Stadt Hildesheim

Inhaltsbereich

Kartenanwendung

Sie sind hier: Rathaus & Verwaltung / Bürger- und Ratsinfo

Ratsinformationssystem

Vorlage - 19/067  

Betreff: Glyphosatverzicht auf Pachtflächen und Erhöhung der Pacht für Landwirtschaftsflächen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Meyer, Michaela
Federführend:15 Fachbereich Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Bearbeiter/-in: Merz, Sabine
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
20.03.2019 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften zurückgestellt   
08.05.2019 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung
25.03.2019 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
20.05.2019 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Anlagen:
Folgekostenabschätzung  

Sachverhalt:

 

Am 18.06.2018 hat der Rat der Stadt Hildesheim mit der Vorlage 18/124 u.a. beschlossen, dass sowohl bei Neuvermietungen und -verpachtungen als auch bei der Verlängerung auslaufender Miet- bzw. Pachtverträge der Glyphosatverzicht vertraglich abzusichern sei.

 

Die ca. 70 Pachtverträge über Ackerland, Grünland und Weideland sind so abgeschlossen, dass sie sich automatisch von Jahr zu Jahr verlängern, wenn sie nicht bis zum 31.03. eines jeden Jahres zum 30.09. des Jahres gekündigt werden.

 

Um den Glyphosatverzicht vertraglich abzusichern, ist die Kündigung der bestehenden Pachtverträge und der anschließende Neuabschluss mit den geänderten Konditionen erfor­derlich.

 

Da die Pachthöhe letztmalig vor 6 Jahren (01.10.2013) angepasst wurde, könnte eine Erhöhung der Pacht gleichzeitig mit den neuen Pachtverträgen umgesetzt werden.

 

Der Berechnung der Pacht für Ackerflächen wird bisher ein Grundpreis je Hektar (5,10 Euro) zugrunde gelegt. Dieser Grundpreis wird mit den Bodenpunkten multipliziert.

 

Der Berechnung der Pacht für Grün- und Weideland wird bisher ein Grundpreis von 3,70 Euro je Hektar zugrunde gelegt. Dieser Grundpreis wird ebenfalls mit den Boden­punkten (niedrigere Bodenpunkte als für Ackerland) multipliziert.

 

Insgesamt betragen die Pachteinnahmen für diese Flächen jährlich ca. 32.600,00 Euro.

 

Es wird vorgeschlagen, eine Erhöhung der Pacht, die auch die vom Pächter zu zahlende Grundsteuer A und den Landwirtschaftskammerbeitrag beinhalten, vorzunehmen. Die Nach­frage nach landwirtschaftlichen Pachtflächen ist stark gestiegen, so dass die Erhöhung geboten erscheint.

 

Der Grundpreis zur Berechnung der Pacht, multipliziert mit den Bodenpunkten, sollte für Ackerland auf 5,60 Euro/ha und für Grün- und Weideland auf 4,00 Euro/ha erhöht werden (Erhöhung um ca. 10 %).

Hinzu kommen Grundsteuer A (Ackerland/Grünland/Weide) i.H.v. 37,30 Euro je Hektar Pachtfläche sowie Landwirtschaftskammerbeitrag i.H.v. 10,36 Euro je Hektar (zusammen 47,66 Euro, entspricht einer Erhöhung von ca. 14 %).

 

Es würden sich somit Erhöhungen von insgesamt ca. 24 % ergeben.

 

Die erhöhte Pacht ist vergleichbar mit den Pachthöhen, welche das Ev. Kirchenkreisamt und das bischöfliche Generalvikariat erheben.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Pachtverträge werden bis zum 31.03.2019 (mit halbjähriger Frist) zum 30.09.2019 gekündigt. Pachtverträge mit geänderten Konditionen (Untersagung des Einsatzes von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln auf dem Pachtgegenstand) werden zum 01.10.2019 neu geschlossen; die erhöhte Pacht um ca. 24 % ist dann erstmals zum 01.10.2020 fällig.

 


Finanzielle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 


Anlage/n:

 

- Folgekostenabschätzung

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Folgekostenabschätzung (193 KB)      
Seitenanfang