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Sachverhalt:
Im Eigentum der Johannishofstiftung befindet sich das Gebäude „19 A – Das Gemeinschaftshaus“ (ehemaliges Mehrgenerationenhaus). Im Erdgeschoss dieses Gebäudes wurde bis zum 31.08.2016 ein Bistro von der Gemeinnützigen Gesellschaft für berufliche Bildung Hildesheim mbH. (GGBH) der VHS Hildesheim betrieben. Um diese Begegnungsstätte anschließend zu erhalten, wurden die Räume für eine Übergangszeit bis zum 31.12.2017 in geringem Umfang von der Cluster Sozialagentur im Auftrag der Stadt Hildesheim bewirtschaftet.
Seit Januar 2018 sind die Räumlichkeiten einschließlich der Terrasse nun an die Lammetal Werkstätten Lamspringe GmbH verpachtet, welche nach einer grundlegenden Renovierung am 01.05.2018 dort das „Mirai – Restaurant – Lounge – Café“ eröffnet hat. Hierbei handelt es sich um ein Lokal, welches Menschen mit Beeinträchtigungen einen Arbeitsplatz mit einer speziellen Qualifizierung im Bereich Gastronomie bietet. Der Inklusionsgedanke umfasst aber auch die Besucherinnen und Besucher. Es ist somit erforderlich, dass die Besucherinnen und Besucher sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Außen- und Innenbereiche barrierearm erreichen können. Aus diesem Grunde sind die Terrasse und die Treppenanlage entsprechend umzugestalten und eine Rampe in die Treppenanlage zu integrieren. Die Johannishofstiftung gestattet der Lammetal GmbH die Baumaßnahme und überlässt ihr die Durchführung. Die Gesamtkosten werden sich auf ca. 115.000,00 Euro belaufen. Für die Eröffnung im Mai 2018 wurde von der Lammetal GmbH zunächst ein Provisorium erstellt.
Da sich das Gebäude im Stadtumbaugebiet „Oststadt mit Mackensen-Kaserne“ befindet, ist die dargestellte Baumaßnahme im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Stadtumbau“ anteilig förderfähig. Die Fördersumme beläuft sich auf max. 74.000,00 Euro (75 %). Zwischen der Stadt Hildesheim und der Johannishofstiftung wird ein entsprechender Stadtumbauvertrag abgeschlossen.
Da die Johannishofstiftung als Gebäudeeigentümerin förderberechtigt ist, muss die Fördersumme von ihr vereinnahmt und an die Lammetal GmbH weitergeleitet werden.
Die verbleibende Summe in Höhe von ca. 41.000,00 Euro trägt die Lammetal GmbH. Zwischen der Johannishofstiftung und der Lammetal GmbH wird ein entsprechender Gestattungsvertrag abgeschlossen.
Die Ausgaben für die Baumaßnahme am Gebäude Steingrube 19 A sind als Investition der Johannishofstiftung einzustufen. Da eine solche Investitionsmaßnahme nicht im Investitionsprogramm 2018 der Stadt Hildesheim eingeplant wurde, liegt hier eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 74.000,00 Euro vor, die gem. § 117 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) i.V.m. § 6 der Haushaltssatzung vom Rat zu genehmigen ist. Die Deckung erfolgt in voller Höhe über die Fördermittel aus dem Städtebauförderprogramm.
Beschlussvorschlag:
Der außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 74.000,00 Euro wird zugestimmt. Die Deckung erfolgt in voller Höhe über die Fördermittel aus dem Städtebauförderprogramm.
Finanzielle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlage/n:
- Folgekostenabschätzung
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Folgekostenabschätzung (35 KB) |