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Vorlage - 19/036  

Betreff: Vorbereitung einer Verbandsversammlung des Zweckverbandes Förderzentrum im Bockfeld
- Erlass der Haushaltssatzung des Zweckverbandes für das Wirtschaftsjahr 2019
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Lange, Jan-Eicke
Federführend:Beteiligungsmanagement Bearbeiter/-in: Merz, Sabine
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Entscheidung
20.03.2019 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Verwaltungsvorlagen Verbandsversammlung  

Sachverhalt:

 

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Förderzentrum im Bockfeld hat in ihrer demnächst stattfindenden Sitzung u.a. über den Tagesordnungspunkt “Erlass der Haushalts­satzung des Zweckverbandes für das Wirtschaftsjahr 2019“ zu entscheiden.

 

Die Aufgaben des Zweckverbandes Förderzentrum im Bockfeld ergeben sich aus § 2 der Verbandsordnung. Aus dieser Aufgabenzuweisung heraus werden folgende Bereiche betrieben:

 

- Frühförderung und Früherkennung

- Kindertagesstätte Lindholzpark

- Heilpädagogischer Kindergarten für geistig und/oder körperlich beeinträchtigte Kinder

- Tagesstätte für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen in der geistigen, körper­lichen und motorischen Entwicklung

- Therapeutische Abteilung

 

Die Inhalte der einzelnen Bereiche werden unter Nennung von Eckdaten und Perspektiven im Vorbericht zum Wirtschaftsplan erläutert.

 

Die bei der Aufstellung der Haushaltssatzung zu berücksichtigenden Vorschriften, die auf­grund der strukturellen und wirtschaftlichen Situation der Einrichtung anzuwenden sind und damit den formalen Rahmen für das Aufstellungsverfahren bilden, sind ebenfalls im Vor­bericht genannt. So besteht der Wirtschaftsplan aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan, der Stellenübersicht und der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung. Im Vorbericht werden die Erträge und Aufwendungen, einzelne Positionen des Vermögensplans und des Stellenplans begründet. 

 

Der Stellenplan weist im Gegensatz zum Vorjahr zwei Stellen mehr, also 124 Stellen aus.


Dem Vorbericht schließt sich die Haushaltssatzung an.

 

Sie weist im Erfolgsplan

 

Erträge in Höhe von 10.165.400,00 Euro

Aufwendungen in Höhe von 10.165.400,00 Euro aus.

 

Im Vermögensplan werden

 

die Einnahmen mit 7.948.500,00 Euro

die Ausgaben mit 7.948.500,00 Euro festgesetzt.

 

Im Wirtschaftsplan der Einrichtung werden Kredite für Investitionen und Investitionsförde­rungsmaßnahmen nicht veranschlagt. Ebenso werden Verpflichtungsermächtigungen nicht veranschlagt.

 

Kassenkredite werden nicht veranschlagt. Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 400.000,00 Euro festgesetzt.

 

Für die Erstattung der Aufwendungen durch die Verbandsmitglieder gemäß § 13 Abs. 1 der Verbandsordnung, die durch die Wahrnehmung der Aufgaben der Frühförderung sowie der Schulträgerschaft entstehen, sind zwei gesonderte Beschlüsse notwendig.

 

Die Erstattung der Aufwendungen für die Frühförderung wird mit 202.000,00 Euro im Erfolgsplan veranschlagt. Die Erstattung für die Schulträgerschaft wird im Erfolgsplan in Höhe von 196.807,00 Euro und im Vermögensplan in Höhe von 56.700,00 Euro geplant. Zu beachten ist hierbei, dass die Erstattung für den Hauptsitz der Schule im Bockfeld gemäß § 13 Abs. 1 der Verbandsordnung, also entsprechend der jeweils von den Verbandsträgern belegten Plätze erfolgt, während die Aufwendungen für die Schulträgerschaft der Außen­stelle in Sorsum jeweils zur Hälfte von Stadt und Landkreis Hildesheim erstattet werden.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Vertreter der Stadt Hildesheim in der demnächst stattfindenden Verbandsversammlung des Zweckverbandes Förderzentrum im Bockfeld wird ermächtigt folgenden Beschluss­empfehlungen zuzustimmen:

 

-            Die Erstattung des Aufwandes für die Frühförderung gemäß § 13 Abs. 1 der Verbands­ordnung wird im Rahmen der Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2019 im Erfolgs­plan in Höhe von 202.000,00 Euro beschlossen.

 

-            Die Erstattung für die Schulträgerschaft wird im Rahmen der Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2019 im Erfolgsplan in Höhe von 196.807,00 Euro und im Ver­mögensplan in Höhe von 56.700,00 Euro beschlossen.

 

-            Die Haushaltssatzung 2019 wird mit einem festgesetzten Volumen in Erträgen bzw. Einnahmen und Aufwendungen bzw. Ausgaben in Höhe von 10.165.400,00 Euro im Erfolgsplan und 7.948.500,00 Euro im Vermögensplan beschlossen.

 



Finanzielle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

 

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 


Anlage/n:

 

-            Verwaltungsvorlagen Verbandsversammlung zur Haushaltssatzung 2019

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Verwaltungsvorlagen Verbandsversammlung (10094 KB)      
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