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Sachverhalt:
Kommunale Sozialplanung beobachtet und beschreibt Entwicklungen, Trends und Lebenslagen in der Stadt und entwickelt im Rahmen integrativer Planungsprozesse Zielperspektiven. Sozialplanung liefert damit wichtige Grundlagen für die Entscheidungen von Rat und Verwaltung. Darüber hinaus soll Sozialplanung anspruchsvolle, i.d.R. drittmittelfinanzierte Projekte generieren.
Mit dem Einsatz einer kommunalen Sozialplanung wird es möglich sein, städtische Daseinsvorsorge wirkungsorientiert(er) zu steuern und damit Effizienz- und Effektivitätsvorteile zu erzielen. Überdies lassen sich auf der Grundlage sozialplanerischer Aufbereitungen (bisher nur begrenzt erreichbare) drittmittelfinanzierte Projekte erschließen.
Nach alledem wird die Einrichtung einer Stelle für den Aufbau und die Umsetzung einer kommunalen Sozialplanung bei Stadt Hildesheim als erforderlich, wirtschaftlich und wirksam bewertet.
Dies vorausgeschickt, werden der Sozialplanung folgende Aufgaben zugewiesen:
- Konzeption und Umsetzung von Fachplanungen (Gesundheit, Armut, Inklusion, Alter, Bildung etc.)
- Sozialberichterstattung (Sozialstruktur, Zielgruppen, soziale Segregation, Demografie), Erstellung und Fortschreibung des „Hildesheimer Sozialatlas“
- Prognosen zur Bedarfs- und Leistungsentwicklung (Bedarfsgerechtigkeit, Haushalts-, Budget- und Ressourcenplanung)
- Produktentwicklung von sozialen Dienstleistungen und Infrastrukturplanung (Angebote von Einrichtungen und Diensten, soziale Infrastruktur)
- Berichterstattung SOLL-IST-Abweichung (Ziele, Output, Wirkung, Ursachen)
- Erarbeitung von Steuerungsempfehlungen und -szenarien insbesondere für Dezernatsleitung
- Mitwirkung bei dezernatsexternen Vorhaben mit Planungsbezug (Bildungslandregion etc.)
- Initiierung und Umsetzung anspruchsvoller Projekte (i.d.R. mit Drittmittelfinanzierung)
- Erarbeitung von Grundsatzvorlagen des Dezernat D
- Erarbeitung von planerischen Stellungnahmen für Träger und Behörden
- Aufbau und Pflege der Zusammenarbeit mit Kreis, Universität und HAWK
- Mitwirkung bei interkommunalen Benchmarkingkreisen
Voraussetzung gelingender Sozialplanung ist die enge Kooperation sowohl zwischen den städtischen Behörden als auch mit dem Landkreis.
Die Aufgaben der Sozialplanung sind anspruchsvoll und erfordern gründliche und umfassende Kenntnisse im Bereich der Sozialplanung sowie in der Initiierung und Umsetzung von Projekten, die Anwendung wissenschaftlicher Arbeitsmethoden, hier insbesondere Kenntnisse in qualitativer und quantitativer Datenerfassung und -auswertung, Erfahrungen in Moderation und Leitung von Arbeitsgremien, Verhandlungssicherheit etc.
Folglich ist die Anforderung an eine Sozialplanungsstelle ein universitärer Abschluss im Fach Sozialwissenschaften (Diplom/ Master) oder vergleichbare Abschlüsse.
Vergütung EG 13 TVöD (ca. 97.600,00 Euro lt. Personal- und Arbeitsplatzkostentabelle) plus notwendige EDV-Unterstützung. Finanzierung erfolgt über das Personalbudget. Es ist davon auszugehen, dass sich die Stelle nach Ablauf von 12 Monaten refinanziert.
Beschlussvorschlag:
Der Einrichtung der vorstehend beschriebenen Stelle im Stellenplan 2019 wird zugestimmt. Die benötigten Mehrkosten werden zu dem im aktuellen Haushaltsplanentwurf 2019 abgebildeten Personalkostenbudget zusätzlich zur Verfügung gestellt.
Finanzielle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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Personelle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlage/n: ///