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Sachverhalt:
Die beigefügte Vorlage Nr. 5/2006 über die
Neufassung der Satzung der Sparkasse Hildesheim wird der Verbandsversammlung
des Sparkassenzweckverbandes Hildesheim in seiner nächsten Sitzung zur
Beschlussfassung vorgelegt.
Gemäß § 5 Abs. 2 der
Verbandsordnung können die Stimmen der Verbandsmitglieder nur einheitlich
abgegeben werden. Die vom Rat der Stadt Hildesheim entsandten Mitglieder der
Verbandsversammlung sind gemäß § 12 Abs. 2 NKomZG i.V.m. § 111 Abs. 1 Satz 2
NGO an die Beschlüsse des Rates und des Verwaltungsausschusses gebunden.
Beschlussvorschlag:
Die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt
Hildesheim in der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Hildesheim
werden ermächtigt, der Vorlage des Sparkassenzweckverbandes Nr. 5/2006
zuzustimmen.
Finanzielle
Auswirkungen: |
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ja, in anliegender |
X |
nein |
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Vorlage erläutert |
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Anlage/n:
Vorlage - Nr. 5/2006 des
Sparkassenzweckverbands Hildesheim
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | 2006-05 - Neufassung Satzung Sparkasse (64 KB) | (37 KB) |