehen die Gebäude 23 m voneinander entfernt und sind intern nicht barrierefrei erschlossen. Zudem haben beide Gebäude keine zweiten Fluchtwege, die heute aus Gründen des Brandschutzes zu fordern sind.

 

Es wird daher beabsichtigt, zwischen den Gebäuden einen Verbindungsbau mit einem Aufzug herzustellen, damit Barrierefreiheit erzielt werden kann und zweite Rettungswege entstehen. Um dieses Vorhaben ermöglichen zu können, ist eine Bebauungsplanänderung erforderlich.

 

Die Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB hat in der Zeit vom 02.01.2019 bis 29.01.2019 stattgefunden. Dazu wurden keine Stellungnahmen abgegeben.

 

Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 10.12.2018 bis 18.01.2019 frühzeitig beteiligt. Dabei wurden keine Bedenken geäußert. Hinweise wurden in den Entwurf der Bebauungsplanänderung aufgenommen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans HN 135 mit örtlicher Bauvorschrift „Gro­piusstraße Süd“ wird einschließlich der Entwurfsbegründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 



Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 


Anlage/n:

 

- Entwurf der Bebauungsplanänderung

- Entwurf der Begründung

- Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Entwurf Bebauungsplanänderung (514 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Entwurf Begründung (69 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Stellungnahme UNB (66 KB)      
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