Stadt Hildesheim

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Vorlage - 19/050  

Betreff: Ausweisung des Naturschutzgebietes "Giesener Wald" und Löschung des Landschaftsschutzgebietes "Giesener Berge und Teiche"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Gerlach, Ansgar
Federführend:63.3 Umweltangelegenheiten Bearbeiter/-in: Merz, Sabine
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Vorberatung
13.03.2019 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
25.03.2019 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
01.04.2019 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Arrondierungsbereich NSG "Giesener Wald"  
Entwurf Übersichtskarte NSG "Giesener Wald"  
Löschungsbereich LSG "Giesener Berge und Teiche"  

Sachverhalt:

 

Es wird Bezug genommen auf die Informationen zum Stand der Sicherung der Natura 2000-Gebiete in der Stadt Hildesheim im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr am 11.06.2014.

 

Die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Hildesheim ist gemäß FFH-Richtlinie ver­pflichtet, das oben genannte Unterschutzstellungverfahren zur Sicherung der Restfläche „Giesener Wald“ des FFH-Gebietes 115 durchzuführen (FFH = Flora-Fauna-Habitat).

 

Das FFH-Gebiet 115 „Haseder Busch, Giesener Berge, Gallberg, Finkenberg“ nimmt im Stadtgebiet eine Teilfläche von 523 Hektar ein. Es setzt sich innerhalb des Stadtgebiets aus den Naturschutzgebieten (NSG) „Mastberg und Innersteaue“, „Giesener Teiche“, „Lange Dreisch und Osterberg“, „Gallberg“ und „Finkenberg/Lerchenberg“ sowie einer Splitterfläche des NSG „Haseder Busch“ zusammen. Zwischen 2004 und 2015 wurden in diesem Bereich bereits fünf Naturschutzgebiete neu ausgewiesen bzw. bestehende Altverordnungen über­arbeitet.

 

Im angrenzenden Kreisgebiet erfolgte zur Sicherung von weiteren Teilflächen des FFH-Gebietes 115 im Jahr 2018 die Ausweisung des NSG „Osterberg“. Derzeit bereitet der Landkreis die Ausweisung des NSG „Giesener Wald“ vor.

 

Der Landkreis Hildesheim hat in diesem Zusammenhang angeboten, die im angrenzenden Stadtgebiet liegende rund 0,5 ha große Bundesfläche (Teil der ehemaligen Standortschieß­anlage) zwecks Arrondierung in das geplante Naturschutzgebiet „Giesener Wald" aufzu­nehmen. Die in den Anlagen 1 und 2 erkennbare Stadtgrenze verläuft im o.g. Raum durch Waldbereiche der ehemaligen Standortschießanlage des Bundes. Um eine für die Öffent­lichkeit im Gelände eindeutig erkennbare Grenze des geplanten NSG und einen effektiven Schutz des zusammenhängenden Waldbereichs zu gewährleisten, sollen die o.g. 0,5 ha einbezogen werden. Die Grenze des zukünftigen NSG würde damit entlang der südlich angrenzenden Wegeparzelle verlaufen und im Gelände ohne Hilfsmittel erkennbar sein (Anlagen 1 und 2).


Weiterhin plant der Landkreis Hildesheim in diesem Verfahren auch die Löschung des Landschaftsschutzgebietes (LSG) „Giesener Berge und Teiche“, das aufgrund der geplanten Ausweisung des NSG „Giesener Wald“ aus naturschutzrechtlicher Sicht nicht mehr benötigt wird.

 

Der Landkreis hat in diesem Zusammenhang die Löschung der im Stadtgebiet liegenden Anteile des o.g. LSG angeboten (Anlage 3, rund 17,6 ha). Diese Fläche ist bereits Bestand­teil des städtischen NSG HA 81 „Giesener Teiche“, sodass auch im Stadtgebiet keine Ver­schlechterung bezüglich der Schutzwirkung eintritt (die LSG-Teillöschungsfläche wird vom NSG vollständig abdeckt).

 

Die Ausweisung bzw. Löschung von Schutzgebieten, die an sich in den Zuständigkeits­bereich mehrerer Unterer Naturschutzbehörden (UNB) fallen, kann von der Obersten Natur­schutzbehörde gemäß Erlass des Nds. Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz vom 11.12.2014 auf Antrag einer UNB übertragen werden.

 

Vor der Übertragung der Zuständigkeit auf den Landkreis Hildesheim ist für den Neuerlass der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Giesener Wald“ sowie die Löschung der auf Stadtgebiet liegenden Anteile des LSG „Giesener Berge und Teiche“ formell das Einver­nehmen herzustellen. Über die Erteilung des Einvernehmens hat der Rat der Stadt Hildes­heim einen Beschluss zu fassen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zum Erlass der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Giesener Wald“ in den Gemarkungen Klein Giesen und Himmelsthür einschließlich der Löschung der auf Stadtgebiet liegenden Anteile des Landschaftsschutzgebiets „Giesener Berge und Teiche“ durch den Landkreis Hildesheim wird erteilt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 


Anlage/n:

 

 

- Anlage 1: Arrondierungsbereich Naturschutzgebiet „Giesener Wald“

- Anlage 2: Entwurf der Übersichtskarte zum geplanten Naturschutzgebiet „Giesener Wald“

- Anlage 3: Löschungsbereich Landschaftsschutzgebiet „Giesener Berge und Teiche“

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Arrondierungsbereich NSG "Giesener Wald" (470 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Entwurf Übersichtskarte NSG "Giesener Wald" (587 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Löschungsbereich LSG "Giesener Berge und Teiche" (410 KB)      
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