Stadt Hildesheim

Inhaltsbereich

Kartenanwendung

Sie sind hier: Rathaus & Verwaltung / Bürger- und Ratsinfo

Ratsinformationssystem

Vorlage - 18/361  

Betreff: Aufstellung der Skulptur "Be Bop" in der Einumer Straße
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Wagner, Lene
Federführend:Stabsstelle Kultur und Stiftungen Bearbeiter/-in: Merz, Sabine
Beratungsfolge:
Ortsrat Oststadt/Stadtfeld Entscheidung
19.11.2018 
Sitzung des Ortsrates Oststadt/Stadtfeld ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Kultur und Demographie Information
20.11.2018 
Sitzung des Ausschusses für Kultur und Demographie zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Fotografien "Be Bop"  
Lageplan  
Folgekostenabschätzung  

Sachverhalt:

 

Der „Be Bop“ des Künstlers Moritz Bormann entstand 2006 in Zusammenarbeit mit dem Künstler Otto Almstadt. Beide sind in Hildesheim seit Langem durch ihr Wirken bekannt, Moritz Bormann vor allem durch seine Jahrzehnte währende künstlerische Präsenz mit seinem Atelier an der Bischofsmühle.

 

Die 1.000 kg schwere und 4,30 m hohe Großskulptur aus Stahl und Sandstein wurde im Rahmen einer so genannten Kontaktkunst-Aktion unter Beteiligung von Schülerinnen und Schülern auf dem ehemaligen EXPO-Gelände gefertigt. Es zeigt einen stehenden Saxo­phonspieler. Der Künstler Moritz Bormann bezeichnet die Skulptur als Denkmal für den Jazz im Öffentlichen Raum.

 

Das Kunstwerk befindet sich zurzeit im Zwischenlager auf dem städtischen Bauhof. In der Zeit vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 stand es als befristete Leihgabe im nördlichen Abschnitt der Bernwardstraße und musste im Zuge der Straßensanierung weichen.

 

Als neuer Standort eignet sich der Platz auf dem städtischen Grünstreifen in der Einumer Straße, neben dem Leester-Haus an der Musikschule Hildesheim, in besonderem Maße. Hier würde der „Be Bop“ in direkten Bezug zu einem Ort gebracht werden, der der Musik und dem gemeinschaftlichen künstlerischen Schaffen gewidmet ist.

 

Der KunstRat, das Expertengremium der Stadt Hildesheim, das bezüglich Kunst im Öffent­lichen Raum zu beteiligen ist, befürwortet eine Aufstellung am geplanten Standort. Auch die Musikschule und die Leester-Stiftung würden die Aufstellung begrüßen.

 

Der Künstler überließe der Stadt die Skulptur als kostenlose Dauerleihgabe. Er behält sich aber das Recht vor, die Leihgabe im Falle eines Verkaufs wieder zu entfernen. Der Transport und die Aufstellung würden vom städtischen Bauhof übernommen und aus dem Budget finanziert. Eine Kunstversicherung in Höhe von ca. 68,54 Euro jährlich würde von der Stadt übernommen. Die Stadt würde mit dem Künstler einen unbefristeten, aber beiderseits kündbaren Vertrag über die kostenlose Leihe des Objekts abschließen.

 



Beschlussvorschlag:

 

Der zeitlich unbefristeten Aufstellung der Skulptur „Be Bop“ am Standort vor dem „Leester-Haus“ in der Einumer Straße wird zugestimmt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 


Anlage/n:

 

- Fotografien Skulptur „Be Bop“

- Lageplan Standort

- Folgekostenabschätzung

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Fotografien "Be Bop" (407 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Lageplan (57 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Folgekostenabschätzung (194 KB)      
Seitenanfang