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Sachverhalt:
Gem. § 145 Abs. 5 S. 2 NKomVG i.V.m. § 110 Abs. 4 S. 1 Nr. 2, S. 2, 3 NPersVG sind die Beschäftigtenvertreterin bzw. der -vertreter sowie das Ersatzmitglied in Einrichtungen der kommunalen Gebietskörperschaften durch deren oberstes Vertretungsorgan – den Rat – zu bestätigen.
Diese Vorschriften zielen auf die demokratische Legitimation der Mitgliedschaft von Beschäftigtenvertreterinnen bzw. -vertretern im Verwaltungsrat, die seitens der Beschäftigten der Einrichtung gewählt sind, ab.
Die Beschäftigten der Stadtentwässerung Hildesheim AöR haben bei der Wahl der Beschäftigtenvertreterin bzw. des -vertreters und des Ersatzmitgliedes für den Verwaltungsrat
Herrn Burkhard Deneke zum Beschäftigtenvertreter
und
Herrn Matthias Bellgardt zum Ersatzmitglied
gewählt.
Die Wahl des Beschäftigtenvertreters sowie des Ersatzmitgliedes wurde innerhalb der Anfechtungsfrist nicht angefochten.
Beschlussvorschlag:
Die Wahl von Herrn Burkhard Deneke zum Beschäftigtenvertreter und von Matthias Bellgardt zum Ersatzmitglied in den Verwaltungsrat der Stadtentwässerung Hildesheim AöR wird mit sofortiger Wirkung bestätigt.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlage/n: ///