|
|
Sachverhalt:
Am 18.06.2018 hat der Rat der Stadt Hildesheim mit der Vorlage 18/124 u.a. beschlossen, dass sowohl bei Neuvermietungen und -verpachtungen als auch bei der Verlängerung auslaufender Miet- bzw. Pachtverträge der Glyphosatverzicht vertraglich abzusichern sei.
Die ca. 70 Pachtverträge über Ackerland, Grünland und Weideland sind so abgeschlossen, dass sie sich automatisch von Jahr zu Jahr verlängern, wenn sie nicht bis zum 31.03. eines jeden Jahres zum 30.09. des Jahres gekündigt werden.
Um den Glyphosatverzicht vertraglich abzusichern, ist die Kündigung der bestehenden Pachtverträge und der anschließende Neuabschluss mit den geänderten Konditionen erforderlich.
Da die Pachthöhe letztmalig vor 6 Jahren (01.10.2013) angepasst wurde, könnte eine Erhöhung der Pacht gleichzeitig mit den neuen Pachtverträgen umgesetzt werden.
Der Berechnung der Pacht für Ackerflächen wird bisher ein Grundpreis je Hektar (5,10 Euro) zugrunde gelegt. Dieser Grundpreis wird mit den Bodenpunkten multipliziert.
Der Berechnung der Pacht für Grün- und Weideland wird bisher ein Grundpreis von 3,70 Euro je Hektar zugrunde gelegt. Dieser Grundpreis wird ebenfalls mit den Bodenpunkten (niedrigere Bodenpunkte als für Ackerland) multipliziert.
Insgesamt betragen die Pachteinnahmen für diese Flächen jährlich ca. 32.600,00 Euro.
Es wird vorgeschlagen, eine Erhöhung der Pacht, die auch die vom Pächter zu zahlende Grundsteuer A und den Landwirtschaftskammerbeitrag beinhalten, vorzunehmen. Die Nachfrage nach landwirtschaftlichen Pachtflächen ist stark gestiegen, so dass die Erhöhung geboten erscheint.
Der Grundpreis zur Berechnung der Pacht, multipliziert mit den Bodenpunkten, sollte für Ackerland auf 5,60 Euro/ha und für Grün- und Weideland auf 4,00 Euro/ha erhöht werden (Erhöhung um ca. 10 %).
Hinzu kommen Grundsteuer A (Ackerland/Grünland/Weide) i.H.v. 37,30 Euro je Hektar Pachtfläche sowie Landwirtschaftskammerbeitrag i.H.v. 10,36 Euro je Hektar (zusammen 47,66 Euro, entspricht einer Erhöhung von ca. 14 %).
Es würden sich somit Erhöhungen von insgesamt ca. 24 % ergeben.
Die erhöhte Pacht ist vergleichbar mit den Pachthöhen, welche das Ev. Kirchenkreisamt und das bischöfliche Generalvikariat erheben.
Beschlussvorschlag:
Die Pachtverträge werden bis zum 31.03.2019 (mit halbjähriger Frist) zum 30.09.2019 gekündigt. Pachtverträge mit geänderten Konditionen (Untersagung des Einsatzes von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln auf dem Pachtgegenstand) werden zum 01.10.2019 neu geschlossen; die erhöhte Pacht um ca. 24 % ist dann erstmals zum 01.10.2020 fällig.
Finanzielle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
|
| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
|
|
Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
|
| (dann FB 11 beteiligen) |
|
|
Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
|
|
|
|
|
Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
|
|
voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlage/n:
- Folgekostenabschätzung
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Folgekostenabschätzung (193 KB) |