|
|
Sachverhalt:
Auf der Marienburger Höhe liegt an der Neidenburger Straße ein Grundstück auf dem bis vor einigen Jahren noch ein Spielplatz bestand. Inzwischen wurden alle Geräte und Befestigungen zurückgebaut und dort eine Rasenfläche angelegt. Mit 493 m² und einem etwas ungünstigen Zuschnitt ist das Grundstück am ehesten für den Bau eines eingeschossigen freistehenden Einfamilienhauses geeignet, welches sich hier gut in die Nachbarschaft der vorhandenen Wohnhäuser einfügen würde. Daher wurde der Beschluss gefasst, den Bebauungsplan entsprechend zu ändern.
Die öffentliche Auslegung zur 13. Änderung des Bebauungsplans HO 1 „Neidenburgerstraße“ hat in der Zeit vom 20.11.2018 bis 19.12.2018 stattgefunden. Seitens der Öffentlichkeit wurden dabei keine Stellungnahmen abgegeben.
Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden dazu parallel in der Zeit vom 13.11.2018 bis 14.12.2018 gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Dazu wurden keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen abgegeben.
Finanzielle Auswirkungen entstehen in Form von Einnahmen beim Verkauf der Fläche als Baugrundstück.
Beschlussvorschlag:
Die 13. Änderung des Bebauungsplans HO 1 „Neidenburgerstraße“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung zu der Bebauungsplanänderung wird beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
|
|
|
|
|
Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
|
| (dann FB 11 beteiligen) |
|
|
Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
|
| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
|
|
Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
|
|
voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlagen:
- Bebauungsplanänderung
- Bebauungsentwurf
- Begründung
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Bebauungsplanentwurf (570 KB) | ||||
2 | öffentlich | Bebauungsentwurf (480 KB) | ||||
3 | öffentlich | Begründung (65 KB) |