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Sachverhalt:
Die Rechtsverordnung gibt die Möglichkeit, weitere Waren auf den Märkten zuzulassen, um den Markt attraktiver zu machen. Bisher wurde dies nur für den Neustädter Markt angewendet. Um jedoch auch den Rathausmarkt zeitgemäß gestalten zu können, sollen auch für diesen Markt weitere Waren zugelassen werden. Negative Auswirkungen auf innenstadtrelevante Sortimente bestehen nicht.
In diesem Zuge bietet es sich an, die Rechtsverordnung zu überarbeiten, um in der Praxis gemachte Erfahrungen einzubringen und redaktionelle Änderungen zu ermöglichen.
Zu Artikel 1 der Rechtsverordnung über die Zulassung weiterer Verkaufswaren für den Wochenmarktverkehr:
Die zulässigen Waren für den Rathausmarkt werden erweitert um folgende Produktgruppen:
Beschlussvorschlag:
Der 2. Verordnung zur Änderung der Rechtsverordnung über die Zulassung weiterer Verkaufswaren für den Wochenmarktverkehr vom 25.09.2006 wird zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlage:
- Änderungsverordnung
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Änderungsverordnung (80 KB) |
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