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Sachverhalt:
Die in der 2. Fällliste angegebenen Fällungen von 25 Pappeln zwischen der Innerste und dem Kupferstrang nahe dem Gut Steuerwald werden in dem angegebenen Umfang nicht durchgeführt.
Bei nochmaliger Prüfung des Sachverhalts stellte sich heraus, dass gem. § 3 der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet (LSG-Verordnung) vom 20.01.1998 – HI-S11 „Innersteaue Nord“ die Beseitigung der Pappeln verboten ist und der Verstoß dagegen eine Ordnungswidrigkeit nach § 7 der Verordnung darstellt.
Die Untere Naturschutzbehörde (UNB) erteilte aber die Zustimmung zur Fällung von nunmehr 5 Pappeln, deren Fallbereich den anliegenden Radweg überschneidet.
Um die Zugänglichkeit zum Areal der verbleibenden, stark geschädigten Bäume für Fußgängerinnen und Fußgänger zu versperren, werden geeignete Maßnahmen geprüft und mit der UNB bzw. der Wasserbehörde abgestimmt.
Anlage/n:
- Lagepläne
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Lagepläne (1069 KB) |
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