Stadt Hildesheim

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Vorlage - 18/228  

Betreff: Stellenplanantrag 2019 für eine einzurichtende Sozialplanung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Wutke, Sonja
Federführend:Dezernat D Bearbeiter/-in: Merz, Sabine
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales, Jugend und Integration Vorberatung
28.08.2018 
Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jugend und Integration mit dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften geändert beschlossen   
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung Vorberatung
10.09.2018 
Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz und Recht und Innere Angelegenheiten mit dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften geändert beschlossen   
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
Verwaltungsausschuss Vorberatung
17.09.2018 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
24.09.2018 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   

Sachverhalt:

 

Kommunale Sozialplanung beobachtet und beschreibt Entwicklungen, Trends und Lebens­lagen in der Stadt und entwickelt im Rahmen integrativer Planungsprozesse Zielperspek­tiven. Sozialplanung liefert damit wichtige Grundlagen für die Entscheidungen von Rat und Verwaltung. Darüber hinaus soll Sozialplanung anspruchsvolle, i.d.R. drittmittelfinanzierte Projekte generieren.

 

Mit dem Einsatz einer kommunalen Sozialplanung wird es möglich sein, städtische Daseins­vorsorge wirkungsorientiert(er) zu steuern und damit Effizienz- und Effektivitätsvorteile zu erzielen. Überdies lassen sich auf der Grundlage sozialplanerischer Aufbereitungen (bisher nur begrenzt erreichbare) drittmittelfinanzierte Projekte erschließen.

 

Nach alledem wird die Einrichtung einer Stelle für den Aufbau und die Umsetzung einer kommunalen Sozialplanung bei Stadt Hildesheim als erforderlich, wirtschaftlich und wirksam bewertet.

 

Dies vorausgeschickt, werden der Sozialplanung folgende Aufgaben zugewiesen: 

 

-          Konzeption und Umsetzung von Fachplanungen (Gesundheit, Armut, Inklusion, Alter, Bildung etc.)

-          Sozialberichterstattung (Sozialstruktur, Zielgruppen, soziale Segregation, Demo­grafie), Erstellung und Fortschreibung des „Hildesheimer Sozialatlas“

-          Prognosen zur Bedarfs- und Leistungsentwicklung (Bedarfsgerechtigkeit, Haushalts-, Budget- und Ressourcenplanung)

-          Produktentwicklung von sozialen Dienstleistungen und Infrastrukturplanung (Ange­bote von Einrichtungen und Diensten, soziale Infrastruktur)

-          Berichterstattung SOLL-IST-Abweichung (Ziele, Output, Wirkung, Ursachen)

-          Erarbeitung von Steuerungsempfehlungen und -szenarien insbesondere für Dezer­natsleitung 

-          Mitwirkung bei dezernatsexternen Vorhaben mit Planungsbezug (Bildungslandregion etc.)

-          Initiierung und Umsetzung anspruchsvoller Projekte (i.d.R. mit Drittmittelfinanzierung)

-          Erarbeitung von Grundsatzvorlagen des Dezernat D

-          Erarbeitung von planerischen Stellungnahmen für Träger und Behörden

-          Aufbau und Pflege der Zusammenarbeit mit Kreis, Universität und HAWK

-          Mitwirkung bei interkommunalen Benchmarkingkreisen

 

Voraussetzung gelingender Sozialplanung ist die enge Kooperation sowohl zwischen den städtischen Behörden als auch mit dem Landkreis.

 

Die Aufgaben der Sozialplanung sind anspruchsvoll und erfordern gründliche und umfassende Kenntnisse im Bereich der Sozialplanung sowie in der Initiierung und Umset­zung von Projekten, die Anwendung wissenschaftlicher Arbeitsmethoden, hier insbesondere Kenntnisse in qualitativer und quantitativer Datenerfassung und -auswertung, Erfahrungen in Moderation und Leitung von Arbeitsgremien, Verhandlungssicherheit etc.

 

Folglich ist die Anforderung an eine Sozialplanungsstelle ein universitärer Abschluss im Fach Sozialwissenschaften (Diplom/ Master) oder vergleichbare Abschlüsse.

 

Vergütung EG 13 TVöD (ca. 97.600,00 Euro lt. Personal- und Arbeitsplatzkostentabelle) plus notwendige EDV-Unterstützung. Finanzierung erfolgt über das Personalbudget. Es ist davon auszugehen, dass sich die Stelle nach Ablauf von 12 Monaten refinanziert.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Einrichtung der vorstehend beschriebenen Stelle im Stellenplan 2019 wird zugestimmt. Die benötigten Mehrkosten werden zu dem im aktuellen Haushaltsplanentwurf 2019 abge­bildeten Personalkostenbudget zusätzlich zur Verfügung gestellt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

 

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 


Anlage/n: ///

 

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