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Sachverhalt:
Nach § 3 der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Hildesheim beschließt der Rat auf Vorschlag der Mitgliederversammlung der aktiven Mitglieder der Ortsfeuerwehren nach Anhörung des Ortsrates und des Stadtbrandmeisters über die Ernennung der Ortsbrandmeisterinnen und Ortsbrandmeister sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter.
Die Ortsbrandmeisterinnen und Ortsbrandmeister müssen aktive Mitglieder einer Ortsfeuerwehr sein. Sie sind für die Dauer von sechs Jahren zu ernennen und in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.
Ortsfeuerwehr Achtum
Der Ortsbrandmeister Herr Martin Kunze wurde auf der Mitgliederversammlung vom 26.01.2019 wiedergewählt.
Ortsfeuerwehr Neuhof
Der stellvertretende Ortsbrandmeister Herr Matthias Palandt wurde auf der Mitgliedersammlung vom 22.02.2019 für das Amt des Ortsbrandmeisters vorgeschlagen.
Für das Amt des stellvertretenden Ortsbrandmeisters wurde Herr Christoph Ruppelt vorgeschlagen, der die Voraussetzungen erfüllt.
Ortsfeuerwehr Sorsum
Der stellvertretende Ortsbrandmeister Herr Matthias Scheelen wurde auf der Mitgliederversammlung vom 09.12.2018 für das Amt des Ortsbrandmeisters vorgeschlagen.
Für das Amt des stellvertretenden Ortsbrandmeisters wurde Herr Philipp Ossenkopp vorgeschlagen, die die Voraussetzungen erfüllt.
Der Stadtbrandmeister hat den Vorschlägen zugestimmt und die Beschlussfassung wie nachstehend befürwortet. Die zuständigen Ortsräte wurden beteiligt.
Nach der Satzung über die Aufwandsentschädigung für Ehrenbeamte und sonstige ehrenamtlich tätige Funktionsträger in der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Hildesheim erhalten die Ortsbrandmeister eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 75,00 Euro, deren Vertreter eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 35,00 Euro.
Beschlussvorschlag:
Finanzielle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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Personelle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlage/n: ///