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Vorlage - 19/035  

Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan HM 26, 2. Änderung und
Örtliche Bauvorschrift zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan HM 26, 2. Änderung "Mühlenstraße"
- Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Brüner, Detlef
Federführend:61.1 Stadterneuerung Bearbeiter/-in: Merz, Sabine
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Entscheidung
20.02.2019 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Bebauungsplan  
Begründung mit Umweltbericht  
Vorhaben- u. Erschließungsplan  
Verkehrszählung/Schallgutachten  
Bodengutachten  
Stellungnahme UNB  
Stellungnahme Sicherung Kanäle  

Sachverhalt:

 

Die Kreiswohnbau Hildesheim GmbH (KWG) plant das Grundstück Mühlenstraße 23 süd­lich der Kirche St. Magdalenen (Flurstück155/2, Flur 030) zu erwerben und nach Abbruch des ehemaligen kirchlichen Gemeindehauses mit einem Mehrfamilienhaus neu zu bebauen.

 

Die Festsetzungen des seit 1963 rechtsverbindlichen Bebauungsplans HM 26 lassen die beabsichtigte Bebauung des Grundstückes nicht zu. Das Vorhaben kann deshalb nur auf Grundlage einer Planänderung realisiert werden.

 

Vor diesem Hintergrund hat die KWG mit Schreiben vom 06.02.2017 die Einleitung eines Planänderungsverfahrens beantragt und sich bereit erklärt, auf Basis eines Durchführungs­vertrages die 2. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplans HM 26 „Mühlenstraße“ gem. § 12 Baugesetzbuch (BauGB, Vorhaben- und Erschließungsplan) zu übernehmen.

 

Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung von Bauflächen für Wohnnutzung.

 

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans HM 26, 2. Änderung „Mühlen­straße“ wurde auf Antrag der KWG vom 06.02.2017 gemäß § 12 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB am 31.05.2017 durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr beschlossen. Das Planverfahren wird nach § 13 a BauGB i.V.m. § 2 Abs. 4 BauGB im beschleunigten Verfahren (Bebauungspläne der Innenentwicklung) unter Verzicht auf eine Umweltprüfung durchgeführt.

 

 

I.

 

Die Öffentlichkeit wurde gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 13.06. bis 17.07.2017 durch Aushang im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung frühzeitig beteiligt. Stellung­nahmen wurden nicht abgegeben.

 


II.

 

Zur Bewertung und Bewältigung fachlicher Fragen wurden folgende Gutachten und Stellung­nahmen erstellt:

 

  1. Schallgutachten auf Grundlage einer Verkehrszählung (Dietze, Hildesheim, 13.12.2017 und 30.01.2018)

 

In dem Schallgutachten wird festgestellt, dass eine Festsetzung des betrachteten Plan­gebietes als Allgemeines Wohngebiet (WA) ohne aktive oder passive Lärmschutz­maßnahmen möglich ist.

 

  1. Bodengutachten (Dr. Pelzer und Partner, Hildesheim, 10.01.2018)

 

Aus dem Bodengutachten ergeben sich keine grundlegenden Hindernisse für die Bau­leitplanung. Die einzelnen Ergebnisse der Untersuchung sind bei der Bebauung des Grundstückes zu berücksichtigen.

 

  1. Umweltbericht (Michel, Hildesheim, 10.01.2019)

 

Im Umweltbericht (sh. Teil 2 der Begründung) werden die planrelevanten Umwelt­auswirkungen auf die Schutzgüter dargestellt und Ausgleichsmaßnahmen beschrieben.

 

  1. Gutachtliche Stellungnahme (Post, Hildesheim, 28.11.2018)

 

Zur Sicherung von zwei im nördlichen Teil des Plangebietes verlaufenden Kanälen der Stadtentwässerung Hildesheim (SEHi) wurde eine gutachtliche Stellungnahme erstellt, in der die im Zuge des Hochbaus erforderlichen technischen Maßnahmen beschrieben werden.

 

Die Ergebnisse der Gutachten sind in den Bebauungsplan, die Begründung, den Umweltbe-richt und den Vorhaben- und Erschließungsplan eingearbeitet worden und werden darüber hinaus in dem zwischen der KWG und der Stadt gem. § 12 BauGB abzuschließenden Durchführungsvertrag gesichert.

 

 

III.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 27.06. bis 31.07.2018 durchgeführt.

 

Die abgegebenen planrelevanten Stellungnahmen wurden in dem Bebauungsplan und der Örtlichen Bauvorschrift, der Begründung, dem Umweltbericht und dem Vorhaben- und Erschließungsplan berücksichtigt.

 

Die Untere Naturschutzbehörde hat mit Datum vom 24.08.2018 (letzter Stand) Stellung genommen. Die Inhalte der Stellungnahme wurden in die Planung eingearbeitet.

 

 

IV.

 

Als nächster Verfahrensschritt ist die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden im Parallelverfahren gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans HM 26, 2. Änderung mit Örtlicher Bauvorschrift zum Bebauungsplan HM 26, 2. Änderung „Mühlenstraße“ sowie die Entwurfs­begründung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

x

 

 

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 


Anlage/n:

 

-  Bebauungsplan

- Begründung mit Umweltbericht

- Vorhaben- und Erschließungsplan

- Verkehrszählung / Schallgutachten

- Bodengutachten

- Stellungnahme der UNB

- Gutachtliche Stellungnahme zur Sicherung von Kanälen

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Bebauungsplan (7349 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Begründung mit Umweltbericht (745 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Vorhaben- u. Erschließungsplan (3409 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Verkehrszählung/Schallgutachten (2317 KB)      
Anlage 5 5 öffentlich Bodengutachten (2393 KB)      
Anlage 6 6 öffentlich Stellungnahme UNB (415 KB)      
Anlage 7 7 öffentlich Stellungnahme Sicherung Kanäle (1143 KB)      
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