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Sachverhalt:
Für den Bereich Arnekenstraße soll der Bebauungsplan HM 76 neu aufgestellt werden, um eine für dieses Quartier angemessene und zukunftsfähige Innenstadtentwicklung zu ermöglichen.
Mit der Planung werden folgende Ziele verfolgt:
Von der Neuaufstellung des Bebauungsplans HM 76 „Arnekenstraße“ werden die rechtsverbindlichen Bebauungspläne HM 43 und HM 66 im Bereich der Mittelstraße/Arnekenstraße, der rechtsverbindliche Bebauungsplan HM 106 zwischen Almsstraße und Arnekenstraße sowie der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan HM 76 für den Bereich zwischen Kardinal-Bertram-Straße, Kaiserstraße und Arnekenstraße erfasst (s. Übersichtsplan). Diese Bebauungspläne sollen mit der Neuaufstellung zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses aufgehoben werden.
Beschlussvorschlag:
Die Neuaufstellung des Bebauungsplans HM 76 „Arnekenstraße“ wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB soll durch vierwöchigen Aushang im Fachbereich Stadtplanung sowie im Rahmen einer Bürgerversammlung im ersten Quartal 2007 durchgeführt werden.
Finanzielle
Auswirkungen: |
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ja, in der Vorlage |
X |
nein |
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erläutert |
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Anlage/n:
Übersichtsplan
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | HM 76 Arnekenstrasse Uebersichtsplan (114 KB) |