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Sachverhalt:
In Kürze soll eine Gesellschafterversammlung der TZH - Technologiezentrum Hildesheim Betriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung- stattfinden.
Dabei sollen folgende Tagesordnungspunkte behandelt werden:
I. Feststellung des Jahresabschlusses 2005
II. Wirtschaftsplan 2006
Zur Teilnahme an der Gesellschafterversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist die Stadt Hildesheim als Alleingesellschafterin berechtigt. Die Stadt Hildesheim wird in der Gesellschafterversammlung durch den Herrn Oberbürgermeister vertreten.
Der Vertreter der Stadt muss in der Gesellschafterversammlung zu den Tagesordnungspunkten I-II. beschließen. Dabei ist er nach § 111 NGO an die Weisungen des Verwaltungsausschusses gebunden.
I.
Feststellung des Jahresabschlusses 2005
a) Jahresabschluss zum 31.12.2005
Das Geschäftsjahr 2005 schließt wie folgt ab:
Gewinn-
und Verlustrechnung
Erträge 280.406,88 €
Aufwendungen 265.792,21 €
Gewinn 14.614,67 €
Bilanz
Aktiva 585.423,98 €
Passiva 585.423,98 €
Die Gewinn- und Verlustrechnung 2005 sowie die Bilanz per 31.12.2005 sind dieser Sitzungsvorlage als Anlagen 1-2 beigefügt.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft / Steuerberatungsgesellschaft Kohlhaas+Schiefer, Hannover, hat den Jahresabschluss 2005 im Auftrage des Technologiezentrums Hildesheim und dem Rechnungsprüfungsamt der Stadt Hildesheim – geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk am 16.06.2006 erteilt.
Die Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses einschließlich des Bestätigungsvermerks liegen als weitere Anlagen 3 bei.
Der Arbeitsausschuss der TZH GmbH hat in seiner Sitzung vom 23.05.2006 der Gesellschafterversammlung die Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2005 und die Entlastung des Geschäftsführers empfohlen. Ferner möge er beschließen, dass der Gewinn zum Abbau des Verlustvortrages auf die neue Rechnung übertragen wird.
b) Kenntnisnahme des Lageberichtes
Der Lagebericht 2005 liegt als Anlage 4 dieser
Sitzungsvorlage bei.
II.
Kenntnisnahme
des Wirtschaftsplans 2006
Der vom Geschäftsführer, Herrn Descher, aufgestellte Wirtschaftsplan 2006 ist als Anlage 5 beigefügt. Er schließt in den Aufwendungen mit 285.070,65 €, in den Erträgen mit 285.070,65 €, mithin mit einem Gewinn von 19.616,52 € ab.
Die Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2006 obliegt gemäß § 6 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages dem Arbeitsausschuss der TZH GmbH und ist der Gesellschafterversammlung zur Kenntnis zugeben.
Der Arbeitsausschuss hat über
den Wirtschaftsplan 2006 am 08.11.2005 entschieden.
Beschlussvorschlag:
„Der Vertreter der Stadt Hildesheim in der in Kürze stattfindenden Gesellschafterversammlung der TZH - Technologiezentrum Hildesheim Betriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung- wird ermächtigt,
a. der Feststellung des Jahresabschlusses 2005 zuzustimmen,
b. dem Geschäftsführer Herrn Dirk Descher für das Geschäftsjahr 2005 Entlastung zu erteilen,
c. weiterhin zu beschließen, dass der Gewinn zum Abbau des Verlustvortrages auf die neue Rechnung übertragen wird und
d. den Wirtschaftsplan 2006 zur Kenntnis zu nehmen.“
Finanzielle
Auswirkungen: |
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ja, in der Vorlage |
x |
nein |
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erläutert |
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Anlage/n:
- Bilanz
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Bestätigungsvermerk
- Lagebericht
- Wirtschaftsplan
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Anlage zur Drucksache Nr. 250_06 (763 KB) | (408 KB) |