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Sachverhalt:
Die Kreiswohnbau Hildesheim GmbH (KWG) plant das Grundstück Mühlenstraße 23 südlich der Kirche St. Magdalenen (Flurstück155/2, Flur 030) zu erwerben und nach Abbruch des ehemaligen kirchlichen Gemeindehauses mit einem Mehrfamilienhaus neu zu bebauen.
Die Festsetzungen des seit 1963 rechtsverbindlichen Bebauungsplans HM 26 lassen die beabsichtigte Bebauung des Grundstückes nicht zu. Das Vorhaben kann deshalb nur auf Grundlage einer Planänderung realisiert werden.
Vor diesem Hintergrund hat die KWG mit Schreiben vom 06.02.2017 die Einleitung eines Planänderungsverfahrens beantragt und sich bereit erklärt, auf Basis eines Durchführungsvertrages die 2. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplans HM 26 „Mühlenstraße“ gem. § 12 Baugesetzbuch (BauGB, Vorhaben- und Erschließungsplan) zu übernehmen.
Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung von Bauflächen für Wohnnutzung.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans HM 26, 2. Änderung „Mühlenstraße“ wurde auf Antrag der KWG vom 06.02.2017 gemäß § 12 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB am 31.05.2017 durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr beschlossen. Das Planverfahren wird nach § 13 a BauGB i.V.m. § 2 Abs. 4 BauGB im beschleunigten Verfahren (Bebauungspläne der Innenentwicklung) unter Verzicht auf eine Umweltprüfung durchgeführt.
I.
Die Öffentlichkeit wurde gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 13.06. bis 17.07.2017 durch Aushang im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung frühzeitig beteiligt. Stellungnahmen wurden nicht abgegeben.
II.
Zur Bewertung und Bewältigung fachlicher Fragen wurden folgende Gutachten und Stellungnahmen erstellt:
In dem Schallgutachten wird festgestellt, dass eine Festsetzung des betrachteten Plangebietes als Allgemeines Wohngebiet (WA) ohne aktive oder passive Lärmschutzmaßnahmen möglich ist.
Aus dem Bodengutachten ergeben sich keine grundlegenden Hindernisse für die Bauleitplanung. Die einzelnen Ergebnisse der Untersuchung sind bei der Bebauung des Grundstückes zu berücksichtigen.
Im Umweltbericht (sh. Teil 2 der Begründung) werden die planrelevanten Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter dargestellt und Ausgleichsmaßnahmen beschrieben.
Zur Sicherung von zwei im nördlichen Teil des Plangebietes verlaufenden Kanälen der Stadtentwässerung Hildesheim (SEHi) wurde eine gutachtliche Stellungnahme erstellt, in der die im Zuge des Hochbaus erforderlichen technischen Maßnahmen beschrieben werden.
Die Ergebnisse der Gutachten sind in den Bebauungsplan, die Begründung, den Umweltbe-richt und den Vorhaben- und Erschließungsplan eingearbeitet worden und werden darüber hinaus in dem zwischen der KWG und der Stadt gem. § 12 BauGB abzuschließenden Durchführungsvertrag gesichert.
III.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 27.06. bis 31.07.2018 durchgeführt.
Die abgegebenen planrelevanten Stellungnahmen wurden in dem Bebauungsplan und der Örtlichen Bauvorschrift, der Begründung, dem Umweltbericht und dem Vorhaben- und Erschließungsplan berücksichtigt.
Die Untere Naturschutzbehörde hat mit Datum vom 24.08.2018 (letzter Stand) Stellung genommen. Die Inhalte der Stellungnahme wurden in die Planung eingearbeitet.
IV.
Als nächster Verfahrensschritt ist die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden im Parallelverfahren gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Beschlussvorschlag:
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans HM 26, 2. Änderung mit Örtlicher Bauvorschrift zum Bebauungsplan HM 26, 2. Änderung „Mühlenstraße“ sowie die Entwurfsbegründung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: | x |
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| nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlage/n:
- Bebauungsplan
- Begründung mit Umweltbericht
- Vorhaben- und Erschließungsplan
- Verkehrszählung / Schallgutachten
- Bodengutachten
- Stellungnahme der UNB
- Gutachtliche Stellungnahme zur Sicherung von Kanälen
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Bebauungsplan (7349 KB) | ||||
2 | öffentlich | Begründung mit Umweltbericht (745 KB) | ||||
3 | öffentlich | Vorhaben- u. Erschließungsplan (3409 KB) | ||||
4 | öffentlich | Verkehrszählung/Schallgutachten (2317 KB) | ||||
5 | öffentlich | Bodengutachten (2393 KB) | ||||
6 | öffentlich | Stellungnahme UNB (415 KB) | ||||
7 | öffentlich | Stellungnahme Sicherung Kanäle (1143 KB) |