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Sachverhalt:
Die geltende Verwaltungskostensatzung ist seit dem 04.06.2012 in Kraft. Aufgrund aktueller Gegebenheiten und veränderter Rahmenbedingungen ist es geboten, die Verwaltungskostensatzung anzupassen und dabei auch die Gebührensätze zu überprüfen. Details sind der Gegenüberstellung der alten und neuen Fassung zu entnehmen. Aufgrund der Änderungen ergeben sich allerdings nur geringfügige Ertragssteigerungen von bis zu 900,00 Euro jährlich, da sich die Gebührensätze bereits – gegenüber vergleichbaren Einrichtungen – auf einem hohen Niveau befanden.
Beschlussvorschlag:
Der 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Hildesheim über die Erhebung der Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung) mit dem aus der Anlage 2 ersichtlichen Wortlaut wird zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein |
Anlage/n:
- Synoptische Gegenüberstellung der Änderungen
- Entwurf der 1. Satzung zur Änderung der Verwaltungskostensatzung
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Synoptische Gegenüberstellung der Änderungen (82 KB) | ||||
2 | öffentlich | Entwurf 1. Satzung Änderung Verwaltungskostensatzung (13 KB) |
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